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Bank- und Finanzrecht

Das Banking & Finance Team von CMS Schweiz ist für Sie an unseren Standorten in Zürich und Genf tätig.

Wir decken das gesamte Banken & Finanzspektrum ab, insbesondere die folgenden Bereiche:

Zu unseren Mandanten gehören schweizerische und ausländische Banken, Fintechs, Fondsleitungen, Vermögensverwalter, Wertpapierhäuser und andere Finanzdienstleister sowie internationale Konzerne und mittelständische Unternehmen. Unsere Expertise erstreckt sich sowohl auf schweizerische als auch auf grenzüberschreitende Angelegenheiten. Dank unserer Struktur und Vielseitigkeit sind wir Ihre Rechtsberater der Wahl für Projekte jeglicher Grösse und Komplexität.

Bei CMS Schweiz stellen wir die Bedürfnisse unserer Mandanten in den Mittelpunkt, auch länderübergreifend.

Durch unser globales CMS-Netzwerk haben wir Zugang zu einem internationalen Pool von Rechtsanwälten und Steuerberatern. Allein im Bereich Banking & Finance stehen uns über 500 Experten zur Verfügung. Je nach Bedarf bilden wir länderübergreifende Beratungsteams, die von erfahrenen Partnern geleitet werden.

CMS has a sophisticated breadth of attorneys, who focus on various sectors and are responsive, thoughtful and commercial.

Chambers & Partners, Global, Banking & Finance, Switzerland, 2024

CMS are capable of dealing with very complex regulatory issues in the Swiss financial markets and always up to date on all key issues.

Chambers & Partners, Global, Banking & Finance, Switzerland, 2024

CMS was very knowledgeable on this topic and very proactive and fast answering our questions.

IFLR 1000, Leveraged finance, client feedback, 33rd edition (2023/2024)

Very hands-on, smart, concise, responsive, wide experience, looking ahead.

IFLR 1000, Financial restructuring, client feedback, 33rd edition (2023/2024)

The law firm goes an extra mile for the satisfaction of its clients. An “all-around carefree package”.

The Legal 500, Switzerland, Banking & Finance: Zurich, 2023

We were extremely impressed by the reactivity, the ability to understand commercial and strategic stakes, and to advise on innovative solutions in a timely manner.

The Legal 500, Switzerland, Banking & Finance: Zurich, 2023

On top of first-class legal expertise, a strong business acumen and the ability to formulate out-of-the-box and tailor-made solutions for clients. Very reactive and efficient. Very personable team.

The Legal 500, Switzerland, Banking & Finance: Zurich, 2023

Multi-jurisdictional financing, regulatory matters and collective investment scheme advice constitute the three major focus areas at CMS.

The Legal 500, Banking and finance: Zurich, Switzerland, 2019

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CMS Schweiz ist Ihr führender Spezialist für alle bank- und finanzmarktspezifischen Rechtsfragen.. Unsere Expertise deckt eine Vielzahl von
Finanzierungen & Re­struk­tu­rie­run­gen von Finanzierungen
Unser Finanzierungsteam bei CMS Schweiz bietet Ihnen massgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Finanzierungsbedürfnisse. Um opt
FinTech Themed
FinTech & Blockchain
Das Schweizer CMS FinTech & Blockchain-Team bietet Klienten marktführende rechtliche, wirtschaftliche und technologische Kompetenz kombiniert

