Straffe Regeln im türkischen Vergaberecht
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Auch wenn das Vergaberecht der Türkei, insbesondere Verfahrensarten, Bekanntmachung, Fristen sowie Zuschlagskriterien, immer mehr den EU-Richtlinien angepasst wurde, unterscheidet sich dieses in mancher Hinsicht von jenem der EU-Mitgliedstaaten. Drei Punkte springen dabei besonders ins Auge - nicht zuletzt deshalb, weil hier äußerst strenge Regelungen getroffen wurden: niedrige Schwellenwerte für Direktvergabe, Ausschluss von Bietern bei Missachtung bestimmter Grundsätze und ein zentrales Vergabe-Register.