Umfassender Markenschutz für Lindt-Goldhasen
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Das Schweizer Bundesgericht hat in einem Aufsehen erregenden Entscheid dem Lindt-Goldhasen gestützt auf seine notorische Bekanntheit einen weiten Schutzumfang zuerkannt und Lidl wegen Verwechslungsgefahr verboten, seinen sitzenden und in Alufolie verpackten Schokoladenhasen zu verkaufen. Die Autorinnen Simone Brauchbar Birkhäuser und Sophie Brettschneider nehmen diesen Entscheid zum Anlass, sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Formmarke und der Gestaltungsfreiheit von Mitbewerbern auseinanderzusetzen. Die Analyse behandelt das sensible Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Markenschutz und dessen Auswirkungen auf die kreative Freiheit Dritter.
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