Feed

14/03/2024
CMS Schweiz im Chambers and Partners Europe Guide 2024 aufgeführt
Auszeichnungen & Rankings
31/01/2024
"Abkommen mit London: Blaupause für andere Finanzplätze": Ein Artikel von...
Ein Artikel von Kaspar Landolt für Finews. ch
31/01/2024
"Die SEC genehmigt Spot-Bit­co­in-ETFs": ein Artikel von Dr. Vaïk Müller...
Ein Artikel von Dr. Vaïk Müller für Allnews. ch
24/01/2024
Tina Balzli in der Handelszeitung: "Offen für Neues und fremde Einflüsse...
Tina Balzli, Partnerin bei CMS Schweiz, sprach mit Sandra Willmeroth, Redaktorin bei der Handelszeitung, über ihren Werdegang als Anwältin und ihre Expertise in den Bereichen Banking & Finance, Crypto und FinTech. Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie unten. Zum Artikel
11/01/2024
Thomson Reuters Analysis: Schweiz und Vereinigtes Königreich unterzeichnen...
In einem gemeinsamen Artikel, der am 11. Januar 2024 von Dr. Vaïk Müller und Ash Saluja von CMS veröffentlicht wurde, wird das Berne Financial Services Agreement zwischen der Schweiz und dem Vereinigten...
14/11/2023
Legal Flash - Bundesrat will im Kampf gegen Greenwashing bei Fi­nanz­pro­duk­ten...
Hintergrund 2022 wurden in der Schweiz nachhaltige Investitionen in Höhe von rund 1,98 Billionen Schweizer Franken getätigt, so der Branchenverband Swiss Sustainable Finance (SSF). Die Zahl der Fälle von Greenwashing durch Banken und Fi­nanz­dienst­leis­ter auf der ganzen Welt ist in den letzten 12 Monaten gemäss RepRisk um 70 % gestiegen. Am 30. September 2023 ist die schweizerische Selbst­re­gu­lie­rung für eine nachhaltige Ver­mö­gens­ver­wal­tung der Asset Management Association Switzerland (AMAS) in Kraft getreten. Diese Nach­hal­tig­keits-Selbst­re­gu­lie­rung stellt einen weiteren Schritt bei der Umgestaltung des schweizerischen Re­gu­lie­rungs­rah­mens dar, um nachhaltige Konzepte, Grundsätze und Regeln zu integrieren. Zusätzlich veröffentlichte die AMAS zusammen mit dem SSF am 4. Oktober 2023 den Swiss Stewardship Code, ein Leitfaden zur Ausübung von Ak­tio­närs­rech­ten durch Investoren in der Schweiz. Diese neuen Initiativen folgen auf die Selbst­re­gu­lie­rung der Schweizerischen Ban­kier­ver­ei­ni­gung (SBVg) zur ESG-Integration, die im Juni 2022 von der SBVg erlassen wurde und am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Aus Sicht des Eidgenössischen Fi­nanz­de­par­te­ments (EFD) sind diese Massnahmen aktuell aber nicht ausreichend. Wie das EFD den Bundesrat am 25. Oktober 2023 informiert hat, wird es daher bis Ende August 2024 einen Ver­ord­nungs­vor­schlag für eine „prin­zi­pi­en­ba­sier­te staatliche Regulierung“ hinsichtlich Greenwashing bei Finanzprodukten ausarbeiten, sollte die Branche nicht nachbessern. Key Findings Schweizerische Selbst­re­gu­lie­rung für nachhaltige Ver­mö­gens­ver­wal­tung  Der Begriff der “Nach­hal­tig­keit” ist von zentraler Bedeutung für die Anwendung der Nach­hal­tig­keits-Selbst­re­gu­lie­rung. Ein blosser Verweis auf einzelne Elemente oder Nach­hal­tig­keits­an­sät­ze, wie z.B. Ausschlüsse bestimmter Emittenten oder ein einfacher ESG-In­te­gra­ti­ons­an­satz, wird nicht als ausreichend angesehen. Wenn nur auf die Anwendung eines ESG-In­te­gra­ti­ons­an­sat­zes Bezug genommen wird, muss klar darauf hingewiesen werden, dass die betreffende kollektive Kapitalanlage nicht nachhaltig ist oder nicht nachhaltig verwaltet wird. Das Gleiche gilt für eine nachhaltige Strategie, die ausschliesslich auf den Ausschlussansatz abstellt. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verweis auf einen bestimmten Ansatz oder ein allgemeiner Verweis auf Nachhaltigkeit oder ESG ein Green­wa­shing-Ri­si­ko darstellen kann, unabhängig davon, ob die Nach­hal­tig­keits-Selbst­re­gu­lie­rung Anwendung findet, falls dieser Verweis irreführend oder verwirrend ist oder nicht der Art der Vermögenswerte oder des Anlageansatzes entspricht. Die Anwendung vergleichbarer ausländischer Standards – wie die EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) – reicht aus, um die von der AMAS herausgegebene Nach­hal­tig­keits-Selbst­re­gu­lie­rung zu erfüllen. Die Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie mit Angabe des verfolgten Anlageansatzes (z. B. Ausschlüsse, Impact Investing, thematisches Investieren usw.) muss den Anlegern zugänglich gemacht werden. Im Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­ver­trag (direkt oder über einen Anhang) ist der Mindestanteil der Anlagen festzulegen, die den in der Anlagepolitik definierten Nach­hal­tig­keits­an­for­de­run­gen entsprechen müssen. Die Anleger werden mindestens einmal im Jahr in einem Bericht über die Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie informiert. Bei Im­pact-In­ves­t­ing-Stra­te­gien muss die jährliche Be­richt­erstat­tung aufzeigen, inwieweit die angegebenen Nach­hal­tig­keits­zie­le erreicht wurden. Key Findings Swiss Stewardship Code  Ziel dieses Kodex ist es, die aktive Ausübung der Aktionärsrechte durch Investoren in der Schweiz zu fördern, eine nachhaltigere Wirtschaft zu entwickleln und die langfristige Rendite für Investoren unter Be­rück­sich­ti­gung der Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken zu erhöhen. Der Kodex ist nicht verbindlich. Er ist auf freiwilliger Basis anwendbar und spricht lediglich Empfehlungen aus. Nach Angaben von AMAS und SSF sind die Grundsätze des Kodex mit den Global Stewardship Principles des International Corporate Governance Network (ICGN) abgestimmt. Die Leitlinie richtet sich an Anleger, aber auch an deren Ver­mö­gens­ver­wal­ter und andere Dienstleister, die für Anleger Ste­ward­ship-Ak­ti­vi­tä­ten übernehmen. Die Leitlinie ergänzt die bestehenden zivil- und ver­wal­tungs­recht­li­chen Verpflichtungen. Mit anderen Worten: Der Kodex steht nicht im Widerspruch zu diesen Verpflichtungen oder Anforderungen, und die Einhaltung seiner Grundsätze entbindet Anleger und/oder Dienstleister nicht davon, diese ebenfalls einzuhalten. Insgesamt enthält die Leitlinie aus neun Grundsätze für eine wirksame Stewardship: (1) Governance, (2) Ste­ward­ship-Richt­li­ni­en, (3) Abstimmungen, (4) Engagement, (5) Eskalation, (6) Überwachung von Be­tei­li­gungs­un­ter­neh­men, (7) Delegation von Ste­ward­ship-Ak­ti­vi­tä­ten, (8) In­ter­es­sen­kon­flik­te und (9) Transparenz und Be­richt­erstat­tung. Weitere Informationen dazu sind hier zu finden. Obwohl der Swiss Stewardship Code prin­zi­pi­en­ba­siert ist, enthält er mehrere spezifische Empfehlungen und eine klare Methodik, die Investoren, Ver­mö­gens­ver­wal­tern und anderen Dienstleistern, die sich für nachhaltige Investitionen und Stewardship einsetzen, eine nützliche Hilfe sein können. Fazit Das Inkrafttreten der Nach­hal­tig­keits-Selbst­re­gu­lie­rung ist ein weiterer Schritt bei der Umgestaltung des schweizerischen Re­gu­lie­rungs­rah­mens, um darin nachhaltige Konzepte, Grundsätze und Regeln zu integrieren. Die AMAS fördert Lösungen und Initiativen für einen angemessenen nachhaltigen Rahmen