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D&O - Haftung und Versicherungen

08/06/2017

«Anything that can go wrong will go wrong» (Murphy’s Law) – Fehler lassen sich zumindest nie ganz vermeiden. Bei den Verwaltungsratsmitgliedern (Directors) und Geschäftsführern bzw. Managern (Officers) verbleibt hinsichtlich ihrer Haftung als Geschäftsführungsorgane stets ein Restrisiko, welches bei Verwirklichung beträchtliche Schadenersatzansprüche nach sich ziehen kann. Dabei ist die D&O-Haftung im Nachgang zur Finanzkrise und zur finanziellen Schieflage grosser Unternehmen auch immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Der nachfolgende Beitrag zeigt neben den Haftungsgrundlagen auf, wie eine mögliche Haftung vermieden und ein genügender Versicherungsschutz sichergestellt werden können.

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Dr. Daniel Jenny und Dr. Clemens von Zedwitz, Schulthess Manager Handbuch 2017, S. 173ff., Schulthess Juristische Medien AG

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Schulthess Manager Handbuch 2017
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