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11/01/2024
Broschüre CMS Ge­sell­schafts­recht / M&A Global
Weltspitze in Ge­sell­schafts­recht / M&A Wir beraten einige der weltweit führenden Unternehmen bei Fusionen und Übernahmen, oft in anspruchsvollen und grenz­über­schrei­ten­den Situationen. Mit mehr als 1.000 Anwältinnen und Anwälten mit Best-in-Class-Rechts­exper­ti­se in 41 Jurisdiktionen bieten wir eine lückenlose Betreuung unserer Kunden an und erhalten stets Top-Rankings von Marktanalysten wie Bloomberg, Mergermarket und Thomson Reuters.
28/11/2023
CMS launcht „Digital Regulation Hub“ zur Navigation der umfangreichen Regulierung...
Auf die digitale Regulierung vorbereiten und Chancen nutzen
12/10/2023
CMS Reich-Rohrwig Hainz receives the Woman in Law Award 2023 for best Law...
12 October 2023 We are delighted to receive the Women in Law Award for Best Law Firm 2023, which confirms our ongoing commitment to diversity and equality in the legal industry. Our efforts to promote gender diversity, create a fair and inclusive working environment, and support initiatives such as the Ladies League have enriched our culture. Our CMS Diversity and Inclusion charter as well as our internal initiatives reflect our passion to promote women and diversity and to create an inclusive legal industry. We are grateful for this recognition and look forward to a future that is even more diverse, inclusive and sus­tainable.    Spe­cial thanks to Future-Law, Women in Law Austria and the Association of Austrian Corporate Lawyers - VUJ for the award and to our Ladies League team: Denisa Brighton, Daniela Karollus-Bruner, Daniela Krömer, Jelena Nushol Fijačko, Andrea Potz, Maria Orlyk, Nedzida Sa­li­ho­vic-Wha­len, Gabriela Staber, Marija Tesic and Döne Yalçın.
05/09/2023
CMS European Real Estate Deal Point Study 2023
Europäische Immobilientrends 2023 Die neue CMS European Real Estate Deal Point Study 2023 umfasst mehr als 2.500 Transaktionen. Für die Studie wurden alle von uns beratenen Transaktionen der Jahre 2010 bis 2022 miteinander verglichen, um Entwicklungen und Trends auf dem Immobilienmarkt aufzuzeigen. Die Marktresonanz auf unsere Studie zeigt, dass sie sich in den vergangenen Jahren immer wieder als wertvolles Instrument zur Vorbereitung von Ver­trags­ver­hand­lun­gen erwiesen hat. Die CMS Marktanalyse 2022 zeigt folgende wesentliche Trends für den europäischen Immobilienmarkt auf
22/05/2023
Europaweite Analyse zum fünften DSGVO-Ge­burts­tag: Da­ten­schutz-Buß­gel­der...
Europäische Da­ten­schutz­be­hör­den verhängten in mehr als 1.500 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder von insgesamt über 2,7 Milliarden Euro wegen Verstößen gegen die seit fünf Jahren anwendbare...
28/10/2022
Broschüre CMS Immobilien- & Bauwirtschaft Global
Als fünftgrösste globale Anwaltskanzlei und grösstes Im­mo­bi­li­en­rechts­team in Europa mit mehr als 800 engagierten Anwältinnen und Anwälten verbindet CMS lokales Wissen mit internationaler Stärke...
18/08/2022
CMS Steuerrecht Global
Mit Beginn der 2020er Jahre wird die Rolle der Un­ter­neh­mens­steu­er­pla­nung und ‑regulierung zunehmend kritisch beleuchtet, zumal Fragen der Ethik und des ge­sell­schaft­li­chen Engagements von Unternehmen...
12/05/2022
Die 10 wichtigsten Themen des neuen EU-Ver­triebs­kar­tell­rechts (Ver­ti­kal-GVO/Ver­ti­kal-Leit­li­ni­en)
Die Europäische Kommission hat die neue Ver­ti­kal-Grup­pen­frei­stel­lungs­ver­ord­nung (VGVO) und die sie ergänzenden, neuen Ver­ti­kal-Leit­li­ni­en (VLL) am 10. Mai 2022 veröffentlicht. Die neue VGVO wird am...
17/03/2022
Globale Broschüre Vergaberecht – 2022
Mit weltweit über 170 Spezialistinnen und Spezialisten bietet Ihnen die CMS-Fachgruppe Vergaberecht eine herausragende Präsenz und Reichweite. CMS unterstützt Sie bei öffentlichen Aus­schrei­bun­gen...
