Home / Standorte / Montenegro / Podgorica

Podgorica

Montenegro

Montenegro ist eines der kleinsten, aber gleichzeitig auch gründerfreundlichsten Länder Europas und beliebtes Ziel von Investoren. CMS ist seit 2012 mit einem Büro in Podgorica präsent, ein 2-köpfiges Juristenteam betreut hier ansässige Unternehmen als auch internationale Investoren. Bei Bedarf wird das Team in Podgorica von den 25 Kolleginnen und Kollegen von CMS Belgrad unterstützt. Mit dem lokalen Markt sind unsere Expertinnen und Experten bestens vertraut, zumal wir unsere Klientinnen und Klienten bereits viele Jahre lang von einem Montenegrinischen Desk aus betreut haben.

Lokales Know-how, gute Kontakte zu örtlichen Wirtschaftstreibenden und schneller Zugriff auf internationales Expertenwissen dank weltweiter CMS Sozietäten, darauf basiert die umfassende, kompetente Rechtsberatung, für die unser Juristenteam in Podgorica geschätzt wird.

Sie sind bereits in Montenegro tätig oder erwägen einen Markteintritt und benötigen dafür umfassende Rechtsberatung? Dann würden wir uns freuen Sie kennen zu lernen. Kontaktieren Sie uns doch bitte telefonisch oder über unser Kontaktformular.

Unser CMS Büro in Podgorica deckt sämtliche Fachbereiche des Wirtschaftsrechts ab und bietet umfassende Beratung zu allen juristischen Fragen, die ein geschäftliches Engagement in Montenegro mit sich bringt.

Beratungsschwerpunkte sind M&A und Gesellschaftsrecht sowie allgemeines Wirtschaftsrecht. Besonders gefragt ist in Montenegro auch unser Spezialwissen zu Banken & Finanzierungen sowie Finanzierungen in den unterschiedlichsten Bereichen. Ein weiterer Fokus liegt auf den Branchen Immobilien- und Bauwirtschaft und Hotellerie & Freizeit.

more less

Wegbeschreibung

Vom Flughafen zum Office dauert es ca. 25 Minuten. Die Fahrt mit dem Taxi kostet ca. € 10 bis € 15.

more less

Standort

CMS Reich-Rohrwig Hainz d.o.o.
Bulevar Džordža Vašingtona 3/22
Entrance V, Unit 9
81000 Podgorica
Montenegro

