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Das Recycling bestimmter Kunstoffe unterliegt neuen Anforderungen durch eine neue Verordnung

07/11/2022

Am 11.10.2022 trat die neue Verordnung (EU) 2022/1616 der Europäischen Kommission über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen ("Verordnung 2022/1616"), in Kraft. Lesen Sie weiter, um einen kurzen Überblick darüber zu erhalten, was die neue europäische Verordnung einführt und für wen und ab wann die neuen Verpflichtungen gelten werden. Mit der Verordnung 2022/1616 werden neue Vorschriften und Anforderungen für Materialien aus recyceltem Kunststoff eingeführt, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Solange diese recycelten Kunststoffe diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen sie nicht auf den europäischen Markt gebracht werden. Über die Verordnung 2022/1616 Die Verordnung 2022/1616 hebt die Verordnung (EU) Nr. 282/2008 auf, die auch das Recycling von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, regelte, jedoch nicht für alle Recyclingtechnologien galt. Mit der Verordnung 2022/1616 wird ein Kontrollmechanismus eingeführt, der darauf abzielt, ein Niveau der Dekontaminierung von Kunststoffen während des Recyclings zu gewährleisten, das sicherstellt, dass das entstehende Produkt, das mit Lebensmitteln in Berührung kommt, kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt und keine Auswirkungen auf Lebensmittel hat. Dies soll erreicht werden, indem sichergestellt wird, dass nur "geeignete" oder "neue" Recyclingtechnologien für das Recycling eingesetzt werden. Mit der Einführung der Verordnung 2022/1616 gelten besondere Vorschriften für das Inverkehrbringen von Kunststoffen mit Recyclinganteilen, einschließlich Vorschriften für die Sammlung und Vorverarbeitung von Kunststoffen, die Dekontaminierung, die Qualitätskontrolle sowie neue Kennzeichnungs- und Inhaltsvorschriften für die entsprechenden Unterlagen.

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Natália Jánošková
Senior Associate
Bratislava