Home / Europa / Schweiz / Immaterialgüterrecht / Grenzbeschlagnahme

Grenz­be­schlag­nah­me

Zurück zu Immaterialgüterrecht

Die Grenzbeschlagnahme ist ein wirksames und kostengünstiges Instrument zur Bekämpfung von Fälschungen und illegalen Parallelimporten. Unsere Rechtsexperten stehen Ihnen während des gesamten Beschlagnahmeverfahrens zur Seite.

Im Falle einer konkreten Beschlagnahme durch die Zollbehörde werden wir in Ihrem Namen benachrichtigt. Wir klären mit Ihnen, ob eine Rechtsverletzung vorliegt. Dann fordern wir den Empfänger auf, sein Einverständnis zur Vernichtung der Waren zu geben. Wir können auch die Vernichtung organisieren, die vom Zoll überwacht wird.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung mit Grenzbeschlagnahmeverfahren, z. B. an Flughäfen. So können wir die Einfuhr rechtsverletzender Waren in die Schweiz wirksam verhindern.

Bei Rechtsverletzungen sind unsere Anwälte in der Lage, kurzfristig einstweilige Verfügungen bei Schweizer Gerichten zu erwirken (z.B. bei Messen). Auf diese Weise schützen wir Ihre Rechte wirksam.