Feed

05/09/2023
CMS European Real Estate Deal Point Study 2023
Europäische Im­mo­bi­li­en­trends 2023 Die neue CMS European Real Estate Deal Point Study 2023 umfasst mehr als 2.500 Trans­ak­tio­nen. Für die Studie wurden alle von uns beratenen Trans­ak­tio­nen der Jahre 2010 bis 2022 miteinander verglichen, um Ent­wick­lun­gen und Trends auf dem Im­mo­bi­li­en­markt aufzuzeigen. Die Markt­re­so­nanz auf unsere Studie zeigt, dass sie sich in den vergangenen Jahren immer wieder als wertvolles Instrument zur Vorbereitung von Ver­trags­ver­hand­lun­gen erwiesen hat. Die CMS Marktanalyse 2022 zeigt folgende wesentliche Trends für den eu­ro­päi­schen Im­mo­bi­li­en­markt auf
22/05/2023
Europaweite Analyse zum fünften DSGVO-Ge­burts­tag: Da­ten­schutz-Buß­gel­der...
Europäische Da­ten­schutz­be­hör­den verhängten in mehr als 1.500 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder von insgesamt über 2,7 Milliarden Euro wegen Verstößen gegen die seit fünf Jahren an­wend­ba­re...
28/10/2022
Broschüre CMS Immobilien- & Bau­wirt­schaft Global
Als fünft­gröss­te globale An­walts­kanz­lei und grösstes Im­mo­bi­li­en­rechts­team in Europa mit mehr als 800 engagierten Anwältinnen und Anwälten verbindet CMS lokales Wissen mit in­ter­na­tio­na­ler Stärke...
09/2022
Broschüre CMS Ge­sell­schafts­recht / M&A Global
Weltspitze in Ge­sell­schafts­recht / M&A Wir beraten einige der weltweit führenden Unternehmen bei Fusionen und Übernahmen, oft in an­spruchs­vol­len und grenz­über­schrei­ten­den Situationen. Mit mehr als 1.000 Anwältinnen und Anwälten mit Best-in-Class-Rechts­exper­ti­se in 41 Ju­ris­dik­tio­nen bieten wir eine lückenlose Betreuung unserer Kunden an und erhalten stets Top-Rankings von Markt­ana­lys­ten wie Bloomberg, Mergermarket und Thomson Reuters.
08/2022
CMS Steuerrecht Global
Mit Beginn der 2020er Jahre wird die Rolle der Un­ter­neh­mens­steu­er­pla­nung und ‑re­gu­lie­rung zunehmend kritisch beleuchtet, zumal Fragen der Ethik und des ge­sell­schaft­li­chen Engagements von Un­ter­neh­men...
12/05/2022
Die 10 wichtigsten Themen des neuen EU-Ver­triebs­kar­tell­rechts (Ver­ti­kal-GVO/Ver­ti­kal-Leit­li­ni­en)
Die Europäische Kommission hat die neue Ver­ti­kal-Grup­pen­frei­stel­lungs­ver­ord­nung (VGVO) und die sie er­gän­zen­den, neuen Ver­ti­kal-Leit­li­ni­en (VLL) am 10. Mai 2022 ver­öf­fent­licht. Die neue VGVO wird am...
17/03/2022
Globale Broschüre Vergaberecht – 2022
Mit weltweit über 170 Spe­zia­lis­tin­nen und Spezialisten bietet Ihnen die CMS-Fach­grup­pe Vergaberecht eine her­aus­ra­gen­de Präsenz und Reich­wei­te.CMS unterstützt Sie bei öf­fent­li­chen Aus­schrei­bun­gen in...
03/2022
Broschüre CMS Arbeitsrecht
Im People Business Das CMS-Netzwerk umfasst 76 Büros in 43 Ländern weltweit. Wir verfügen über das grösste Team von Ar­beits­rechts­spe­zia­lis­ten in Europa und eine starke Präsenz in den afri­ka­ni­schen...
01/03/2022
Neue EU-Sank­tio­nen – was ist für Österreich und CEE zu erwarten?
