Werbung mit Nachhaltigkeit und rechtliche Leitplanken
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In einem aktuellen Interview in der Sonderausgabe des Magazins "Persönlich" vom Mai 2023 erklären die Expertinnen Simone Brauchbar Birkhäuser und Aline Steffen-Züger die rechtlichen Rahmenbedingungen von Nachhaltigkeitswerbung und zeigen die Risiken von Greenwashing auf.
Unternehmen müssen auch in der Werbung mit Nachhaltigkeit die Regeln des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beachten. Greenwashing beginnt in der Schweiz rechtlich dort, wo eine Aussage als unlauter zu qualifizieren ist, d.h. entweder unwahr oder irreführend ist. Häufige Stolpersteine sind etwa:
- Allgemeine Aussagen wie "nachhaltig", "umweltfreundlich" oder "CO2 neutral", da sie schwer zu belegen sind.
- Die Bezugnahme auf Ökolabels und die Verwendung von CO2-Zertikaten, die immer kritisch zu prüfen sind.
- Superlativ- und Alleinstellungswerbung, wie z.B. die Behauptung, das umweltfreundlichste Produkt anzubieten, da sie besonders strengen rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt.
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