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Sibylle Novak

Partnerin

Kontakt
CMS Reich-Rohrwig Hainz
Rechtsanwälte GmbH
Gauermanngasse 2
1010 Wien
Österreich
Sprachen Deutsch, Englisch

Sibylle Novak ist Rechtsanwältin für Steuerrecht. Sie ist Partnerin bei CMS und Expertin im nationalen und internationalen Steuerrecht. Sie zählt zu den wenigen Jurist:innen in Österreich, die über eine doppelte Berufsbefugnis sowohl als Rechtsanwältin als auch als Steuerberaterin verfügen, und hat mehr als 25 Jahre Berufserfahrung.

Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen in den Bereichen steuerliche Optimierung von Transaktionen, Mergers & Acquisitions, Umstrukturierungen, Privatstiftungen und Private Equity / Venture Capital.

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"Sibylle Novak – understanding her client’s needs, providing comprehensive advise on various tax issues."

The Legal 500, 2022

"Dr Novak has excellent specialist knowledge. She is reliable and has exceptionally good analytical capacity."

The Legal 500, 2022

"We did not see before that someone could deliver legal & tax in one hand like the team around Sibylle Novak – that’s unique. Her strengths are quick & practical solutions."

The Legal 500, 2021

Mitgliedschaften und Funktionen

  • Rechtsanwaltskammer Österreich
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Auszeichnungen und Rankings

  • Das Handelsblatt zählt Sibylle Novak zu den besten Anwälten im Rechtsgebiet Steuerrecht (Best Lawyers Ranking 2020).
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Ausbildung

  • 2002 – Dr.in iur., Rechtswissenschaften, Universität Wien
  • 2000 – Mag.a iur., Rechtswissenschaften Universität Wien
  • 1995 – Mag.a rer. soc.oec., Wirtschaftsuniversität Wien
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Feed

