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Veröffentlichung 16 Jan 2024 · Schweiz

Schweiz – Sus­taina­bi­li­ty Claims und Greenwashing

9 min. Lesezeit

Auf dieser Seite

Was sind die 3 wichtigsten Entwicklungen in der Schweiz in Bezug auf Green Claims und das damit verbundene Risiko des Greenwashings? 

Die Schweiz ist keine Insel, wenn es um die gegenwärtigen umwälzenden und wichtigen Veränderungen in der Art und Weise geht, wie Produkte hergestellt, verpackt und geliefert werden. Nicht nur befassen sich die Schweizer Regierung, die Öffentlichkeit und die Unternehmen mit Fragen der Nachhaltigkeit, vielmehr trägt die Schweiz auch mit ihren führenden akademischen Einrichtungen und ihrem innovativen und starken technischen Sektor zu einer umweltfreundlichen Herstellung und Verpackung von Produkten bei. 

Bedenken in Bezug auf ESG beeinflussen zunehmend die Kaufentscheidungen der Verbraucher und eine wachsende Zahl von Schweizer Verbrauchern ist bereit, ihre Kaufpräferenzen auf der Grundlage von Nachhaltigkeitsnachweisen zu ändern. Dieser Trend ist besonders stark bei der jüngeren Generation ausgeprägt. Die zunehmende Präsenz von Sustainability Claims spiegelt diese Entwicklung wider, da die Unternehmen ein Eigeninteresse daran haben, die Verbraucher über die Nachhaltigkeitsnachweise ihrer Dienstleistungen und Produkte zu informieren. Wer jedoch gegen die Vorschriften verstösst, läuft Gefahr, von den Marktaufsichtsbehörden, der Schweizerischen Lauterkeitskommission, einem Gericht oder den Strafverfolgungsbehörden ins Visier genommen zu werden (als Reaktion auf konkrete Beschwerden). Die entsprechenden Konsequenzen umfassen formelle Untersuchungen, Geldstrafen, zivilrechtliche Sanktionen und strafrechtliche Verfolgung, die im schlimmsten Fall zu Freiheitsstrafen für die beteiligten Geschäftsführer und Führungskräfte führen können. 

Wir haben die 3 wichtigsten Entwicklungsbereiche identifiziert, auf die man bei Sustainability Claims achten sollte, wenn man in der Schweiz tätig ist oder sich an Verbraucher in der Schweiz wendet: 

(i) Die schweizerische Regulierung stützt sich derzeit auf das allgemeine Wettbewerbs- und Werberecht, während die Gesetzgeber die rechtlichen Entwicklungen im Bereich der Sustainability Claims in der Schweiz und in der EU beobachten 

In der Schweiz ist die Kommunikation zur Nachhaltigkeit, einschliesslich der Green Claims, nicht durch ein eigenes Gesetz oder eine Verordnung geregelt. Vielmehr können je nach Produkt oder Dienstleistung verschiedene Rechtsgrundlagen und regulatorische Anforderungen anwendbar sein. Beispielsweise können die Vorgaben für die Kommunikation der Recyclingfähigkeit abhängig vom zu recycelnden Produkt in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen zu finden sein. 

Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist bei Werbeaussagen immer zu berücksichtigen. Zudem erlässt die Schweizerische Lauterkeitskommission Grundsätze zur Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation. Obwohl es sich bei der Lauterkeitskommission um eine Institution der Kommunikationsbranche zur Selbstregulierung der Werbung handelt, werden ihre Grundsätze von der Lehre und Praxis bei der Beurteilung von Werbeaussagen angewandt. Wie alle anderen Behauptungen in der Business to Business und Business to Consumer Werbung müssen auch Green Claims wahr und eindeutig sein und dürfen nicht täuschen. Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen müssen wahr und richtig sein und dürfen nicht irreführend sein. Ausserdem muss es möglich sein, die Richtigkeit der Informationen gegebenenfalls durch unabhängige Studien oder andere Belege nachzuweisen. Wenn ein Unternehmen beispielsweise behauptet, dass sein Produkt verändert wurde, um einen geringeren CO2-Fussabdruck zu haben, muss es diese Behauptung auf Anfrage mit unabhängigen Beweisen belegen können. 

Derzeit gibt es im Schweizer Parlament keine Gesetzesvorlage zu Sustainability Claims. Dies steht im Einklang mit der Vorliebe des Schweizer Gesetzgebers, sich zunächst auf die bestehenden allgemeinen Grundsätze zu stützen, statt ein spezifisches Gesetz oder eine Verordnung zu erlassen, um neue Themen anzugehen. Allerdings werden die Entwicklungen in der EU in der Schweiz genau verfolgt, so dass zu erwarten ist, dass die Auslegung des geltenden Rechts von den Entwicklungen in der EU beeinflusst wird. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Schweiz mit einer eigenen Regulierung nachzieht, sobald sich klarer abzeichnet, in welche Richtung sich die internationale (insbesondere die EU-) Regulierung der Sustainability Claims entwickelt und die ausländischen Gesetzgeber erste Erfahrungen gesammelt haben. Solche Gesetzgebungen sind jedoch oft sektorspezifisch. 