Auf ihrem Treffen am 24. Februar einigten sich die eu­ro­päi­schen Staats- und Re­gie­rungs­chefs auf ein neues Paket massiver und gezielter Sanktionen gegen Russland. Es um­fasst:Fi­nanz­sank­tio­nen, die 70 % des russischen Ban­ken­mark­tes und wichtige staatliche Unternehmen, auch im Ver­tei­di­gungs­be­reich, treffen sollenEin Exportverbot soll den En­er­gie­sek­tor, insbesondere den Ölsektor treffen, indem es Russland unmöglich gemacht werden soll, seine Raffinerien zu mo­der­ni­sie­ren.Ver­bot des Verkaufs von Flugzeugen und Ausrüstung an russische Flug­ge­sell­schaf­ten­Be­schrän­kung des Zugangs Russlands zu wichtigen Technologien wie Halbleitern oder modernster Soft­ware­Be­schrän­kung des Zugangs zur EU für russische Diplomaten und damit verbundene Gruppen und Ge­schäfts­leu­teAm 26. Februar hat EU Kom­mis­si­ons­prä­si­den­tin Ur­su­la von der Leyen weitere Sanktionen an­ge­kün­digt. Diese um­fas­sen:Ei­nen Ausschluss bestimmter russischer Banken vom SWIFT SystemEine Blockade der Russischen Zentralbank, mit dem Ziel dieser keine Trans­ak­tio­nen mehr zu er­mög­li­chen­Be­schrän­kun­gen für die Ver­mö­gens­ver­wen­dung russischer Oligarchen in der EUDa sich die Ukrai­ne-Kri­se bereits vor dem Einmarsch der Truppen mit der Besetzung der Gebiete in Donetsk and Luhansk ver­schärf­te, hat die EU bereits erste Sanktionen verhängt. Auch die USA und das Vereinigte Königreich haben Sanktionen verhängt. Der vorliegende Beitrag befasst sich daher mit dem Sank­ti­ons­pa­ket, das die EU am 23. Februar 2022 ver­ab­schie­det hat. Über weitere Sanktionen, die am 24. und 26. Februar angekündigt wurden, folgt ein gesonderter Beitrag.  Welche Sanktionen wurden verhängt? Es handelt sich um weitrechende Sanktionen, die mehrere Branchen und Personen betreffen: 1.    Schwarze Liste der wichtigsten Personen und Ein­rich­tun­gen Auf der schwarzen Liste der Sanktionen stehen 336 Mitglieder der russischen Staatsduma, die für die Anerkennung der Un­ab­hän­gig­keit von Donezk und Luhansk gestimmt ha­ben.1 Dar­über hinaus wurden 26 Personen und Or­ga­ni­sa­tio­nen auf die schwarze Liste ge­setzt: 1.1.    Per­so­nen:Ser­gej Schoigu, der russische Ver­tei­di­gungs­mi­nis­ter;An­ton Vaino, Stabschef des russischen Prä­si­di­al­am­tes;Ma­rat Chusnullin, stell­ver­tre­ten­der russischer Mi­nis­ter­prä­si­dent für Bauwesen und regionale Ent­wick­lung;Dmit­rij Jurjewitsch Grigorenko, stell­ver­tre­ten­der russischer Mi­nis­ter­prä­si­dent, Chef des russischen Re­gie­rungs­stabs und Vorsitzender des Rates der VTB Bank;Maxim Gen­nad­je­witsch Re­schet­ni­kow, russischer Minister für wirt­schaft­li­che Entwicklung und Mitglied des Auf­sichts­ra­tes der VTB Bank;Nikolaj Ana­tol­je­witsch Jewmenow, Ober­be­fehls­ha­ber der russischen Ma­ri­ne;Wla­di­mir Lwowitsch Kasatonow, Stell­ver­tre­ten­der Ober­be­fehls­ha­ber der russischen Marine;Igor Vla­di­mi­ro­vich Osipov, Ober­be­fehls­ha­ber der Schwarz­meer­flot­te;Oleg Le­ony­do­witsch Saljukow, Ober­be­fehls­ha­ber der russischen Bo­den­trup­pen;Ser­gej Surowikin, Ober­be­fehls­ha­ber der russischen Luft- und Raum­fahrt­streit­kräf­te;Ser­gej Wla­di­mi­ro­witsch Dronow, Ober­be­fehls­ha­ber der russischen Luft­streit­kräf­te und stell­ver­tre­ten­der Ober­be­fehls­ha­ber der russischen Luft- und Raum­fahrt­streit­kräf­te;Vio­let­ta Prigozhina, Inhaberin u.a. von Concord Management and Consulting LLC;Lyubov Valentinovna Prigozhina, Ei­gen­tü­me­rin von Agat LLC;Denis Al­ek­sand­ro­vich Bortnikov, stell­ver­tre­ten­der Präsident und Vorsitzender des Vorstands der VTB Bank;Andrei Leonidovich Kostin, Vor­stands­vor­sit­zen­der der VTB Bank und Mitglied des Obersten Rates der Partei "Einiges Russ­land";Igor Iwanowitsch Schuwalow, Vorsitzender der Staatlichen Ent­wick­lungs­ge­sell­schaft VEB.RF und Mitglied des Rates der Eurasischen