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Webinar zu Neuerungen im Vertriebskartellrecht

Chancen und Risiken der revidierten Schweizer Vertikalbekanntmachung unter Berücksichtigung erster Erfahrungen mit den neuen Vorgaben in der EU

Vergangene Veranstaltung
26. Januar 2023, 12:00 - 13:00 UTC +01:00

Webinar Aufzeichnung

Sie konnten an unserem Webinar nicht teilnehmen? Hier haben wir die Aufzeichnung für Sie bereit gestellt.

Am 14. Dezember hat die WEKO die revidierte Bekanntmachung zu vertikalen Abreden inkl. Erläuterungen und damit neue kartellrechtliche Vorgaben für den Vertrieb und den Einkauf publiziert. Neben Anpassungen an die seit Juni 2022 geltende neue Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO) in der EU enthalten die revidierten Bestimmungen auch Schweizer Besonderheiten. Dabei müssen Unternehmen nicht nur weitere Risiken beachten - es bieten sich ihnen auch neue Möglichkeiten, um den Vertrieb zu gestalten.

An unserem Webinar vom 26. Januar 2023, 12 - 13 Uhr, diskutiert unser Kartellrechtspartner Marquard Christen mit Andrea Graber, Vizedirektorin des Sekretariats der WEKO und Verantwortliche für die Revision der Vertikalbekanntmachung, sowie Markus Schöner, Kartellrechtspartner bei CMS Deutschland und spezialisiert auf den Bereich Vertriebskartellrecht, was sich unter dem neuen Regime ändert, wie die Regelwerke der Schweiz und der EU zusammenspielen und worauf die WEKO ihr Augenmerk legt. Dabei werden auch erste Praxiserfahrungen mit den analogen Neuerungen in der EU besprochen. Gerne können Sie während oder nach dem Webinar auch Fragen stellen.​
 
Es würde uns freuen, Sie am 26. Januar 2023 begrüssen zu dürfen.

Die CMS Referenten

Marquard Christen
Marquard Christen, LL.M., MAS
Partner
Co-Leiter Wettbewerbsrecht und Leiter Vergaberecht
Zürich
Markus Schöner
Dr. Markus Schöner, M.Jur. (Oxford)
Partner
Rechtsanwalt
Hamburg

Hauptansprechpartner

Marquard Christen, LL.M., MAS
Partner
Co-Leiter Wettbewerbsrecht und Leiter Vergaberecht
Zürich
T +41 44 285 11 11

Weitere Informationen

Unsere Compliance-Spezialisten von CMS Schweiz verfügen über umfassende Erfahrung in der Beratung von Unternehmen in der Einführung, Umsetzung und Begleitung von GRC Management Systemen für Grosskonzerne und KMU. Dabei können wir auch auf die Erfahrungen unserer CMS Kolleginnen und Kollegen in anderen Jurisdiktionen zurückgreifen, in denen bereits seit längerem vergleichbare rechtliche Vorgaben bestehen.