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Often heard but rarely tried: FIDIC building contracts

10/04/2012

Die Gefahren beim Umgang mit internationalen Vertragsmustern sind bekannt. Dabei darf man aber deren Vorteile nicht vergessen. Auch die Risiken sind durchaus beherrschbar.

Obwohl im deutschsprachigen Raum für die Beauftragung von Bau- und Ziviltechnikerleistungen im Zuge eines Immobilien-Developments erprobte Vertragsnormen zur Verfügung stehen, sind diese nicht mehr durchsetzbar, sobald ein Projekt internationalisiert wird. Doch auch da schafft die Verwendung bekannter Vertragsstrukturen Vertrauen und verringert den Transaktionsaufwand.

Die bekanntesten internationalen Vertragsmuster sind die FIDIC-Verträge, allen voran das Red Book. Die ebenfalls populären Verträge des Yellow Books und des Silver Books sind v.a. für den Anlagenbau bedeutsam.

Die größte Gefahr bei der Verwendung von FIDIC-Verträgen ist, dass viele Dinge nicht sind, was sie scheinen bzw Begriffe nicht bedeuten, was wir meinen. Beispielsweise ist das taking-over nicht die Abnahme der Bauleistung. Die daran anschließende defects notification period ist nicht die Gewährleistungsfrist, sondern dient der Behebung von Mängeln vor der Abnahme. Der engineer wird noch immer gern als independent bezeichnet, ist aber nicht unabhängig. Er handelt im Namen des Bauherrn.

Zwar sind diese Themen – wie alle Bestimmungen eines FIDIC-Vertrages – änderbar. Reine FIDIC-Verträge werden in der Praxis selten verwendet. Bei zu weit reichenden Änderungen verliert man aber die wichtigsten Vorteile: (1) den allgemein bekannten Standard und (2) die grundsätzlich sachgerechte Risikoverteilung. Besser ist, eine vertraute Rechtsordnung zu wählen und zu den heikelsten Themen erfahrene Berater beizuziehen. Wichtige Begriffe und ihre Folgen können einvernehmlich definiert werden.

Umgekehrt bieten FIDIC-Verträge ein hohes Maß an Kosten- und Terminsicherheit. Abweichungen vom Termin- und Kostenplan hat allein der Bauherr in der Hand. Dafür ist klar geregelt, wann der Bauunternehmer welche Ansprüche hat. Das wirkungsvolle Instrument der Verzugsstrafen (delay damages) sollte bewusst eingesetzt werden.

Auch die robusten Streitbeilegungsmechanismen sollten bewusst eingesetzt oder eben gestrichen werden. Dazu gehört vor allem die Streitschlichtung (dispute adjudication). Das Schlichtungsverfahren ist zwar etwas schwerfällig. Werden aber die Schlichter und deren Kompetenzen im Vorhinein festgelegt, kann die jeweils andere Partei eine kostenschonende Streitbeilegung nicht mehr blockieren.

Der Artikel ist am 10.04.2012 in der Fachzeitschrift "Immobilienmagazin" erschienen.

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Thomas Hamerl
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Vienna