Wirt­schafts­kom­mis­si­on;Mar­ga­ri­ta Simonyan, Chef­re­dak­teu­rin von Russia Today (RT);Maria Zakharova, Direktorin der In­for­ma­ti­ons- und Pres­se­ab­tei­lung des russischen Au­ßen­mi­nis­te­ri­ums;Wla­di­mir Rou­dol­fo­witsch Solowjew, Moderator des Senders Russia-1 und von Rossia 24;Kon­stan­tin Knyrik, Leiter der MediaGroup News Front Ltd. und Chef der Krim-Ab­tei­lung der Ro­di­na-Par­tei;Al­ek­sey Kon­stan­ti­no­vich Pushkov, Senator der Region Perm, Mitglied der regierenden Partei "Einiges Russland" und Vorsitzender der Kommission für In­for­ma­ti­ons­po­li­tik; undPjotr Tolstoi, stell­ver­tre­ten­der Vorsitzender der russischen Staatsduma, Leiter der russischen Delegation in der Par­la­men­ta­ri­schen Versammlung des Europarats (PACE) und Moderator des Fern­seh­sen­ders "Vremya Po­kaz­het".1.2.    Ein­rich­tun­gen:In­ter­net Research Agency;Bank Ros­si­ya;PROMSVYAZ­BANK; und­VEB.RF.Wie bei EU-Sank­tio­nen üblich, umfasst die Nennung in einer Schwarze Liste auch das Einfrieren von Ver­mö­gens­wer­ten und das Verbot, Gelder oder wirt­schaft­li­che Ressourcen direkt oder indirekt den auf der Schwarzen Liste stehenden Personen und Ein­rich­tun­gen zur Verfügung zu stellen oder sie zu be­güns­ti­gen. Dieses Verbot ist sehr weit gefasst und schließt im Wesentlichen aus, dass den auf der schwarzen Liste stehenden Personen oder Ein­rich­tun­gen sowie allen Personen, die im Besitz dieser Personen oder Ein­rich­tun­gen sind oder von ihnen kontrolliert werden, etwas von Wert zur Verfügung gestellt wird. Die Aufnahme in die schwarze Liste führt auch zu einem EU-Rei­se­ver­bot für die auf der schwarzen Liste stehenden Personen. 2.    Fi­nan­zi­el­le Be­schrän­kun­gen Mit den Maßnahmen wird ein sektorales Verbot für die Finanzierung Russlands, seiner Regierung und seiner Zentralbank verhängt. Sie zielen darauf ab, ihren Zugang zu den Kapital- und Fi­nanz­märk­ten und -dienst­leis­tun­gen der EU zu be­schrän­ken. Ins­be­son­de­re verbieten die Sanktionen den direkten oder indirekten Kauf, Verkauf, die Erbringung von An­la­ge­dienst­leis­tun­gen oder die Un­ter­stüt­zung bei der Emission von oder den sonstigen Handel mit über­trag­ba­ren Wertpapieren und Geld­markt­in­stru­men­ten, die nach dem 9. März 2022 von Russland und seiner Regierung, der russischen Zentralbank und jeder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die im Namen oder auf Anweisung der russischen Zentralbank handelt, ausgegeben werden. Außerdem ist es verboten, direkt oder indirekt neue Darlehen oder Kredite zu gewähren oder sich an solchen Ver­ein­ba­run­gen zu be­tei­li­gen. Die oben genannten Han­dels­be­schrän­kun­gen entsprechen weitgehend den Be­schrän­kun­gen, die bereits für die Krim oder Sewastopol galten (siehe unten). 3.    Welche Maßnahmen können Unternehmen ergreifen, um sich zu schützen? 3.1.    Über­prü­fung aller Ge­schäfts­part­ne­rEs ist von ent­schei­den­der Bedeutung, alle Ge­schäfts­part­ner zu über­prü­fen, insbesondere diejenigen, die russisch sind oder Verbindungen zu Russland haben könnten. Dazu gehören alle bestehenden und künftigen Kunden und Lieferanten, aber auch andere Dritte, wie z. B. Joint-Ven­ture-Part­ner, Ver­triebs­händ­ler, Agenten usw., aber nicht nur. Be­son­ders wichtig ist, dass die Sanktionen nicht nur die auf die schwarze Liste gesetzten Personen und Unternehmen betreffen, sondern im Prinzip auch alle