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Informationen 23 Jun 2019 · Schweiz

CMS Partner wird zum ne­ben­amt­li­chen Han­dels­rich­ter gewählt

2 min. Lesezeit

Auf dieser Seite

Dr. Stefan Gerster wird zum nebenamtlichen Handelsrichter gewählt

CMS von Erlach Poncet AG gratuliert Dr. Stefan Gerster MRICS, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht, zur Wahl als nebenamtlicher Handelsrichter am Handelsgericht des Kantons Zürich.

Am 24. Juni 2019 hat der Kantonsrat Zürich Stefan Gerster als Handelsrichter der Kammer "Baugewerbe und Architektur" im Bereich Mietrecht gewählt.

"Ich freue mich, mein Fachwissen und meine langjährige Erfahrung als Immobilienanwalt an diesem ausserordentlich kompetenten Gericht einzubringen", sagte Stefan Gerster anlässlich seiner Wahl.

Als Fachanwalt SAV für Bau- und Immobilienrecht hat Stefan Gerster grosse Erfahrung in den Bereichen Kauf und Verkauf von Immobilien sowie den unterschiedlichen Fragestellungen des Baugewerbes und der Architektur. Im Bereich Geschäftsmietverträge hat er in den letzten 20 Jahren zahlreiche Geschäftsmieter vertreten. Insbesondere als Verwaltungsrat und Berater einer internationalen Retailkette sowie als Berater einer globalen IT-Firma und eines grossen Versicherungskonzerns hat er vielfältige Erfahrungen in Zusammenhang mit komplexen Mietverhältnissen gesammelt. Auch in Sale- und Lease Back-Transaktionen hat er sich eingehend mit den Rechten und Pflichten von Geschäftsmietern befasst, wobei er sich täglich mit den Schnittstellen im Bereich Rohbau, Grundausbau und Mieterausbau und den entsprechenden Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Erneuerungspflichten auseinandersetzt. Verschiedene Branchenverzeichnisse nennen Stefan Gerster als führenden Immobilienanwalt der Schweiz.

Erfahren Sie hier mehr über Dr. Stefan Gerster.
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