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Christoph Willi
Partner

Dr. Christoph Willi, LL.M.

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Christoph Willi befasst sich mit der Beratung von Unternehmen, die medizinische Dienstleistungen erbringen oder Arzneimittel sowie Medizinprodukte herstellen und in der Schweiz vertreiben. Er ist gewählter nebenamtlicher Richter am Bundespatentgericht.

Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in der Beratung von medizinischen Leistungserbringern ist Christoph Willi mit den Besonderheiten des stark regulierten Schweizer Gesundheitswesens bestens vertraut. Seine fundierte Branchenkenntnis erlaubt es ihm, für im Gesundheits- und Heilmittelwesen tätige Unternehmen massgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten und seinen Klientinnen dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Christoph Willi vertritt seine Klienten gegenüber allen Behörden und Gerichten in der Schweiz. Die von ihm als nebenamtlicher Richter am Bundespatentgericht gemachten Erfahrungen nutzt er zugunsten seiner anwaltschaftlichen Tätigkeit für die von ihm beratenen Unternehmen.

Auszeichnungen und Rankings
01
  • Zitat
    Christoph Willi: Fast response times, puts the customer at the centre.
    The Legal 500, Switzerland, Healthcare and life sciences, 2025

Ausgewählte Referenzen

  • Vertretung von Arzneimittelherstellern in Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht und Bundesverwaltungsgericht betreffend die Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste sowie der periodischen Überprüfung der Aufnahmebedingungen.
  • Vertretung von Teva Pharma Schweiz AG in einem Patentverletzungsverfahren vor dem Bundespatentgericht betreffend Herstellung und Vertrieb von Drospirenon.
  • Vertretung von Gilead Pharmaset LLC in einer Patentstreitigkeit vor dem Bundespatentgericht betreffend Berechtigung und Nichtigkeit eines Kombinationspatentes für einen Hepatitis-C Wirkstoff.
  • Vertretung von Herstellern von Inhalationsgeräten in einem Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht betreffend Anpassung der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL).
  • Vertretung eines Arzneimittelherstellers in einem Verfahren vor Swissmedic betreffend Erstanmelderschutz.
  • Vertretung von Ärztelieferanten in kantonalen Verwaltungsverfahren betreffend die Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten.
  • Vertretung einer Versandapotheke in einem kantonalen Verwaltungsverfahren betreffend die bei der ärztlichen Rezeptausstellung zu beachtenden Sorgfaltspflichten.
  • Vertretung und Beratung der Spitalverantwortlichen in einem Strafverfahren über den Umgang mit Medizinprodukten.
  • Vertretung von Ärztezentren, Home Care Service Providern und Abgabestellen von Mitteln und Gegenständen gegenüber kantonalen Gesundheitsbehörden betreffend Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
  • Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht im Patentverletzungsverfahren Stemcup Medical Products AG vs. Implantec GmbH und Endoprothetik Schweiz GmbH (vormals ImplanTec Schweiz GmbH) betreffend die Pfanne für ein künstliches Hüftgelenk. Die Entscheidung des Gerichts wurde wegen ihrer Relevanz für Patentpraktiker gelobt. In seinem Urteil klärte das Gericht die praktisch relevante Frage, bis zu welchem Zeitpunkt ein teilweiser Verzicht auf das Klagepatent als Reaktion auf die Stellungnahme des Berichterstatters trotz formeller Schließung der Akte noch berücksichtigt werden muss (Urteil vom 28. Oktober 2019 im Verfahren O2016_012).
  • Mitwirkender Richter am Bundespatentgericht in einer Klage betreffend Patentübertragung infolge besserer Berechtigung an einer Erfindung. In seinem Entscheid kam das Bundespatentgericht zum Schluss, dass die klägerische Behauptung, er sei an einem Patent oder an einer
    Patentanmeldung alleinberechtigt auch den Antrag umfasst, der Kläger sei nicht nur allein, sondern zusammen mit anderen an dem Patent oder der Anmeldung berechtigt. Dennoch wies das Gericht die Klage ab (Urteil O2015_009 vom 21. März 2018 in der Angelegenheit i.S. Marcel Riendeau / Zehnder Group International AG).

Ver­öf­fent­li­chun­gen

Publikationen zur Patentierung der zweiten medizinischen Indikation und dem Behandlungsprivileg für Medizinalpersonen, zur Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Arzneimitteln, Laboranalysen sowie Mittel und Gegenständen, zur Zulassung von medizinischen Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, zu Tariffragen und Abrechnungen von Leistungen gegenüber den Krankenkassen, zum Umgang mit geldwerten Vorteilen sowie dem neuen Medizinproduktrecht und der erforderlichen Anpassungen.

Mit­glied­schaf­ten und Funktionen

  • Zürcher Anwaltsverband (ZAV)
  • Schweizer Anwaltsverband (SAV)
  • Licensing Executive Society (LES)
  • Institut für gewerblicher Rechtsschutz (INGRES)
  • Internationale Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz (AIPPI)
  • Schweizer Forum für Kommunikationsrecht (SF)

Vorträge

  • CMS Webinar "Ambulante Leistungserbringer: Zugang von qualifizierten Fachkräften sicherstellen, aber wie?", (zusammen mit Dr. Julia Haas), 22. Juni 2023
  • Compliance Seminare für Aussendienstmitarbeiter von Herstellern und Grossisten von Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • Compliance Seminare für Apotheker und Ärzte im Umgang mit geldwerten Vorteilen
  • Compliance Seminare für Schweizer Bevollmächtigte und Importeure von ausländischen Herstellern von Medizinprodukten und die Auswirkungen der neuen Medizinproduktregulierung (MDR)
  • Workshops für Ärztegrossisten, medizinische Laboratorien und Abgabestellen von Mittel und Gegenständen über das Pricing von Produkten und Dienstleistungen

Ausbildung

  • 1998 - Master of Laws (LL.M.), Columbia University in New York (USA)
  • 1996 - Doktorat (Dr.iur.), Universität Zürich
  • 1993 - Anwaltspatent Kanton Zürich
  • 1990 - Rechtsstudium (lic.iur.), Universität Zürich
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