15/03/2022
Broschüre CMS Arbeitsrecht
Im People Business Das CMS-Netzwerk umfasst 76 Büros in 43 Ländern weltweit. Wir verfügen über das grösste Team von Ar­beits­rechts­spe­zia­lis­ten in Europa und eine starke Präsenz in den afrikanischen...
01/03/2022
Neue EU-Sanktionen – was ist für Österreich und CEE zu erwarten?
Auf ihrem Treffen am 24. Februar einigten sich die europäischen Staats- und Regierungschefs auf ein neues Paket massiver und gezielter Sanktionen gegen Russland. Es um­fasst:Fi­nanz­sank­tio­nen, die 70 % des russischen Bankenmarktes und wichtige staatliche Unternehmen, auch im Ver­tei­di­gungs­be­reich, treffen sollenEin Exportverbot soll den Energiesektor, insbesondere den Ölsektor treffen, indem es Russland unmöglich gemacht werden soll, seine Raffinerien zu modernisieren. Verbot des Verkaufs von Flugzeugen und Ausrüstung an russische Flug­ge­sell­schaf­ten­Be­schrän­kung des Zugangs Russlands zu wichtigen Technologien wie Halbleitern oder modernster Soft­ware­Be­schrän­kung des Zugangs zur EU für russische Diplomaten und damit verbundene Gruppen und Ge­schäfts­leu­teAm 26. Februar hat EU Kom­mis­si­ons­prä­si­den­tin Ur­su­la von der Leyen weitere Sanktionen angekündigt. Diese umfassen:Einen Ausschluss bestimmter russischer Banken vom SWIFT SystemEine Blockade der Russischen Zentralbank, mit dem Ziel dieser keine Transaktionen mehr zu er­mög­li­chen­Be­schrän­kun­gen für die Ver­mö­gens­ver­wen­dung russischer Oligarchen in der EUDa sich die Ukraine-Krise bereits vor dem Einmarsch der Truppen mit der Besetzung der Gebiete in Donetsk and Luhansk verschärfte, hat die EU bereits erste Sanktionen verhängt. Auch die USA und das Vereinigte Königreich haben Sanktionen verhängt. Der vorliegende Beitrag befasst sich daher mit dem Sanktionspaket, das die EU am 23. Februar 2022 verabschiedet hat. Über weitere Sanktionen, die am 24. und 26. Februar angekündigt wurden, folgt ein gesonderter Beitrag.  Welche Sanktionen wurden verhängt? Es handelt sich um weitrechende Sanktionen, die mehrere Branchen und Personen betreffen: 1.    Schwarze Liste der wichtigsten Personen und Einrichtungen Auf der schwarzen Liste der Sanktionen stehen 336 Mitglieder der russischen Staatsduma, die für die Anerkennung der Unabhängigkeit von Donezk und Luhansk gestimmt haben.1 Darüber hinaus wurden 26 Personen und Organisationen auf die schwarze Liste ge­setzt: 1.1.    Per­so­nen:Ser­gej Schoigu, der russische Ver­tei­di­gungs­mi­nis­ter;An­ton Vaino, Stabschef des russischen Prä­si­di­al­am­tes;Ma­rat Chusnullin, stell­ver­tre­ten­der russischer Mi­nis­ter­prä­si­dent für Bauwesen und regionale Ent­wick­lung;Dmit­rij Jurjewitsch Grigorenko, stell­ver­tre­ten­der russischer Mi­nis­ter­prä­si­dent, Chef des russischen Regierungsstabs und Vorsitzender des Rates der VTB Bank;Maxim Gennadjewitsch Reschetnikow, russischer Minister für wirtschaftliche Entwicklung und Mitglied des Aufsichtsrates der VTB Bank;Nikolaj Anatoljewitsch Jewmenow, Oberbefehlshaber der russischen Marine;Wladimir Lwowitsch Kasatonow, Stell­ver­tre­ten­der Oberbefehlshaber der russischen Marine;Igor Vladimirovich Osipov, Oberbefehlshaber der Schwarz­meer­flot­te;Oleg Leonydowitsch Saljukow, Oberbefehlshaber der russischen Bo­den­trup­pen;Ser­gej Surowikin, Oberbefehlshaber der russischen Luft- und Raum­fahrt­streit­kräf­te;Ser­gej Wladimirowitsch Dronow, Oberbefehlshaber der russischen Luft­streit­kräf­te und stell­ver­tre­ten­der Oberbefehlshaber der russischen Luft- und Raum­fahrt­streit­kräf­te;Vio­let­ta Prigozhina, Inhaberin u.a. von Concord Management and Consulting LLC;Lyubov Valentinovna Prigozhina, Eigentümerin von Agat LLC;Denis Aleksandrovich Bortnikov, stell­ver­tre­ten­der Präsident und Vorsitzender des Vorstands der VTB Bank;Andrei Leonidovich Kostin, Vor­stands­vor­sit­zen­der der VTB Bank und Mitglied des Obersten Rates der Partei "Einiges Russland";Igor