für die Schweizer Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­bran­che, wie z.B. den erwähnten Swiss Stewardship Code, der gemeinsam mit Swiss Sustainable Finance SSF entwickelt wurde, oder die Förderung des bereits bestehenden Swiss Climate Scores. Angesichts der Absicht des EFD, Greenwashing möglicherweise staatlich zu regulieren, werden die kommenden Monate entscheidend dafür sein, ob sich die Schweiz für eine Selbst­re­gu­lie­rung, eine strenge Regulierung oder sogar für eine Kombination aus beiden Ansätzen entscheiden wird.
26/04/2023
CMS in 28 Rechtsgebieten eine der "Top An­walts­kanz­lei­en" der Schweiz
Das Schweizer Wirt­schafts­ma­ga­zin BI­LANZ, die Han­dels­zei­tung und das Ma­ga­zin PME ha­ben zum 7. Mal die "Top An­walts­kanz­lei­en" der Schweiz aus­ge­zeich­net. Von den 31 Rechtsgebieten wurde CMS von Erlach Partners (CMS Schweiz) in 28 Gebieten als eine der 25 besten Anwaltskanzleien in der Schweiz eingestuft, was mehr ist als jede andere Anwaltskanzlei in der Schweiz. Dies bestätigt erneut unsere Position als führende Full-Ser­vice-An­walts­kanz­lei im Land.
06/04/2023
Podcast Episode #15 | Fi­nanz­markt­recht­li­che Klassifizierung von Token
Wie lassen sich Tokens im Kontext des Fi­nanz­markt­rechts einordnen?
20/03/2023
Krypto-Branche: Entwicklungen und Chancen trotz Krise!
Trotz des aktuellen «Kryp­to-Win­ters» gibt es weiterhin viel­ver­spre­chen­de Innovationen und Trends im Block­chain-Be­reich, die rechtlich zu begleiten und einzuordnen sind. Im Jahr 2022 lagen die Finanzierungen und Transaktionen im Block­chain-Be­reich auf Rekordhöhe, trotz des drastischen Kurseinbruchs der wichtigsten Kryptowährungen ab November 2021. Allerdings ist der Markt seit dem zweiten Quartal 2022 deutlich rückläufig. Während die Branche die Kurseinbrüche zunächst verkraftete, führte der Zusammenbruch der Sta­b­le­co­in-Sys­te­me von Terra/LUNA sowie der Kryp­to-Kre­dit­ge­ber Voyager Digital und Celsius Network, des Hedgefonds Three Arrows Capital und die Insolvenz der Kryptobörse FTX zu einem schwerwiegenden Ver­trau­ens­ver­lust, dessen Auswirkungen heute noch zu spüren sind. Neue DLT-Gesetzgebung Vor diesem Hintergrund ist der Ruf nach Regulierung von Block­chain-An­wen­dun­gen international zunehmend lauter geworden. Die Schweiz hat ihre diesbezüglichen Hausaufgaben schon mit der im Jahr 2021 in Kraft getretenen Distributed Ledger Technology (DLT)-Ge­setz­ge­bung weitestgehend erledigt und ist rechtlich im internationalen Vergleich gut aufgestellt. Mit der DLT-Gesetzgebung wurde ein Regelwerk geschaffen, das insbesondere die Herausgabe von Fi­nanz­in­stru­men­ten direkt auf der Blockchain ermöglicht, sowie in­sol­venz­recht­li­che Bestimmung für die Verwahrer von Kryptowerten und eine neue Lizenzform für Handelssysteme für digitale Vermögenswerte enthält. Abzuwarten bleibt, wie sich die EU-Gesetzgebung, insbesondere die bald in Kraft tretende Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR), in der Schweiz auswirken wird. Decentralized Finance: Spannende Rechtsfragen Die Innovationen stehen trotz «Kryp­to-Win­ter» keineswegs still. Das gilt unter anderem für Anwendungen im Bereich Decentralized Finance (DeFi). Sie ermöglichen die Abwicklung von Fi­nanz­trans­ak­tio­nen wie Handels-, Derivat- oder Kre­dit­ge­schäf­ten automatisiert auf der Blockchain, ohne Einbezug von traditionellen Fi­nanz­in­sti­tu­ten. Aus Sicht des (Finanzmarkt-) Rechts stellt sich insbesondere die Frage, ob die Aktivitäten