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Podcast Episode #5 | Durchführung von Generalversammlungen

Welche Vorschriften gelten nach der Covid-19-Pandemie?

Über die Episode 

Um die Ausbreitung von SARS-CoV-2 einzudämmen, hat der Bundesrat mehrere Verordnungen erlassen, die unter anderem auch Versammlungsverbote bzw. -einschränkungen vorsahen. Diese Einschränkungen betrafen auch Generalversammlungen. Mit Wirkung vom 17. Februar 2022 sind diese Einschränkungen aufgehoben worden. Es ist also wieder möglich, Versammlungen mit physischer Anwesenheit der Aktionäre abzuhalten, selbst bei einer grossen Aktionärsbasis. Die auf der COVID-Verordnung beruhenden Bestimmungen, welche die Abhaltung von Generalversammlungen ohne physische Anwesenheit der Aktionäre ermöglichen, bleiben jedoch bis Ende 2022 in Kraft. Danach gelten neue Regeln aufgrund des revidierten Aktienrechts.

Unsere Anwälte Alain Raemy und Matthias Kuert führen mit ihrem Gast Christian Wilk, Co-Founder & CEO von Aequitec, ein Gespräch über die aktuell und künftig geltenden Regeln zur Durchführung von Generalversammlungen. Die Corona–Massnahmen haben es für Aktiengesellschaften erstmals möglich gemacht, Generalversammlungen schriftlich oder elektronisch durchzuführen. Unsere Experten werden insbesondere auch die elektronische Durchführung von Generalversammlungen besprechen.

 

Mehr zum Thema Coronapandemie und Generalversammlungen

Weitere Fragen und Antworten im Zusammenhang mit COVID-19 in der Schweiz beantworten wir Ihnen in unserem Q&A zur Coronapandemie und Generalversammlungen.

Autoren

Alain Raemy
Alain Raemy, LL.M.
Partner
Zürich
Matthias Kuert
Dr. Matthias Kuert, LL.M.
Partner
Zürich

Tätigkeitsbereiche

  

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