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WDR mit CMS im Rechtsstreit um Contergan-Film erfolgreich

10/04/2007

CMS Hasche Sigle hat den Westdeutschen Rundfunk in zwei Verfügungsverfahren um die Verfilmung des Contergan-Skandals erfolgreich vertreten. Mit den heute verkündeten Entscheidungen hat das Hanseatische Oberlandesgericht im Berufungsverfahren Verbote des Landgerichts Hamburg aus dem Februar 2006 korrigiert. In dem Verfahren des Pharmaunternehmens Grünenthal GmbH gegen den WDR hat das OLG die vorangegangene einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg weitgehend aufgehoben. Im parallel geführten Verfahren des früheren Opfer-Anwalts Schulte-Hillen gegen den WDR hat das OLG die Verfügung des Landgerichts insgesamt aufgehoben. Anders als das Landgericht hat das OLG den vom WDR in Auftrag gegebenen Spielfilm als Kunstwerk aufgefasst, das nicht den Anspruch erhebt, in allen Details die historischen Ereignisse dokumentarisch abzubilden. Das der Grünenthal GmbH zustehende Unternehmenspersönlichkeitsrecht sei dabei von relativ geringem Gewicht und könne ein Verbot nur bei besonders schwerwiegenden Verletzungen rechtfertigen, was bei den streitgegenständlichen Szenen überwiegend nicht der Fall sei. Auch im Fall des Antragstellers Schulte-Hillen könne nur eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung zu einem Verbot führen; eine schwere Verzerrung des Persönlichkeitsbildes des Betroffenen vermochte das OLG indes nicht festzustellen. Inhaltsgleich hat das Oberlandesgericht in zwei Parallelverfahren gegen die Produktionsfirma Zeitsprung Film- und TV-Produktions GmbH entschieden, die den Contergan-Film im Auftrag des WDR unter der Regie von Adolf Winkelmann hergestellt hatte.

Berater WDR
CMS Hasche Sigle

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