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Law-Now 27 Apr 2021 · Schweiz

Urteil des Bun­des­ge­richts in Sachen Hors-Liste Medikamente (Preis­emp­feh­lun­gen) – Kon­kre­ti­sie­rung des Begriffs der abgestimmten Ver­hal­tens­wei­se und Beurteilung von un­ver­bind­li­chen Preis­emp­feh­lun­gen

1 min. Lesezeit
Das Bundesgericht hat am 21. April 2021 ein Urteil gegen Pfizer betreffend die Sanktionsverfügung der Wettbewerbskommission ("WEKO") in Sachen Hors-Liste Medikamente (Preisempfehlungen) publiziert. Das Bundesgericht äussert sich in seinem Urteil vertieft zum Begriff der abgestimmten Verhaltensweise. Dabei hatte das Bundesgericht die Frage zu beurteilen, ob unverbindliche Preisempfehlungen als abgestimmte Verhaltensweise gemäss Art. 4 Abs. 1 Kartellgesetz ("KG") qualifizieren und gelangt zum Schluss, dass die vorliegenden unverbindlichen Preisempfehlungen eine abgestimmte Verhaltensweise darstellen und mangels Rechtfertigungsgründen unzulässig sind.

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