27/08/2024
Crowdfunding: Die alternative Investmentform unter der Lupe
trend. at | 26. August 2024 Crowdinvesting korrekt versteuern Die steuerlichen Auswirkungen für Projektbetreiber hängen von der Art des Crowd­fun­ding-Mo­dells ab. Die Wiener Anwaltskanzlei und Steuerberatung CMS Reich-Rohrwig Hainz gibt dazu die folgende Aus­kunft:Pro­jekt­be­trei­ber müssen Donation-based Crowdfunding als Betriebseinnahme versteuern, da das Geld für eine unternehmerische Tätigkeit gesammelt wird. "Wenn das Projekt außerhalb des Betriebszweckes liegt, handelt es sich bei der Zahlung um eine Schenkung, die steuerfrei ist, jedoch ab einer Wertgrenze von 15.000 dem Finanzamt Euro anzuzeigen ist", so Sibylle Novak, Anwältin bei CMS Reich-Rohrwig HainzReward based Crowdfunding - Be­triebs­ein­nah­me, für Kapitalgeber gewinnmindernd. Die Gegenleistung an den Geldgeber besteht dabei darin, dass der Kapitalgeber je nach Höhe seines Investments zu einem späteren Zeitpunkt verschiedene von ihm erzeugte Produkte oder in Form von Werbung als Sponsor erhält. Rechtlich gesehen ist diese Variante als Vorfinanzierung bzw. Kauf mit Lieferfrist ein­zu­stu­fen. Steu­er­lich generiert der Projektbetreiber Be­triebs­ein­nah­men, die bei Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten der Kör­per­schaft­steu­er und bei Ein­zel­un­ter­neh­men oder Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten der Einkommensteuer unterliegen. Umgekehrt ist die Zahlung für den unternehmerisch tätigen Kapitalgeber als gewinnmindernde und damit steu­er­re­du­zie­ren­de Betriebsausgabe zu werten, sofern die erhaltene Gegenleistung (Produkt oder Werbeleistung) einen angemessenen Wert be­sitzt.  Equi­ty-ba­sed Crowdfunding. Steuerlich anders behandelt wird das Equity-based Crowdfunding. Bei diesem Typus erwerben die Kapitalgeber für ihr Investment Ge­sell­schafts­an­tei­le an Start-ups (etwa durch Ka­pi­tal­erhö­hung) oder partizipieren über (Sub­stanz-)Ge­nuss­rechts­be­tei­li­gun­gen am Gewinn sowie an Un­ter­neh­mens­wert­stei­ge­run­gen bzw. am Li­qui­da­ti­ons­er­lös. Die Ausgabe von Ge­sell­schafts­an­tei­len im Wege einer Kapitalerhöhung sowie das Begeben von Ge­nuss­schein­ka­pi­tal stellen für das Start-up einen steuerneutralen Vorgang dar, womit keine Einkommensteuer anfällt. Umgekehrt sind die laufenden Di­vi­den­den­aus­schüt­tun­gen bzw. Ge­winn­be­tei­li­gun­gen für das Start-up auch nicht ab­zugs­fä­hig. Aus Sicht des Investors handelt es sich bei Dividenden um Einkünfte aus Ka­pi­tal­ver­mö­gen, die mit der Ka­pi­tal­ertrag­steu­er in Höhe von 27,5 Prozent endbesteuert sind. Gleiches gilt für einen allfälligen Gewinn aus der Veräußerung des Anteils des Investments an einer Ka­pi­tal­ge­sell­schaft (Start-up). Umsatzsteuer fällt bei diesem Typus weder im Zuge der Beteiligung am Start-up noch beim Bezug von Di­vi­den­den­zah­lun­gen oder bei der An­teils­ver­äu­ße­rung an.  Debt-based Crowdfunding dabei gewährt ein Projektbetreiber einer großen Zahl von Geldgebern Mikrodarlehen. Im­mo­bi­li­en­pro­jek­te oder die Finanzierung von Ideen von Start-ups werden beim Crowdfunding meist in Form eines Nach­rang­dar­le­hens abgewickelt. Die daraus resultierenden Zinserträge unterliegen in Österreich der progressiven Einkommensteuer. Diese bis zu 55 Prozent der Einkünfte betragen. Ausgeschüttete Zinsen zählen zur Kategorie „Einkünfte aus Ka­pi­tal­ver­mö­gen“. Der gesamten Artikel über Crowdfunding kann auf trend. at nachgelesen werden.
26/06/2024
Droht eine neue Erbschafts- und Ver­mö­gens­steu­er?
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23/05/2024
CMS leistet Pionierarbeit für Gertner
Pres­se­infor­ma­ti­on | 23. Mai 2024
22/04/2024
CMS berät Siemens Energy beim Verkauf von Trench
Pres­se­infor­ma­ti­on - 22.04.2024
05/03/2024
CMS Tax News | Keine Gebührenpflicht für Ho­tel­pacht­ver­trä­ge
CMS Tax News | März 2024
15/12/2023
En­er­gie­kos­ten­zu­schuss II: Ge­winnau­schüt­tungs­be­schrän­kung
CMS Tax News | Dezember 2023
16/11/2023
Flexible Ka­pi­tal­ge­sell­schaft – eine neue Rechtsform für alle?
Ab 1.1.2024 gibt es eine neue Rechtsform, die Flexible Ka­pi­tal­ge­sell­schaft. Zu­gleich werden mit dem Start-Up För­de­rungs­ge­setz steuerliche Begünstigungen für Mitarbeiter Beteiligungen eingeführt.   Eckpunkte:  Was sind die Vorteile & Nachteile der neuen Rechts­form?Wel­che Stolpersteine müssen Sie beachten im Vergleich zur „normalen“ GmbH?Ist die neue Rechtsform nur für Start-Ups oder für alle Unternehmer attraktiv?Welche steuerlichen Begünstigungen gibt es für Mitarbeiter Beteiligungen?
10/11/2023
Aktuelle Änderungen der Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men (DBA) mit Deutschland,...
CMS Tax News | November 2023
21/09/2023
Ge­schäfts­füh­rer­haf­tung – Wie können Sie sich schützen?
Im Fokus des Webinars zum Thema "Ge­schäfts­füh­rer­haf­tung – Wie können Sie sich schützen?" ste­hen:Un­ter­neh­me­ri­sche Fehl­ent­schei­dun­gen können passieren. Wie können Sie sich vor persönlichen Haftungen schützen?Gibt es einfache Maßnahmen, die Sie effektiv umsetzen können?Unter welchen Umständen haften Sie persönlich für die Steuern der GmbH? Wie können Sie sich davor schützen?
27/06/2023
Steueroptimale Übertragung von Immobilien
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23/06/2023
Wenn der Fiskus in die Schatzkammer greift
Erschienen am 21. Juni 2023, Die Presse
30/05/2023
Fi­nanz­straf­ver­fah­ren: Schutz für Manager
Webinar vom 25.05.2023