Unternehmen, die in ihrem Eigentum stehen oder von ihnen "kon­trol­liert" werden. Daher ist es wichtig, die Eigentums- und Kon­troll­struk­tur der betreffenden Ge­schäfts­part­ner zu verstehen. Dies kann eine sehr schwierige Aufgabe sein. Im Rahmen der EU-Sank­tio­nen gilt als Eigentum in der Regel der Besitz von mindestens 50 % der Ei­gen­tums­rech­te an einem Unternehmen oder eine Mehr­heits­be­tei­li­gung an diesem Unternehmen. Zu den Kriterien für die Beurteilung der Kontrolle über ein Unternehmen gehören:das Recht oder die Befugnis, die Mehrheit der Mitglieder des Ver­wal­tungs-, Leitungs- oder Auf­sichts­or­gans eines solchen Unternehmens zu ernennen oder ab­zu­be­ru­fen;Er­nen­nung der Mehrheit der Mitglieder des Ver­wal­tungs-, Leitungs- oder Auf­sichts­or­gans eines Un­ter­neh­mens, die während des laufenden und des vor­her­ge­hen­den Ge­schäfts­jah­res im Amt waren, allein aufgrund der Ausübung der Stimm­rech­te;die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Mitglieder eines Unternehmens aufgrund einer Vereinbarung mit anderen Aktionären oder Mitgliedern dieses Un­ter­neh­mens­das Recht auf Ausübung eines be­herr­schen­den Einflusses auf ein Unternehmen aufgrund einer mit diesem Unternehmen ge­schlos­se­nen Vereinbarung oder aufgrund einer Bestimmung in seiner Satzung, sofern das für dieses Unternehmen geltende Recht es zulässt, dass es einer solchen Vereinbarung oder Bestimmung un­ter­liegt;die Befugnis, das Recht zur Ausübung eines be­herr­schen­den Einflusses im Sinne des vorstehenden Punktes auszuüben, ohne Inhaber dieses Rechts zu sein;das Recht, das gesamte oder einen Teil des Vermögens eines Unternehmens zu nutzen;die Führung der Geschäfte eines Unternehmens auf einer ein­heit­li­chen Grundlage und die Ver­öf­fent­li­chung eines kon­so­li­dier­ten Abschlusses; unddie finanziellen Ver­bind­lich­kei­ten eines Unternehmens ge­samt­schuld­ne­risch zu tragen oder für sie zu bürgen.Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfüllung der oben genannten Kriterien für Eigentum oder Kontrolle im Einzelfall widerlegbar ist.3.2.    Über­prü­fung von Fi­nan­zie­run­gen und anderen Ver­ein­ba­run­gen­Un­ter­neh­men sollten ihre Fi­nan­zie­rungs- und sonstigen ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen über­prü­fen, um fest­zu­stel­len, ob diese besonderen Be­schrän­kun­gen in Bezug auf Geschäfte mit sank­tio­nier­ten Ländern, Ho­heits­ge­bie­ten oder Personen oder Ein­rich­tun­gen ent­hal­ten. Dies könnte insbesondere für Unternehmen relevant sein, die an Joint Ventures mit russischen Parteien oder anderen Formen von In­ves­ti­tio­nen in Russland beteiligt sind.3.3.    Ri­si­ko­min­de­rung für zusätzliche schwarze Listen und Sank­tio­nen­Un­ter­neh­men, die Geschäfte mit russischen Ver­trags­part­nern tätigen, sollten ihre ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen über­prü­fen, um si­cher­zu­stel­len, dass sie das Recht haben, Geschäfte jederzeit mit sofortiger Wirkung zu beenden. Besonderes Augenmerk sollte auf die Formulierung solcher Ver­trags­be­stim­mun­gen gelegt werden, um das Risiko möglicher russischer Ge­gen­sank­tio­nen zu min­dern. 3.4.    