CMS Hasche Sigle hat den Westdeutschen Rundfunk in zwei Verfügungsverfahren um die Verfilmung
des Contergan-Skandals erfolgreich vertreten. Mit den heute verkündeten Entscheidungen hat das
Hanseatische Oberlandesgericht im Berufungsverfahren Verbote des Landgerichts Hamburg aus dem
Februar 2006 korrigiert. In dem Verfahren des Pharmaunternehmens Grünenthal GmbH gegen den WDR hat
das OLG die vorangegangene einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg weitgehend aufgehoben.
Im parallel geführten Verfahren des früheren Opfer-Anwalts Schulte-Hillen gegen den WDR hat das OLG
die Verfügung des Landgerichts insgesamt aufgehoben. Anders als das Landgericht hat das OLG den vom
WDR in Auftrag gegebenen Spielfilm als Kunstwerk aufgefasst, das nicht den Anspruch erhebt, in
allen Details die historischen Ereignisse dokumentarisch abzubilden. Das der Grünenthal GmbH
zustehende Unternehmenspersönlichkeitsrecht sei dabei von relativ geringem Gewicht und könne ein
Verbot nur bei besonders schwerwiegenden Verletzungen rechtfertigen, was bei den
streitgegenständlichen Szenen überwiegend nicht der Fall sei. Auch im Fall des Antragstellers
Schulte-Hillen könne nur eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung zu einem Verbot führen; eine
schwere Verzerrung des Persönlichkeitsbildes des Betroffenen vermochte das OLG indes nicht
festzustellen. Inhaltsgleich hat das Oberlandesgericht in zwei Parallelverfahren gegen die
Produktionsfirma Zeitsprung Film- und TV-Produktions GmbH entschieden, die den Contergan-Film im
Auftrag des WDR unter der Regie von Adolf Winkelmann hergestellt hatte.
Berater WDR
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