der Akteure im DeFi Bereich be­wil­li­gungs­pflich­tig sind oder anderweitig unter die einschlägigen Regularien fallen. Angesichts der Dezentralität der Anwendungen fragt sich zudem, wer überhaupt die gegebenenfalls zu regulierenden Akteure sind. Problematisch können DeFi-Anwendungen ferner aus Sicht des Geld­wä­sche­rei-Rechts sein. Auch hier hat der Bundesrat mittels Geld­wä­sche­rei­ver­ord­nung jedoch bereits eine Rechtsgrundlage geschaffen, die unter anderem auf die Übertragung von Kryptowährungen über DeFi-Anwendungen zielt. Lösungen für ein breites Anlegerpublikum Einen wichtigen Beitrag zur herkömmlichen Wirtschaft können kryptobasierte Vermögenswerte leisten, wenn es um Un­ter­neh­mens­fi­nan­zie­run­gen geht. So können sich Unternehmen durch die Herausgabe von Eigen- oder Fremd­ka­pi­tal­in­stru­men­ten über die Blockchain an ein breites Anlegerpublikum wenden, ohne die Instrumente an einer Börse kotieren zu müssen. Dem Anlegerpublikum werden so Pri­vat­markt­an­la­gen ermöglicht, die heute im Wesentlichen vermögen-den oder institutionellen Investoren vorbehalten sind. Gebrauch gemacht wird davon – trotz der erwähnten DLT-Gesetzgebung – noch nicht sehr häufig. Das hat mitunter rechtliche Gründe. Unter anderem lässt der gesetzgeberische Rahmen erhebliche Aus­le­gungs­spiel­räu­me zu, etwa bei der rechtskonformen Ausgestaltung der technischen Infrastruktur oder beim Be­wil­li­gungs­rah­men für Plattformen und Handelssysteme. Mit zunehmender Praxis auf verschiedenen Ebenen (Regulatoren, private Organisationen, Rechtsberater, etc.) erhöht sich die Rechtssicherheit jedoch laufend, und Un­ter­neh­mens­fi­nan­zie­run­gen über die Blockchain dürften sich zumindest langfristig als etablierte Alternative durchsetzen. Regenerative Finance im Blickpunkt Für einen weiteren Trend im Block­chain-Be­reich steht der Begriff Regenerative Finance (ReFi). Durch die Verwendung von kryptografischen Token können dezentrale Koh­len­stoff­han­dels­sys­te­me geschaffen werden, die transparenter und weniger miss­brauchs­an­fäl­lig sind als die bestehenden. Dabei werden Emis­si­ons­gut­schrif­ten in Token umgewandelt und über ein öffentliches Hauptbuch verfügbar gemacht. Dies erleichtert nicht nur die Verfolgung und Überprüfung von Emis­si­ons­gut­schrif­ten, sondern öffnet den Markt für einen grösseren Teilnehmerkreis. Da immer mehr Unternehmen aufgefordert sind, ihre Emissionen zu kompensieren, dürfte die Nachfrage nach solchen Token steigen. Auch hier stellen sich rechtliche Fragen, wobei es ebenfalls gilt, den Akteuren einen rechtssicheren Rahmen zu bieten. Insgesamt ist die Wei­ter­ent­wick­lung von DLT-Anwendungen und des rechtlichen Umfelds trotz des «Kryp­to-Win­ters» ungebrochen und wird insbesondere die Finanzindustrie auch in Zukunft begleiten. Dieser Artikel wurde von unserer Fintech Spe­zia­lis­tin Ti­na Balzli und dem Fin­tech-Spe­zia­lis­ten Dr. Matthias Kuert verfasst. Nachfolgend finden Sie den Artikel zum Download. 
19/03/2023
CMS Schweiz im Chambers Europe Guide 2023 ausgezeichnet
Chambers and Partners hat im Europe Guide 2023 die Rangliste der führenden Anwaltskanzleien sowie Anwältinnen und Anwälte veröffentlicht. Unsere Kanzlei ist in beiden Rankings für die Schweiz vertreten.
09/03/2023
CMS Schweiz: Ein stolzes Grün­dungs­mit­glied der Swiss Metaverse Association