Was ist mit den früheren EU-Sank­tio­nen gegen Russland?Die von der EU am 23. Februar 2022 verhängten Sanktionen ergänzen die bereits 2014 im Zusammenhang mit der Ukrai­ne-Kri­se und insbesondere der russischen Annexion der Krim und Sewastopols verhängten Sanktionen und bauen auf diesen auf. Auch vor dem Sank­ti­ons­pa­ket vom 23. Februar wurden die Sanktionen von Zeit zu Zeit ge­än­dert/aus­ge­wei­tet, u. a. mit fünf zu­sätz­li­chen Benennungen am 21. Februar 2022, und um­fas­sen­Rei­se­ver­bo­te und Einfrieren von Ver­mö­gens­wer­ten für eine Reihe von juristischen und privaten Per­so­nen;stren­ge Be­schrän­kun­gen des Handels mit der Krim und Se­was­to­pol;Be­schrän­kun­gen des Zugangs zu den Primär- und Se­kun­där­ka­pi­tal­märk­ten der EU für bestimmte russische Banken und Un­ter­neh­men;ein Waf­fen­em­bar­go gegen Russland;ein Aus­fuhr­ver­bot für Güter mit doppeltem Ver­wen­dungs­zweck für mi­li­tä­ri­sche Zwe­cke/End­ver­brau­cher und­Aus­fuhr­be­schrän­kun­gen für bestimmte sensible Tech­no­lo­gien, die für die Öl­för­de­rung und -exploration verwendet werden könn­ten.1An­hang der Durch­füh­rungs­ver­ord­nung (EU) 2022/261 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Durch­füh­rung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen gegen Handlungen, die die territoriale Un­ver­sehrt­heit, Sou­ve­rä­ni­tät und Un­ab­hän­gig­keit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
13/10/2021
Covid-19 – Sicherheit durch Prävention
CMS Employment Snack
02/08/2021
CMS Legal: Isabel Scholes zur ersten Executive Direktorin des in­ter­na­tio­na­len...
Die in­ter­na­tio­na­le An­walts­kanz­lei CMS hat die Bestellung von Isabel Scholes zur Executive Direktorin be­kannt­ge­ge­ben. Ab 1. Oktober 2021 bildet sie gemeinsam mit Chairman Pierre-Sé­bas­tien Thill und Executive Partner Duncan Weston das CMS Executive Team. CMS erhält damit zum ersten Mal einen weiblichen Executive Director. Isabel Scholes ist derzeit Director of Business Development, Marketing and Com­mu­ni­ca­ti­ons, wird jedoch in wenigen Wochen die Agenden von Matthias Lichtblau übernehmen, der diese Position seit 2013 innehatte. In ihrer neuen Funktion als Executive Direktorin hat sie die Ge­samt­ver­ant­wor­tung für sämtliche operative Ge­schäfts­tä­tig­kei­ten von CMS Legal Services EEIG, die alle CMS Mit­glieds­so­zie­tä­ten ko­or­di­niert.2011 wechselte Isabel Scholes von Reuters, wo sie als Head of News Marketing (EMEA) tätig war, zu CMS. Bereits in ihrer derzeitigen Position arbeitete sie zahlreiche strategische Projekte betreffend eng mit dem Executive Team zusammen und ist außerdem Mitglied des CMS Sus­taina­bi­li­ty Committee. Mit einem 35-köpfigen in­ter­na­tio­na­len Team war sie darüber hinaus für bedeutende Initiativen wie die Um­struk­tu­rie­rung des in­ter­na­tio­na­len Business Development Teams, die Entwicklung und den Launch der neuen CMS Mar­ken­kam­pa­gne, die Umsetzung digitaler Mar­ke­ting­kam­pa­gnen und die Einführung globaler CSR-In­itia­ti­ven ver­ant­wort­lich.Zur Bestellung der ersten Executive Direktorin bei CMS sagt Chairman Pierre-Sé­bas­tien Thill: „Ich freue mich sehr, dass Isabel die Funktion des Executive Director übernehmen wird. Dieser Wechsel erfolgt zu einem Zeitpunkt, wo sich Unternehmen an ein neues Geschäfts- und Ar­beits­um­feld gewöhnen müssen. Umso wichtiger ist es, dass unser Ma­nage­ment­team von einer Per­sön­lich­keit wie Isabel verstärkt wird, da sie langjährige Erfahrung im Business Development, Marketing und in der Kom­mu­ni­ka­ti­on genauso wie her­aus­ra­gen­des Wissen im B2B-Sektor vorzuweisen hat und dank all dieser Fähigkeiten frischen Wind in diese Funktion bringen wird.