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Kartellrechtliche Hausdurchsuchungen

Praktische Erfahrungen

09/10/2006

Die Schweizerische Wettbewerbskommission hat im Februar 2006 erstmals ein kartellrechtliches Verfahren mit Hausdurchsuchungen eingeleitet. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die im Rahmen dieser Hausdurchsuchungen gewonnenen Erkenntnisse. Dabei wird erläutert, welche Unsicherheiten mit Bezug auf Rechte und Pflichten der Wettbewerbsbehörden und der betroffenen Unternehmen weiterhin bestehen und in welchen Bereichen die Unternehmen konkrete Handlungsanweisungen erarbeiten müssen.

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) hat ein Merkblatt zur Vorgehensweise bei Hausdurchsuchungen erlassen. Die Themenkomplexe, welche durch das Sekretariat der Weko in dessen Merkblatt behandelt werden, sind teilweise kontrovers und werden in den dazu erschienenen Publikationen unterschiedlich beurteilt.

Aufgrund von Anzeigen über Absprachen im Luftfrachtgeschäft hat die Weko im Februar 2006 erstmals ein kartellrechtliches Verfahren mit Hausdurchsuchungen bei verschiedenen Gesellschaften eingeleitet.

Man war daher gespannt auf das konkrete Verhalten des Sekretariats der Weko bezüglich der im Zusammenhang mit Hausdurchsuchungen kontroversen Aspekte. Es handelt sich dabei insbesondere um die folgenden Fragen:

– Wartezeit bei Beginn der Hausdurchsuchung auf den Rechtsanwalt;

– Handhabe von Dokumenten, für welche das Anwaltsgeheimnis in Anspruch genommen werden soll;

– Vorgehen für Durchsuchung und Beschlagnahme von Dokumenten bzw. Siegelung.

Die konkreten Erfahrungen bezüglich dieser Themen aufgrund der ersten Hausdurchsuchungen sollen im Folgenden aufgezeigt werden.


Detailliertere Informationen können Sie der Publikation entnehmen.

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Kartellrechtliche Hausdurchsuchungen
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Dr. Patrick Sommer, H.E.E.
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Zürich
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Stefan Brunnschweiler, LL.M.
Managing Partner
Zürich