Neues Transparenzregister und neue Beraterpflichten im Geldwäschereikontext
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Veranstaltungsdetails
Programm
18 Aug 2026
Per 1. Oktober 2026 tritt das neue Bundesgesetz über die Transparenz und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen ("Transparenzregistergesetz" bzw. "TJPG") in Kraft. Sodann wird das Geldwäschereigesetz ("GwG") neu auch auf Beraterinnen und Berater bei bestimmten Rechtsgeschäften ausgedehnt. Im Fokus stehen dabei insbesondere Immobilientransaktionen und gewisse M&A-Transaktionen.
Gerne laden wir Sie zu einem Informationsanlass ein, an welchem unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Dr. Sibylle Schnyder, Tina Balzli und Florian Jung die wichtigsten Fragen beantworten. Es freut uns sodann, dass Tobias Eberle, Geschäftsführer der Selbstregulierungsorganisation VQF sowie Eva Selamlar-Leuthold, Division Head von KYC Spider und Co-CEO von Eurospider Information Technology AG über die aktuellen Vorbereitungsarbeiten berichten und wichtige Inputs aus der Praxis geben werden.
Unter anderem gehen wir auf folgende Themen ein:
- Welche juristischen Personen fallen unter das Transparenzregistergesetz und welche konkreten Schritte müssen unternommen werden?
- Wie ist der Beraterkreis, welcher neu den Geldwäschereivorschriften untersteht, definiert? Welche Transaktionen fallen unter die neuen Bestimmungen?
- Wie ist konkret bei der Identifikation des Kunden und der weiteren Abklärungen vorzugehen?
- Wie sind die Übergangsfristen geregelt?
Der Anlass richtet sich unter anderem an Treuhänder, Transaktionsberater, Asset Manager, Immobilienmakler und weitere Akteure, welche mit Immobilien- und gesellschaftsrechtlichen Transaktionen zu tun haben oder Domizilhalter sind.
Wir beginnen unsere Veranstaltung mit Fachreferaten und einer Diskussion und laden Sie anschliessend zum Apéro und informellen Austausch ein.
Bitte melden Sie sich bis spätestens 11. August 2026 über den untenstehenden Button an.
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