Gemeinsam für ein innovatives und weltweit führendes Schweizer Me­ta­ver­se-Öko­sys­tem: 47 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung gründen die Swiss Metaverse Association. Sie wollen zusammen lernen, Ideen austauschen, Proof of Concepts erstellen und sich für günstige Rah­men­be­din­gun­gen einsetzen, damit die Schweiz als Zukunftsstandort für Metaverse zu den weltweit besten gehört. CMS Schweiz ist Teil davon. Das Ziel dieses jüngst in Bern gegründeten Vereins ist es, ein breit abgestütztes Me­ta­ver­se-Öko­sys­tem zu schaffen und sich für attraktive Rah­men­be­din­gun­gen in der Schweiz einzusetzen, so dass neue Ge­schäfts­mo­del­le, Firmen und Arbeitsplätze entstehen können. Präsidiert wird die Swiss Metaverse Association (kurz: Metassociation) von Tina Balzli, Partner und Leiterin der Fintech & Blockchain Abteilung bei CMS Schweiz, und Alexandra Hofer, Senior Consultant bei furrerhugi.«Mit diesem Verein schaffen wir wichtige Grundlagen, um die Schweiz als innovativen und zu­kunfts­ge­rich­te­ten Standort zu positionieren, der Me­ta­ver­se-Pro­jek­te ermöglicht. Als Verein vernetzen wir die relevanten Akteure, initiieren Projekte und fördern den Dialog und die Aufklärung», sagt die Co-Präsidentin, Tina Balzli. Grosses Bedürfnis, sich über das Metaverse auszutauschenDas Projekt «Metas­so­cia­ti­on» wurde gemeinsam von Lorenz Furrer, Managing Partner bei furrerhugi, und Daniel Diemers, Partner bei SNGLR Group, initiiert. Daniel Diemers sitzt ebenfalls im Vorstand der Swiss Metaverse Association. Zu den 47 Grün­dungs­mit­glie­dern zählen Organisationen, Banken, internationale Unternehmen, Startups, Universitäten, Verbände und Einzelpersonen. In den vergangenen Treffen mit den Grün­dungs­mit­glie­dern hat sich gezeigt, dass das Metaversum viele Möglichkeiten und Chancen eröffnet, aber auch Fragen und Her­aus­for­de­run­gen mit sich bringt – entsprechend ist das Bedürfnis der Mitglieder, sich auszutauschen und interessanten Fragestellungen nachzugehen, sehr gross.«Wir freuen uns sehr, dass die Swiss Metaverse Association auf so viel Anklang gestossen ist. Mit den 47 Grün­dungs­mit­glie­dern hat der Verein vielseitige Expertisen in sehr un­ter­schied­li­chen Bereichen – das bringt einen grossen Mehrwert. Gemeinsam können wir nun dazu beitragen, eine zukünftige digitale Welt zu gestalten, von der alle profitieren», sagt Co-Präsidentin Alexandra Hofer. Fragestellungen rund um das Metaverse proaktiv angehenIm Rahmen der Swiss Metaverse Association sind diverse Veranstaltungen geplant. Ausserdem werden zurzeit Arbeitsgruppen formiert, die spezifische Fragestellungen und Themen bearbeiten werden. Zu den Prioritäten gehören aktuell folgende Themen: Steuern, das Industrielle Metaverse, Regulierung, Kunst und Kultur, Forschung und Bildung, Versicherung und Banking, Technologie und Infrastruktur, Health sowie Tourismus und Sport. Darüber hinaus wird ein White Paper verfasst sowie eine Swiss Metaverse Ecosystem Map erstellt. Vor­stands­mit­glied Daniel Diemers, Head Expert Tribe, erklärt: «Wir wollen zusammen lernen, Ideen entwickeln, Synergien finden, die Her­aus­for­de­run­gen und Chancen des Metaversums ausarbeiten und so dafür sorgen, dass die Schweiz zu einem der attraktivsten und besten Me­ta­ver­se-Stand­or­te der Welt wird.»Weitere Informationenen unter www. metassociation. ch
16/02/2023
CMS Schweiz im Chambers Global Guide 2023 empfohlen
 Chambers and Partners hat im Global Guide 2023 die Rangliste der führenden Anwaltskanzleien sowie Anwältinnen und Anwälte veröffentlicht. Unsere Kanzlei ist erneut in beiden Rankings für die Schweiz vertreten.