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Newsletter Im­mo­bi­li­en­recht - Zweit­woh­nungs­ge­setz

10 Dec 2015 Schweiz 1 min. Lesezeit

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Seit der Annahme der Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!“ am 11. März 2012 gilt mit Art. 75b BV ein neuer Verfassungsartikel. Die Umsetzung dieser  Verfassungsbestimmung hat zu langen Diskussionen in der Öffentlichkeit und im Parlament Anlass gegeben, die nach verschiedenen Kompromissen schliesslich zum Erlass des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen (ZWG) vom 20. März 2015 sowie zur Verordnung über Zweitwohnungen (ZWV) vom 4. Dezember 2015 führten.

Das neue Gesetz und die entsprechende Verordnung treten auf den 1. Januar 2016 in Kraft. Damit wird die Übergangsverordnung abgelöst, welche seit dem 1. Januar 2013 gilt. Das Thema Zweitwohnungen beschäftigt nebst den Wohnungsbesitzern in Ferienregionen insbesondere die Tourismus- und Hotelindustrie. Welches sind die zentralen Bestimmungen des Zweitwohnungsgesetzes und der dazugehörigen Verordnung?

Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter.

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