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Corporate Update: Die Gesetzesänderungen 2021 beinhalten die Modernisierung des Handelsregisters, Geschlechterrichtwerte und Transparenzregeln für rohstofffördernde Unternehmen

25/01/2021

Nach einem turbulenten und ungewöhnlichen Jahr 2020 mit vielen kurzfristigen Corona-bedingten Rechtsanpassungen traten zum 1. Januar 2021 diverse geplante (Corona-unabhängige) Rechtsänderungen in Kraft, unter anderem betreffend die Modernisierung des Handelsregisters. Die im vergangenen Jahr verabschiedete Aktienrechtsrevision soll allerdings erst 2022 in Kraft treten, mit Ausnahme der bereits auf Beginn dieses Jahres vorgezogenen Einführung von Geschlechterrichtwerten und Transparenzregeln für rohstofffördernde Unternehmen. Den Artikel mit weiteren Informationen zu diesen Rechtsänderungen finden Sie unter diesem Link.

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Dr. Daniel Jenny, LL.M.
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Florian Jung, LL.M.
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