Open navigation
Suche
Büros – Schweiz
Alle Standorte entdecken
Globale Reichweite

CMS bietet nicht nur fachkundige Rechtsberatung für lokale Jurisdiktionen, sondern meistert mit Ihnen zusammen effektiv die Komplexität des globalen Geschäfts- und Rechtsumfeldes.

Entdecken Sie, wo wir tätig sind
Insights – Schweiz
Alle Insights entdecken
Suche
Expertise
Insights

Unsere Expertinnen und Experten bieten eine zukunftsorientierte Beratung für Ihr Unternehmen in einer Vielzahl von Fachgebieten und Branchen weltweit.

Themen entdecken
Büros
Globale Reichweite

CMS bietet nicht nur fachkundige Rechtsberatung für lokale Jurisdiktionen, sondern meistert mit Ihnen zusammen effektiv die Komplexität des globalen Geschäfts- und Rechtsumfeldes.

Entdecken Sie, wo wir tätig sind
CMS Switzerland
Insights
Über CMS

Wählen Sie Ihre Region

Newsletter 21 Feb 2018 · Schweiz

Urteile des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts vom 19. Dezember 2017 in Sachen „Hors-Lis­te“

1 min. Lesezeit

Auf dieser Seite

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer sogenannten Cause célèbre seine Urteile in Sachen Hors-Liste gefällt. Es ging um die Frage, ob Pharmaunternehmen eine nach dem Kartellgesetz unzulässige Wettbewerbsabsprache mit Verkaufsstellen, das heisst insbesondere mit Apotheken und selbstdispensierenden Ärzten, getroffen hatten. Die Pharmaunternehmen hatten zu Medikamenten zur Behandlung von erektiler Dysfunktion Preisempfehlungen herausgegeben, an die sich ein Teil der Verkaufsstellen gehalten hatte. Die WEKO sah darin ein unzulässiges Verhalten.

Nach einem langwierigen Verfahren durch sämtliche Instanzen hat nun das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Pharmaunternehmen nicht gegen das Kartellgesetz verstossen hatten. Die von der WEKO verhängte Sanktion wurde entsprechend aufgehoben.

Attachment
PDF
296,3 kB
Newsletter Hors-Liste
Zurück nach oben