Durch das Vorsteuererstattungsverfahren können Unternehmen die Vorsteuer, die ihnen ein Unternehmen in einem anderen Land in Rechnung gestellt hat, rückerstattet bekommen.
Wenn ein Unternehmen in einem Land über keine Präsenz oder umsatzsteuerliche Registrierung verfügt, können die Ausgaben für die Vorsteuer signifikante Ausmaße annehmen. Ausländische Unternehmen dürfen die angefallene Vorsteuer teilweise oder zur Gänze zurückfordern. Der CMS VAT Refund Guide aus dem Jahr 2017 bietet Ihnen einen Überblick über die Verfahren zur Vorsteuererstattung.
Für Informationen zu Ländern, die nicht in diesem Leitfaden behandelt werden, wenden Sie sich bitte an das örtliche CMS Steuerrechtteam.