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Wann ist eine Arbeitsgemeinschaft kartellrechtlich zulässig?

CMS Update zum Kartellrecht

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission schafft mit dem Schlussbericht zur Vorabklärung in Sachen Dauer-ARGE Graubünden (publiziert am 11. Mai 2021) mehr Klarheit.

Neue Leitplanken für die Beurteilung von Arbeitsgemeinschaften

Eine Arbeitsgemeinschaft ("ARGE") ist eine Form der Kooperation zur gemeinsamen Ausführung eines Projektes. ARGE sind besonders häufig in der Baubranche zu finden, sind aber nicht auf diesen Bereich beschränkt.
 
Bislang gab es in der Schweiz kaum behördliche Praxis zur kartellrechtlichen Beurteilung von ARGE. Das Sekretariat der WEKO schafft nun mit dem soeben veröffentlichten Schlussbericht zur Vorabklärung in Sachen Dauer-ARGE Graubünden mehr Klarheit und zeigt auf, in welchen Fällen von einer zu- bzw. unzulässigen Kooperation auszugehen ist.

Über den untenstehenden Download gelangen Sie zu unserer Präsentation, in welcher wir die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Schlussbericht aufbereitet haben und Ihnen gewisse Empfehlungen mit auf den Weg geben. 

Veröffentlichung
CMS Update - Wann ist eine Arbeitsgemeinschaft kartellrechtlich zulässig?
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PDF 889,5 kB

Autoren

Marquard Christen
Marquard Christen, LL.M., MAS
Partner
Co-Leiter Wettbewerbsrecht und Leiter Vergaberecht
Zürich
Hadi Mirzai
Hadi Mirzai
Senior Associate
Zürich