Am 1. September 2025 tritt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft.
Dieses Gesetz verpflichtet staatliche Stellen und staatsnahe Unternehmen, den Zugang zu ihren Dokumenten zu ermöglichen. Für Unternehmen in Österreich bedeutet dies, dass Informationen, die im Rahmen von Verfahren oder Geschäftsbeziehungen mit staatlichen Stellen oder staatsnahen Unternehmen entstehen, künftig grundsätzlich zugänglich zu machen oder sogar zu veröffentlichen sind. Das betrifft beispielsweise Verträge mit informationspflichtigen Einrichtungen sowie Unterlagen, die im Zuge von behördlichen Genehmigungsverfahren bei diesen Einrichtungen eingereicht werden.
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