Der Betrieb von Hotels und Freizeitanlagen sowie deren An- oder Verkauf werfen zahlreiche komplexe Rechtsfragen auf. Eine gründliche Beratung auf diesem Gebiet umfasst demnach nicht nur Themen des Liegenschaftsrechts, sondern auch des Arbeitsrechts, des Gesellschaftsrechts, des Umweltrechts, des Mietrechts und des Baurechts. CMS Reich-Rohrwig Hainz gehört zu den führenden Sozietäten in diesem Bereich. Gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien im CMS Verbund beraten wir acht der zehn größten Hotelketten Europas und sind als Rechtsberater an einigen der bedeutendsten Hotel- und Freizeitprojekte in der CEE-Region beteiligt. CMS Reich-Rohrwig Hainz verfügt über ein erfahrenes Team, das auch grenzüberschreitende Projekte zu betreuen vermag. Wir bieten eine umfassende Beratung zu allen rechtlichen und steuerlichen Themen, die im Bereich Hotellerie aufkommen können und begleiten die Projekte unserer Mandantinnen und Mandanten von der Idee bis zur Umsetzung.