“ Matthias Lichtblau verlässt CMS Matthias Lichtblau, der im Jahr 2007 als Director of Business Development, Marketing and Com­mu­ni­ca­ti­ons zu CMS Deutschland gekommen und in der Folge zum Executive Director von CMS bestellt worden war, wird CMS nach 15 Jahren ver­las­sen.Da­zu Johannes Juranek, Managing Partner bei CMS Austria: „Matthias hat eine ent­schei­den­de Rolle dabei gespielt, dass CMS zu dem Unternehmen wurde, das es heute ist, wofür wir ihm sehr dankbar sind. Als Leiter von CMS Legal Services EEIG hat er ein starkes in­ter­na­tio­na­les Team erfolgreich angeführt und dabei alle Bereiche vom Business Development und Marketing über Trainings bis hin zu Finanzen und IT abgedeckt. Auch CMS Austria möchte ihm für seine her­vor­ra­gen­de Arbeit in den vergangenen Jahren danken und wünscht ihm für die Zukunft alles Gu­te.“Isa­bel Scholes ergänzt: „Unter der Leitung von Matthias hat das CMS Legal Services Team im Laufe der Jahre an Kom­pe­tenz­be­rei­chen und Größe zugelegt und leistet großartige Arbeit darin, die 18 Mit­glieds­so­zie­tä­ten zu un­ter­stüt­zen. Darauf aufbauend besteht meine Hauptaufgabe als Nachfolgerin aus zwei Dingen: Erstens geht es darum, alle unsere Mit­glieds­kanz­lei­en ungeachtet ihrer Größe und Kapazität zeitnah mit qualitativ hochwertigen Services und wichtigen stra­te­gi­schen Projekten glei­cher­ma­ßen zu un­ter­stüt­zen. Zweitens gilt es si­cher­zu­stel­len, dass wir einer Welt des stetigen Wandels mit innovativen Lösungen sowohl für unsere Klienten als auch für unsere Mitarbeiter be­geg­nen."Mat­thi­as Lichtblau fügt hinzu: „Es war großartig Teil der Er­folgs­ge­schich­te von CMS sein zu dürfen. In den vergangenen Jahren haben wir unsere Strategie, etwa den Ausbau von CMS in La­tein­ame­ri­ka, Afrika und Skan­di­na­vi­en, erfolgreich umgesetzt; wir haben unsere globalen Initiativen zur Ver­grö­ße­rung unseres Kli­en­ten­stamms und zur Ge­schäfts­ent­wick­lung pro­fes­sio­na­li­siert, innovative High-Tech-Pro­duk­te eingeführt und ein erst­klas­si­ges Schu­lungs­pro­gramm aufgebaut – um nur einige der wichtigsten Aktivitäten zu nennen. Ich danke meinem Team bei CMS Legal Services und allen Kollegen überall bei CMS, die mir dabei geholfen haben, das alles möglich zu machen."
29/07/2021
Neuer Executive Director bei CMS
29/07/2021Frank­furt/Main – Die führende in­ter­na­tio­na­le An­walts­kanz­lei CMS gab heute bekannt, dass Isabel Scholes mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 die Funktion des Executive Director übernehmen wird. Die bisherige Leiterin des Bereichs Business Development, Marketing and Com­mu­ni­ca­ti­ons tritt die Nachfolge von Matthias Lichtblau an, der die Position seit 2013 innehat.Als Executive Director übernimmt Isabel Scholes die Ge­samt­ver­ant­wor­tung für alle operativen Funktionen von CMS Legal Services EEIG als zentrale Ser­vice­ein­heit der CMS-Mit­glieds­so­zie­tä­ten. Darüber hinaus wird sie zusammen mit Chairman Pierre-Sé­bas­tien Thill und Executive Partner Duncan Weston das CMS Executive Team bil­den.Isa­bel Scholes kam 2011 von Reuters zu CMS. Dort war sie für den Bereich News Marketing EMEA ver­ant­wort­lich. In ihrer aktuellen Funktion bei CMS arbeitet sie in stra­te­gi­schen Projekten eng mit dem Executive Team zusammen und gehört dem CMS Sus­taina­bi­li­ty Committee an. Mit ihrem 35-köp­fi­gen, in­ter­na­tio­nal