Horizontale Abreden
Hauptansprechpartner
Der Grat zwischen einem zulässigen und unzulässigen Verhalten im Verhältnis zur Konkurrenz kann schmal sein. Wir beraten zu sämtlichen Fragen in Zusammenhang mit Absprachen und Kooperationen unter Wettbewerbern. Dabei stellen wir präventiv sicher, dass den kartellrechtlichen Vorgaben unter bestmöglicher Berücksichtigung der geschäftlichen Interessen Rechnung getragen wird oder vertreten Unternehmen in Verfahren vor den Wettbewerbsbehörden und Gerichten. Ein weiteres, aktuelles Thema sind horizontale Kooperationen im Bereich der Nachhaltigkeit, wo wir Klientinnen und Klienten bei der Erreichung ihrer Ziele zum Wohle der Gesellschaft unterstützen.
Horizontale Absprachen und Kooperationen, zu denen wir beraten, beinhalten:
- Joint Ventures
- gemeinsame Forschung und Entwicklung
- gemeinsame Produktion
- gemeinsamer Verkauf
- Spezialisierung
- Standardisierung
- Einkaufskooperationen
- Informationsaustausch