Iwanowitsch Schuwalow, Vorsitzender der Staatlichen Ent­wick­lungs­ge­sell­schaft VEB. RF und Mitglied des Rates der Eurasischen Wirt­schafts­kom­mis­si­on;Mar­ga­ri­ta Simonyan, Chefredakteurin von Russia Today (RT);Maria Zakharova, Direktorin der Informations- und Presseabteilung des russischen Au­ßen­mi­nis­te­ri­ums;Wla­di­mir Roudolfowitsch Solowjew, Moderator des Senders Russia-1 und von Rossia 24;Konstantin Knyrik, Leiter der MediaGroup News Front Ltd. und Chef der Krim-Abteilung der Ro­di­na-Par­tei;Al­ek­sey Konstantinovich Pushkov, Senator der Region Perm, Mitglied der regierenden Partei "Einiges Russland" und Vorsitzender der Kommission für In­for­ma­ti­ons­po­li­tik; undPjotr Tolstoi, stell­ver­tre­ten­der Vorsitzender der russischen Staatsduma, Leiter der russischen Delegation in der Par­la­men­ta­ri­schen Versammlung des Europarats (PACE) und Moderator des Fernsehsenders "Vremya Po­kaz­het".1.2.    Ein­rich­tun­gen:In­ter­net Research Agency;Bank Ros­si­ya;PROMSVYAZ­BANK; undVEB. RF. Wie bei EU-Sanktionen üblich, umfasst die Nennung in einer Schwarze Liste auch das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot, Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen direkt oder indirekt den auf der Schwarzen Liste stehenden Personen und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen oder sie zu begünstigen. Dieses Verbot ist sehr weit gefasst und schließt im Wesentlichen aus, dass den auf der schwarzen Liste stehenden Personen oder Einrichtungen sowie allen Personen, die im Besitz dieser Personen oder Einrichtungen sind oder von ihnen kontrolliert werden, etwas von Wert zur Verfügung gestellt wird. Die Aufnahme in die schwarze Liste führt auch zu einem EU-Reiseverbot für die auf der schwarzen Liste stehenden Personen. 2.    Finanzielle Beschränkungen Mit den Maßnahmen wird ein sektorales Verbot für die Finanzierung Russlands, seiner Regierung und seiner Zentralbank verhängt. Sie zielen darauf ab, ihren Zugang zu den Kapital- und Finanzmärkten und -dienst­leis­tun­gen der EU zu be­schrän­ken. Ins­be­son­de­re verbieten die Sanktionen den direkten oder indirekten Kauf, Verkauf, die Erbringung von An­la­ge­dienst­leis­tun­gen oder die Unterstützung bei der Emission von oder den sonstigen Handel mit übertragbaren Wertpapieren und Geld­markt­in­stru­men­ten, die nach dem 9. März 2022 von Russland und seiner Regierung, der russischen Zentralbank und jeder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die im Namen oder auf Anweisung der russischen Zentralbank handelt, ausgegeben werden. Außerdem ist es verboten, direkt oder indirekt neue Darlehen oder Kredite zu gewähren oder sich an solchen Vereinbarungen zu beteiligen. Die oben genannten Han­dels­be­schrän­kun­gen entsprechen weitgehend den Beschränkungen, die bereits für die Krim oder Sewastopol galten (siehe unten). 3.    Welche Maßnahmen können Unternehmen ergreifen, um sich zu schützen? 3.1.    Überprüfung aller Ge­schäfts­part­ne­rEs ist von entscheidender Bedeutung, alle Ge­schäfts­part­ner zu überprüfen, insbesondere diejenigen, die russisch sind oder Verbindungen zu Russland haben könnten. Dazu gehören alle bestehenden und künftigen Kunden und Lieferanten, aber auch andere Dritte, wie z. B. Joint-Ven­ture-Part­ner, Ver­triebs­händ­ler, Agenten usw., aber nicht nur. Besonders wichtig ist, dass die Sanktionen nicht nur die auf die schwarze Liste gesetzten Personen und Unternehmen betreffen, sondern im Prinzip auch alle Unternehmen, die in ihrem Eigentum stehen oder von ihnen "kontrolliert" werden. Daher ist es wichtig, die Eigentums- und Kontrollstruktur der betreffenden Ge­schäfts­part­ner zu verstehen. Dies kann eine sehr schwierige Aufgabe sein. Im Rahmen der EU-Sanktionen gilt als Eigentum in der Regel der Besitz von mindestens 50 % der Eigentumsrechte an einem Unternehmen oder eine Mehr­heits­be­tei­li­gung an diesem Unternehmen. Zu den