FIDLEG und FINIG – Herausforderungen für unabhängige Vermögensverwalter und Depotbanken
Soeben hat der Bundesrat die Vernehmlassung über die Verordnungen zum Finanzdienstleistungs- und Finanzinstitutsgesetz eröffnet; voraussichtlich auf den 1. Januar 2020 treten die neuen Regeln in Kraft. Für das Einholen der erforderlichen Bewilligung gibt es zwar eine Übergangsfrist, nicht so jedoch für das Einhalten der Verhaltensregeln. Es besteht also bereits jetzt erheblicher Handlungsbedarf.
Präsentation Dr. Matthias Kuert: Die neuen Verhaltensregeln des FIDLEG: Was haben UVV konrket zu beachten?
Banking & Finance Breakfast vom 28. November 2018