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Beginn der Anwendung des Gesetzes zur Verhinderung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung

2014-07

Am 18. August 2014 ist das Gesetz zur Verhinderung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (im weiteren Text: "ZPDZC-1") in Kraft getreten. Hierbei hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass die im ZPDZC-1 enthaltenen Bestimmungen über persönliche Nebenerwerbstätigkeiten erst ab dem 1. Januar 2015 anzuwenden sind. Der Grund hierfür liegt darin, dass eine Durchführungsverordnung vorgesehen ist, welche die persönlichen Nebenerwerbstätigkeiten näher regeln und gemäß ZPDZC-1 bis zum 31. Dezember 2014 erlassen werden soll.

Mehr Informationen zu den wesentlichen Änderungen, die das ZPDZC-1 bringt, finden Sie in unserem Artikel "Neues auf dem Gebiet der (Schüler- und) Studentenarbeit im Jahr 2015"