Kriterien für die Beurteilung der Kontrolle über ein Unternehmen gehören:das Recht oder die Befugnis, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans eines solchen Unternehmens zu ernennen oder ab­zu­be­ru­fen;Er­nen­nung der Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans eines Unternehmens, die während des laufenden und des vorhergehenden Geschäftsjahres im Amt waren, allein aufgrund der Ausübung der Stimmrechte;die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Mitglieder eines Unternehmens aufgrund einer Vereinbarung mit anderen Aktionären oder Mitgliedern dieses Unternehmensdas Recht auf Ausübung eines beherrschenden Einflusses auf ein Unternehmen aufgrund einer mit diesem Unternehmen geschlossenen Vereinbarung oder aufgrund einer Bestimmung in seiner Satzung, sofern das für dieses Unternehmen geltende Recht es zulässt, dass es einer solchen Vereinbarung oder Bestimmung unterliegt;die Befugnis, das Recht zur Ausübung eines beherrschenden Einflusses im Sinne des vorstehenden Punktes auszuüben, ohne Inhaber dieses Rechts zu sein;das Recht, das gesamte oder einen Teil des Vermögens eines Unternehmens zu nutzen;die Führung der Geschäfte eines Unternehmens auf einer einheitlichen Grundlage und die Ver­öf­fent­li­chung eines konsolidierten Abschlusses; unddie finanziellen Ver­bind­lich­kei­ten eines Unternehmens ge­samt­schuld­ne­risch zu tragen oder für sie zu bürgen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfüllung der oben genannten Kriterien für Eigentum oder Kontrolle im Einzelfall widerlegbar ist.3.2.    Überprüfung von Finanzierungen und anderen Ver­ein­ba­run­gen­Un­ter­neh­men sollten ihre Finanzierungs- und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen überprüfen, um festzustellen, ob diese besonderen Beschränkungen in Bezug auf Geschäfte mit sanktionierten Ländern, Hoheitsgebieten oder Personen oder Einrichtungen enthalten. Dies könnte insbesondere für Unternehmen relevant sein, die an Joint Ventures mit russischen Parteien oder anderen Formen von Investitionen in Russland beteiligt sind.3.3.    Ri­si­ko­min­de­rung für zusätzliche schwarze Listen und Sank­tio­nen­Un­ter­neh­men, die Geschäfte mit russischen Vertragspartnern tätigen, sollten ihre vertraglichen Vereinbarungen überprüfen, um sicherzustellen, dass sie das Recht haben, Geschäfte jederzeit mit sofortiger Wirkung zu beenden. Besonderes Augenmerk sollte auf die Formulierung solcher Ver­trags­be­stim­mun­gen gelegt werden, um das Risiko möglicher russischer Gegensanktionen zu min­dern. 3.4.    Was ist mit den früheren EU-Sanktionen gegen Russland?Die von der EU am 23. Februar 2022 verhängten Sanktionen ergänzen die bereits 2014 im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise und insbesondere der russischen Annexion der Krim und Sewastopols verhängten Sanktionen und bauen auf diesen auf. Auch vor dem Sanktionspaket vom 23. Februar wurden die Sanktionen von Zeit zu Zeit ge­än­dert/aus­ge­wei­tet, u. a. mit fünf zusätzlichen Benennungen am 21. Februar 2022, und um­fas­sen­Rei­se­ver­bo­te und Einfrieren von Vermögenswerten für eine Reihe von juristischen und privaten Personen;strenge Beschränkungen des Handels mit der Krim und Se­was­to­pol;Be­schrän­kun­gen des Zugangs zu den Primär- und Se­kun­där­ka­pi­tal­märk­ten der EU für bestimmte russische Banken und Unternehmen;ein Waffenembargo gegen Russland;ein Ausfuhrverbot für Güter mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwe­cke/End­ver­brau­cher und­Aus­fuhr­be­schrän­kun­gen für bestimmte sensible Technologien, die für die Ölförderung und -exploration verwendet werden könnten.1Anhang der Durch­füh­rungs­ver­ord­nung (EU) 2022/261 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen gegen Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
13/10/2021
Covid-19 – Sicherheit durch Prävention
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