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Am 1. Januar 2023 ist nach einem langjährigen politischen Prozess das neue Aktienrecht (Änderung des Schweizerischen Obligationenrechts) in Kraft getreten. Neben Klarstellungen und administrativen Erleichterungen bezweckt die Aktienrechtsrevision unter anderem, die Gründungs- und Kapitalvorschriften flexibler zu gestalten und an das Rechnungslegungsrecht anzugleichen, die Bestimmungen zum Verwaltungsrat und zur Generalversammlung zu modernisieren und die Aktionärsrechte zu stärken. Zudem erlaubt das revidierte Recht ausdrücklich die Einführung einer statutarischen Schiedsklausel.
Weiter unten finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen.