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Law-Now 27 Apr 2022 · Slowakei

Ist es möglich, sich gegen eine überhöhte Geldstrafe für Pflicht­ver­let­zun­gen bei der grenz­über­schrei­ten­den Entsendung von Arbeitnehmern zu wehren?

1 min. Lesezeit
Haben Sie bei der grenzüberschreitenden Entsendung Ihrer Mitarbeiter versehentlich gegen administrative Pflichten verstoßen und wurden Sie dafür unverhältnismäßig sanktioniert? Lesen Sie in diesem Artikel, was der Gerichtshof der Europäischen Union („EuGH“) zu diesem Thema sagt. In Artikel 20 der Richtlinie 2014/67/EU[1] („Artikel 20“) heißt es: " Die Mitgliedstaaten legen Vorschriften über die Sanktionen fest, die bei Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Bestimmungen anzuwenden sind, und ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um die Durchführung und Einhaltung dieser Vorschriften zu gewährleisten. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. (...)"
[1] Richtlinie 2014/67/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des innenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“)

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