Home / Europa / Slowenien / Konsumgüter

Anwaltskanzlei für Kon­sum­gü­ter-Recht in Slovenien

Als Akteur im Bereich Konsumgüter stehen Sie vor zahlreichen Herausforderungen: Globalisierung und Digitalisierung, Klima- und Gesundheitsschutz, Lieferkettenmanagement, steigender Druck durch Verbraucher und Medien, immer größerer Einfluss der Einzelhändler, stetig wachsender Online-Handel und ansteigende Produktpiraterie. Unser europaweit aufgestelltes Team deckt ein breites Spektrum an Bereichen der Konsumgüterbranche ab, von Kosmetik, Kleidung, Elektronik, Gesundheit und Schönheit über Lebensmittel und Getränke sowie Einzelhandel bis hin zu Haushaltsgeräten und Industrieprodukten. Ob Sie nun Lieferant, Investor, Regulierungsbehörde oder Mitglied einer anderen Interessensgruppe sind, unsere Konsumgüter-Expertinnen und -Experten können Sie in jeder Situation unterstützen.

Unser Team besteht aus Expertinnen und Experten für alle Rechtsbereiche Ihres Sektors. Wir begleiten Sie bei allen rechtlichen und regulatorischen Fragen betreffend Finanzierung und Unternehmenskauf, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Medienmanagement, nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben, Werbung und Marketing, Strategien zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, Datenschutz, Outsourcing, Vertriebsvereinbarungen, Immobilientransaktionen, Produktrückrufen und vielem mehr. Unsere Juristinnen und Juristen halten Sie zu den aktuellen Erkenntnissen und Entwicklungen des Sektors auf dem Laufenden und verschaffen Ihnen so einen wirtschaftlichen und rechtlichen Vorsprung.


Feed

12/05/2022
Die 10 wichtigsten Themen des neuen EU-Ver­triebs­kar­tell­rechts (Ver­ti­kal-GVO/Ver­ti­kal-Leit­li­ni­en)
Die Europäische Kommission hat die neue Ver­ti­kal-Grup­pen­frei­stel­lungs­ver­ord­nung (VGVO) und die sie ergänzenden, neuen Ver­ti­kal-Leit­li­ni­en (VLL) am 10. Mai 2022 veröffentlicht. Die neue VGVO wird am...
19/03/2021
Unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te
Innerhalb der Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te tätige Unternehmen sollten für 2021 ihre Lie­fer­ver­ein­ba­run­gen überprüfen und ihre Handelspraktiken mit den neuen nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Ge­schäfts­be­zie­hun­gen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te in Einklang bringen. Die Regelung zu unlauteren Handelspraktiken (englisch: Unfair Trading Practices, sogenannte UTPs) ist bis 1. Mai 2021 in nationales Recht umzusetzen. WAS? Die UTP-Regelung zielt darauf ab, Handelspraktiken zwischen Unternehmen (B2B) in der Agrar- und Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te zu unterbinden, die gröblich von der guten Handelspraxis abweichen, gegen das Gebot von Treu und Glauben und des redlichen Ge­schäfts­ver­kehrs verstoßen und einem Handelspartner einseitig von einem anderen aufgezwungen werden. Kurz, die Regelung soll land­wirt­schaft­li­che Erzeuger oder natürliche oder juristische Personen, die Agrar- und Le­bens­mit­tel­pro­duk­te liefern, vor unlauteren Handelspraktiken schützen. Die Richtlinie sieht vor, dass die nationale Gesetzgebung zur Durchsetzung der UTP-Regelungen zuständige Durch­set­zungs­be­hör­den benennt. WER? Die Regelungen gelten nicht automatisch für alle Beziehungen zwischen Lieferanten und Käufern. Die Regelungen kommen dann zur Anwendung, sofern ein erhebliches Ungleichgewicht in Bezug auf die Ver­hand­lungs­macht besteht; dies wird anhand eines Vergleichs der Jahresumsätze der Parteien ermittelt. WIE? Nachdem den nationalen Gesetzgebungen bei der Definition von UTPs ein weiter Er­mes­sens­spiel­raum zukommt, müssen Vor­sichts­maß­nah­men zur Festlegung der Ge­schäfts­be­zie­hung getroffen werden, wobei mindestens die in der Richtlinie spezifizierten Bedingungen enthalten sein müssen. Die Liste der UTPs unterteilt sich in Praktiken, die jedenfalls verboten sind (z.B. über 30 oder 60 Tage hinausgehende Zahlungsfristen (je nach Art der Erzeugnisse), einseitige Änderungen bestimmter Bedingungen einer Lie­fer­ver­ein­ba­rung usw.), sowie jene, die unter gewissen Umständen verboten sind (z.B. vom Lieferanten zu verlangen, die Kosten für Preisnachlässe zu tragen oder für die Werbung zu zahlen oder nicht verkaufte Erzeugnisse ohne die Verpflichtung des Käufers, für diese oder deren Beseitigung zu bezahlen, zu­rück­zu­neh­men).
19/06/2013
Broschüre: CMS Consumer Products Group
Die Kon­sum­gü­ter-Bran­che ist ein heftig umkämpfter Markt. In allen Bereichen der Lieferkette sind Organisationen dem Druck ausgesetzt, Gewinne zu erhöhen, Kosten zu sparen, Qualität zu liefern und...