Seit dem 1. Januar 2024 gilt in der Schweiz das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die Revision sollte primär den Kundenschutz und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz stärken. Aus dem Geltungsbereich des VAG und den Bestimmungen über die Versicherungsvermittlung folgt indes, dass Versicherungsunternehmen nur mit ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern zusammenarbeiten dürfen, wenn jene ihrer Registrierungspflicht gegenüber der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA (FINMA) nachgekommen sind. Das gilt auch für Rückversicherungsunternehmen, wodurch die Rückversicherungsvermittler aktuell grundsätzlich der Aufsicht und Pflicht zur Registrierung nach VAG unterstehen.
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