In der Praxis werden die Ferien bei Angestellten im Stundenlohn häufig mit einem Zuschlag abgegolten. Viele Arbeitgeber sind sich nicht bewusst, dass für eine solche Ferienabgeltung auch bei Angestellten im Stundenlohn strenge Anforderungen erfüllt sein müssen.
Es gibt kaum einen Bereich im Arbeitsrecht, in dem die gelebte Wirklichkeit und die von der Rechtsprechung gesetzten Regeln so weit auseinanderklaffen, wie bei der Ferienentschädigung von Angestellten im Stundenlohn. Zur Vermeidung bzw. Reduktion von Risiken ist es für jeden Arbeitgeber sinnvoll, sich der von der Gerichtspraxis aufgestellten strengen Anforderungen bewusst zu sein.
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Veröffentlichung: Zürcher Wirtschaft Ratgeber