(ii) Vorsicht bei Green Claims beim Import von Produkten aus der EU in die Schweiz, damit die lokale Nachhaltigkeits-infrastruktur berücksichtigt wird 

Die Hersteller möchten in der Schweiz oft die gleichen Werbeaussagen verwenden wie in den benachbarten EU-Ländern (z. B. Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien), insbesondere in den Regionen der Schweiz, in denen die Verbraucher die gleiche Sprache sprechen wie in den Nachbarländern. 

Die Praxis zeigt zwar, dass in der EU und in der Schweiz dieselben Grundprinzipien für die Fairness von Green Claims gelten, jedoch sind die tatsächlichen praktischen und kommerziellen Umstände (z. B. die Verfügbarkeit lokaler Abfallentsorgungsanlagen) von Land zu Land unterschiedlich. Im Gegensatz zu einigen EU-Ländern gibt es in der Schweiz zum Beispiel kein umfassendes Recyclingsystem für Kunststoffe. Dies birgt das Risiko, dass Angaben über die Wiederverwertbarkeit von Kunststoffen 

unwahr oder irreführend sein können, wenn sie nicht mit einem entsprechenden Disclaimer versehen sind. Daher müssen im Ausland verwendete Green Claims auf ihre Vereinbarkeit mit der schweizerischen Nachhaltigkeitsgesetzgebung und -praxis überprüft werden. Dabei ist auch die Frage einer möglichen Übersetzung der Angabe und des Disclaimers in eine oder mehrere der Schweizer Amtssprachen (Deutsch, Französisch und Italienisch) zu berücksichtigen. 

(iii) Der Trend zur Corporate Social Responsibility führt zu einer stärkeren Konzentration der Regulierungsbehörden auf die Transparenz bei Green Claims 

Sustainability Claims müssen auch vor dem Hintergrund der lokalen Gesetzgebung zum Thema ESG geprüft werden. Generell vertritt der Schweizer Bundesrat die Position, dass die Themen Corporate Social Responsibility und Nachhaltigkeit von den Unternehmen in erster Linie spontan bei Bedarf umgesetzt werden sollten. Doch auch in der Schweiz hat der Trend zur verstärkten Beachtung der Corporate Social Responsibility längst Fuss gefasst. Jede Kommunikation, dass ein Unternehmen sozial verantwortlich handelt, muss mit dem allgemeinen Verständnis zu ESG Themen übereinstimmen, das sich in der Gesellschaft und der lokalen Gesetzgebung zu ESG widerspiegelt. 

So hat die Schweizer Finanzmarktaufsicht ("FINMA") im Mai 2021 Transparenzpflichten in Bezug auf Klimarisiken festgelegt. Die Förderung der Transparenz, um eine Irreführung der Öffentlichkeit über die Nachhaltigkeitseigenschaften eines Produkts (sogenanntes "Greenwashing") zu vermeiden, steht für die FINMA im Vordergrund. Damit erfüllt die FINMA ihr strategisches Ziel, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Schweizer Finanzplatzes zu leisten. 

Zu den jüngsten Entwicklungen in der Schweiz zählt eine neue Gesetzgebung, die eine allgemeine Meldepflicht sowie themenspezifische Sorgfaltspflichten und Transparenz im Zusammenhang mit Konfliktmineralien und Kinderarbeit vorsieht. Die neue Meldepflicht kommt für Unternehmen voraussichtlich erstmals im Geschäftsjahr 2023 zum Tragen. Verstösse gegen diese Pflichten werden mit Bussgeldern geahndet.  

Zudem müssen Schweizer Aktiengesellschaften und Schweizer regulierte Unternehmen (insbesondere Banken und Versicherungen) mit 500 oder mehr Mitarbeitenden und einer Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Franken oder einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Franken gemäss der neuen Ausführungsverordnung zur Klimaberichterstattung ab Januar 2024 unternehmensweite Transparenz über die Klimaauswirkungen sowie ein CO2-Reduktionsziel vorlegen. 

Auch hat die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) im Bereich der nachhaltigen Anlagen selbstregulatorische Grundsätze definiert, die einen einheitlichen Mindeststandard innerhalb des Schweizer Finanzsektors für die Berücksichtigung von ESG-Präferenzen und -Risiken in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung festlegen. Sie sind seit Januar 2023 in Kraft und sehen unter anderem vor, dass Berater die ESG-Kriterien in die Anlagegespräche mit ihren Kunden einbeziehen müssen und dass ESG-Themen in die Aus- und Weiterbildung von Bankmitarbeitern aufgenommen werden sollen. Geschieht dies nicht, wird dies als Greenwashing eingestuft. Ergänzend zu den Selbstregulierungsgrundsätzen der SBVg hat die Asset Management Association Switzerland (AMAS) Grundsätze für eine nachhaltige Vermögensverwaltung entwickelt, die im September 2023 in Kraft treten werden. Sie sehen erstmals verbindliche Organisations-, Berichts- und Offenlegungspflichten für Institute vor, die nachhaltige Finanzprodukte herstellen und verwalten. 

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