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Dr. André E. Lebrechts Haupttätigkeit liegt im Wirtschaftsrecht, insbesondere im Bereich Transaktionen, behördliche Bewilligungen sowie zivilrechtliche Streitigkeiten und Schiedsverfahren, vorwiegend, aber nicht ausschliesslich, für Anlagefonds, Banken, Versicherungen und Vermögensverwalter sowie für Industriekonzerne.
André E. Lebrecht schloss seine Studien an der Universität St. Gallen (lic.iur. und Dr.iur.) und der University of Miami (LL.M.) ab.
Er hat die Zulassung als Anwalt in der Schweiz (Zürich) und in New York, N.Y. Er arbeitete vier Jahre als Gerichtssekretär in Zürich, zwei Jahre davon beim Handelsgericht des Kantons Zürich.
Als Anwalt war er in Kanzleien in Miami und New York und bei einer Wirtschaftskanzlei in Zürich tätig, elf Jahre davon als Partner. Seit 2008 ist André E. Lebrecht Partner in unserer Kanzlei.