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Haftungsbeschränkung in Planerverträgen

Immobilien- & Baurecht Schweiz

09/10/2015

Der SIA hat 2014 neue Vertragsformulare für Planerverträge veröffentlicht, welche auf die revidierten SIA-Ordnungen für Leistungen und Honorare, Ausgabe 2014 (insb. SIA-Norm 102, 103, 108 und 112), abgestimmt sind. 

In den aktuellen Ausgaben dieser Vertragsformulare ist neu die Möglichkeit vorgesehen, dass die Parteien die Haftung des Planers einschränken können. Diese Möglichkeit bestand zwar grundsätzlich auch schon bei Verwendung der bisherigen SIA-Vertragsformulare, doch musste eine solche Haftungsbeschränkung unter dem Titel «Besondere Vereinbarungen» von den Parteien selbst formuliert werden. Da die Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung in den neuen SIA-Vertragsformularen explizit erwähnt wird, ist davon auszugehen, dass sich die Parteien in der Praxis vermehrt die Frage stellen werden, ob und in welcher Weise eine allfällige Haftungsbeschränkung des Planers vereinbart werden soll bzw. überhaupt vereinbart werden kann. Ziel dieses Beitrages ist es, diesbezüglich Klarheit zu schaffen.

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Haftungsbeschränkung in Planerverträgen
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Dr. Sibylle Schnyder, LL.M.
Partnerin
Zürich