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Veröffentlichung 13 Mai 2025 · Slowakei

DSGVO-Buß­gel­der für Pri­vat­per­so­nen und private Vereinigungen

Tiefe Einblicke in relevante Fälle zur Durchsetzung des Datenschutzes und Erkenntnisse für Pri­vat­per­so­nen und private Vereinigungen

2 min. Lesezeit

Auf dieser Seite

Im Sektor Privatpersonen und private Vereinigungen haben Datenschutzbehörden aus 17 verschiedenen Ländern bisher 360 Bußgelder (+52 im Vergleich zum ETR 2024) im Gesamtbetrag von EUR 2.544.656 (+EUR 693.990 im Vergleich zum ETR 2024) gegen Privatpersonen, Einzelunternehmer, private Sportvereine und Ligen verhängt.

Schauen wir uns das genauer an

  • Das höchste Bußgeld in Höhe von EUR 600.000 wurde von der spanischen Datenschutzbehörde (aepd) gegen die GSM Association verhängt, da diese keine Datenschutz-Folgenabschätzung für die Verwendung eines Identifizierungssystems für Besucher durchgeführt hatte, das Zugang auf der Grundlage von Gesichtserkennung und biometrischen Token gewährte (ETid-2545).
     
  • Die Bußgelder gegen Privatpersonen waren in der Regel viel niedriger, meist unter EUR 2.000.
     
  • Mit dem niedrigsten Bußgeld von EUR 48 wurde ein estnischer Polizeibeamter belegt, der für private Recherchen auf personenbezogene Daten in einer Polizeidatenbank zurückgegriffen hatte (ETid-384).
     
  • Viele Fälle gegenüber Privatpersonen und privaten Vereinigungen beziehen sich auf Videoüberwachung auf privatem Grund oder im Straßenverkehr. Datenschutzbehörden verhängten für solche Verstöße regelmäßig Bußgelder selbst gegen Privatpersonen. 

Wichtigste Erkenntnisse

Seit dem ETR 2024 sind Anzahl und Gesamtbeträge der Bußgelder in diesem Sektor leicht gestiegen. Es wurden zahlreiche geringe Bußgelder gegen Privatpersonen verhängt. Über 60 % aller Bußgelder in diesem Sektor (in 219 von 360 Fällen) verhängte die spanische Datenschutzbehörde. Die Datenschutzbehörden neigten dazu, größere Organisationen ohne Erwerbszweck (insbesondere Sportvereine) wie Unternehmen ähnlicher Größe zu behandeln. Sie haben Bußgelder für verschiedene Verstöße, vom Fehlen technischer und organisatorischer Maßnahmen bis zu unzureichender Information der betroffenen Personen, verhängt. Bei Einzelunternehmern und Privatpersonen scheinen die Datenschutzbehörden sehr genau darauf zu achten, inwieweit der Verstoß für die Person vorhersehbar war und welche Motive hinter der Verarbeitung standen. Besonders wichtig waren die Anzahl der betroffenen Personen und die Absicht des Rechtsverletzers, durch die illegale Datenverarbeitung wirtschaftliche Interessen zu verfolgen.
Fast die Hälfte aller Bußgelder in diesem Sektor basierten auf illegaler Videoüberwachung. Das unterstreicht die allgemeine Fokussierung der Datenschutzbehörden auf Videoüberwachung. Sie halten diese Art der Verarbeitung für so riskant, dass selbst Privatpersonen strikte Anforderungen erfüllen müssen.
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