besetzten Team hat sie zahlreiche wichtige Maßnahmen umgesetzt, wie etwa die Um­struk­tu­rie­rung des in­ter­na­tio­na­len Business De­ve­lo­p­ment-Teams, die Entwicklung und Einführung der neuen CMS-Marke, die Durch­füh­rung digitaler Mar­ke­ting­kam­pa­gnen sowie die Lancierung globaler CSR-In­itia­ti­ven.Zur erstmaligen Besetzung der Position mit einer weiblichen Füh­rungs­kraft erklärt Pierre-Sé­bas­tien Thill: „Ich freue mich, dass Isabel Scholes die Funktion des Executive Director übernehmen wird. Der Wechsel erfolgt in einer Zeit, in der sich An­walts­kanz­lei­en auf neue ge­schäft­li­che Ge­ge­ben­hei­ten und Ar­beits­be­din­gun­gen einstellen müssen. Deshalb sind wir besonders froh, dass Isabel mit ihren umfassenden Erfahrungen in den Bereichen Business Development, Marketing und Kom­mu­ni­ka­ti­on sowie im Dienst­leis­tungs- und im B2B-Sektor eine frische Perspektive in unser Ma­nage­ment-Team ein­bringt.“ Matthias Lichtblau verlässt CMS nach acht­jäh­ri­ger Tätigkeit als Executive Director Matthias Lichtblau, der 2007 als Director of Business Development, Marketing and Com­mu­ni­ca­ti­ons zu CMS Deutschland stieß und später zum CMS Executive Director ernannt wurde, hat sich entschieden, CMS zu ver­las­sen.Auf dessen Amtszeit zu­rück­bli­ckend, erklärt Pierre-Sé­bas­tien Thill: „Matthias Lichtblau hat einen wichtigen Beitrag zur er­folg­rei­chen Entwicklung von CMS geleistet. Dafür sind wir ihm zu großem Dank ver­pflich­tet. Als Leiter unserer zentralen Ser­vice­ein­heit hat er erfolgreich ein starkes in­ter­na­tio­na­les Team geführt, das von den Themen Ge­schäfts­ent­wick­lung, Marketing und Schulungen bis hin zu Finanzwesen und IT ein breites Spektrum abdeckt. In dieser Position und als engagiertes Mitglied des Executive Teams hatte er maß­geb­li­chen Anteil am Erfolg und am Wachstum von CMS. Wir danken ihm für die aus­ge­zeich­ne­te langjährige Arbeit für CMS und wünschen ihm für die Zukunft alles Gu­te.“Isa­bel Scholes kommentiert: „Unter der Leitung von Matthias Lichtblau ist das CMS Legal Ser­vices-Team im Laufe der Jahre gewachsen und hat immer mehr Aufgaben übernommen. Die 18 Mit­glieds­so­zie­tä­ten unserer Organisation profitieren entsprechend stark davon. Darauf aufbauend sehe ich in meiner neuen Funktion zwei Auf­ga­ben­schwer­punk­te: Erstens dafür Sorge zu tragen, dass alle CMS-Mit­glieds­so­zie­tä­ten unabhängig von ihrer Größe und ihren jeweiligen Stärken glei­cher­ma­ßen mit zeitnahen, hochwertigen operativen Services sowie mittels stra­te­gi­scher Projekte unterstützt werden. Zweitens soll CMS mit innovativen Lösungen, die unseren Mandanten und unseren Mit­ar­bei­ten­den zu­gu­te­kom­men, in einer schnell­le­bi­gen Welt zügig und flexibel auf den Wandel reagieren kön­nen.“Mat­thi­as Lichtblau ergänzt: „Es war mir eine Ehre, Teil der Er­folgs­ge­schich­te von CMS gewesen zu sein. In den vergangenen Jahren haben wir unter anderem unsere Ex­pan­si­ons­stra­te­gie in La­tein­ame­ri­ka, Afrika und Skandinavien erfolgreich umgesetzt und darüber hinaus unsere globalen Mandanten- und Ge­schäfts­ent­wick­lungs­in­itia­ti­ven pro­fes­sio­na­li­siert, innovative Technologien eingeführt und ein erst­klas­si­ges Schu­lungs­pro­gramm auf die Beine gestellt. Ich möchte mich bei meinem Team von CMS Legal Services und allen Kolleginnen und Kollegen von CMS, die dabei mitgeholfen haben, herzlich bedanken.“