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Veröffentlichung 03 Feb 2025 · Schweiz

Schweizer Konsumentenrecht: Wesentliche Einblicke

2 min. Lesezeit

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Dies Practical Law Practice Note zum Schweizer Konsumentenrecht, verfasst von Reto Hunsperger, Dr. Simone Brauchbar Birkhäuser und Aline Steffen-Züger, bietet Juristinnen und Juristen aus dem In- und Ausland, die sich mit den Konsumentenrecht und Konsumentenverträgen in der Schweiz befassen, eine wertvolle Orientierungshilfe.

Im Unterschied zu vielen anderen Rechtsordnungen kennt das Schweizer Recht kein einheitlich kodifziertes Konsumentenrechts. Die relevanten Bestimmungen sind nicht in einem einzelnen Gesetz enthalten, sondern finden sich verstreut in verschiedenen Rechtsquellen, darunter im Obligationenrecht (OR), im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), in der Zivilprozessordnung (ZPO) und im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG). Für Unternehmen, die auf dem Schweizer Markt agieren, stellt dies eine erhebliche Herausforderung dar, denn diese fragmentierte Rechtslandschaft erfordert eine sorgfältige Analyse und Interpretation zahlreicher Rechtsgrundlagen, um die Einhaltung der einschlägigen Konsumentenschutzregelungen zu gewährleisten.

Ein weiterer wichtiger Unterschied zu anderen Rechtsordnungen besteht im Bereich der Widerrufsrechte. Anders als zum Beispiel in der Europäischen Union sieht das Schweizer Recht kein generelles Widerrufsrecht oder eine „Bedenkzeit“ für Verbraucherverträge vor, auch nicht bei Online-Käufen. Das heisst, dass Konsumenten in der Regel eine Bestellung nicht ohne Weiteres rückgängig machen können. Zwar gibt es eine Ausnahme für Haustürgeschäft über CHF 100; sie hat jedoch nur wenig praktische Relevanz.

Schliesslich besteht im Schweizer Recht eine beträchtliche Unsicherheit hinsichtlich der rechtlichen Einordnung digitaler Inhalte. Die bestehende Rechtsordnung, die primär für physische Güter und traditionelle Dienstleistungen konzipiert wurde, stellt keine eindeutigen Vorgaben für die Kategorisierung und Regulierung digitaler Inhalte zur Verfügung. Die Frage, ob digitale Inhalte als Waren oder Dienstleistungen zu qualifizieren sind, ist ungeklärt. Dies führt in diesem zunehmend relevanten Bereich zu Rechtsunsicherheiten bezüglich der Rechte der Käufer sowie der Pflichten der Unternehmen. Verträge mit Konsumenten sollten deshalb unbedingt detaillierte und spezifische Klauseln zu digitalen Inhalten enthalten, welche die Rechte und Pflichten beider Parteien klar definieren. Durch diesen proaktive Ansatz können Streitigkeiten vermieden werden. 

Veröffentlicht mit Genehmigung der Herausgeber von „Practical Law“. Weitere Informationen finden Sie unter uk.practicallaw.thomsonreuters.com.

Veröffentlichung

Contracting with Consumers Overview (Switzerland)