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06/11/2024
Hilfreiche Ausnahmen im AI Act
Erschienen in DerStandard | 05. November 2024
18/10/2024
„Risiken und Schwachstellen iden­ti­fi­zie­ren“
diePresse. com | 17. Oktober 2024 Daniela Karollus-Bruner, Jelena Milicevic und Oliver Werner, CMS, sprechen im Interview mit Die Presse über die Sorg­falts­pflich­ten von Unternehmen in Sachen Menschenrechte vor dem Hintergrund der neuen EU-Lie­fer­ket­ten­richt­li­nie. Themen: Warum wird ein verstärkter Fokus von Unternehmen auf Menschenrechte aus rechtlicher Sicht immer ent­schei­den­der?Wel­che Rolle spielen dabei die UN-Leit­prin­zi­pi­en?Wel­che Konsequenzen drohen, wenn Unternehmen ihre verbindliche men­schen­recht­li­che und ökologische Sorgfaltspflicht missachten?Was sind die größten Her­aus­for­de­run­gen, mit denen Unternehmen bei der Umsetzung der rechtlichen Rah­men­be­din­gun­gen konfrontiert sind?Wie können Unternehmen potenzielle und tatsächliche nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte minimieren?Wie kann CMS Unternehmen helfen, Vorgaben erfolgreich umzusetzen? Lesen Sie das Interview auf diePresse. com.
27/08/2024
Crowdfunding: Die alternative Investmentform unter der Lupe
trend. at | 26. August 2024 Crowdinvesting korrekt versteuern Die steuerlichen Auswirkungen für Projektbetreiber hängen von der Art des Crowd­fun­ding-Mo­dells ab. Die Wiener Anwaltskanzlei und Steuerberatung CMS Reich-Rohrwig Hainz gibt dazu die folgende Aus­kunft:Pro­jekt­be­trei­ber müssen Donation-based Crowdfunding als Betriebseinnahme versteuern, da das Geld für eine unternehmerische Tätigkeit gesammelt wird. "Wenn das Projekt außerhalb des Betriebszweckes liegt, handelt es sich bei der Zahlung um eine Schenkung, die steuerfrei ist, jedoch ab einer Wertgrenze von 15.000 dem Finanzamt Euro anzuzeigen ist", so Sibylle Novak, Anwältin bei CMS Reich-Rohrwig HainzReward based Crowdfunding - Be­triebs­ein­nah­me, für Kapitalgeber gewinnmindernd. Die Gegenleistung an den Geldgeber besteht dabei darin, dass der Kapitalgeber je nach Höhe seines Investments zu einem späteren Zeitpunkt verschiedene von ihm erzeugte Produkte oder in Form von Werbung als Sponsor erhält. Rechtlich gesehen ist diese Variante als Vorfinanzierung bzw. Kauf mit Lieferfrist ein­zu­stu­fen. Steu­er­lich generiert der Projektbetreiber Be­triebs­ein­nah­men, die bei Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten der Kör­per­schaft­steu­er und bei Ein­zel­un­ter­neh­men oder Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten der Einkommensteuer unterliegen. Umgekehrt ist die Zahlung für den unternehmerisch tätigen Kapitalgeber als gewinnmindernde und damit steu­er­re­du­zie­ren­de Betriebsausgabe zu werten, sofern die erhaltene Gegenleistung (Produkt oder Werbeleistung) einen angemessenen Wert be­sitzt.  Equi­ty-ba­sed Crowdfunding. Steuerlich anders behandelt wird das Equity-based Crowdfunding. Bei diesem Typus erwerben die Kapitalgeber für ihr Investment Ge­sell­schafts­an­tei­le an Start-ups (etwa durch Ka­pi­tal­erhö­hung) oder partizipieren über (Sub­stanz-)Ge­nuss­rechts­be­tei­li­gun­gen am Gewinn sowie an Un­ter­neh­mens­wert­stei­ge­run­gen bzw. am Li­qui­da­ti­ons­er­lös. Die Ausgabe von Ge­sell­schafts­an­tei­len im Wege einer Kapitalerhöhung sowie das Begeben von Ge­nuss­schein­ka­pi­tal stellen für das Start-up einen steuerneutralen Vorgang dar, womit keine Einkommensteuer anfällt. Umgekehrt sind die laufenden Di­vi­den­den­aus­schüt­tun­gen bzw. Ge­winn­be­tei­li­gun­gen für das Start-up auch nicht ab­zugs­fä­hig. Aus Sicht des Investors handelt es sich bei Dividenden um Einkünfte aus Ka­pi­tal­ver­mö­gen, die mit der Ka­pi­tal­ertrag­steu­er in Höhe von 27,5 Prozent endbesteuert sind. Gleiches gilt für einen allfälligen Gewinn aus der Veräußerung des Anteils des Investments an einer Ka­pi­tal­ge­sell­schaft (Start-up). Umsatzsteuer fällt bei diesem Typus weder im Zuge der Beteiligung am Start-up noch beim Bezug von Di­vi­den­den­zah­lun­gen oder bei der An­teils­ver­äu­ße­rung an.  Debt-based Crowdfunding dabei gewährt ein Projektbetreiber einer großen Zahl von Geldgebern Mikrodarlehen. Im­mo­bi­li­en­pro­jek­te oder die Finanzierung von Ideen von Start-ups werden beim Crowdfunding meist in Form eines Nach­rang­dar­le­hens abgewickelt. Die daraus resultierenden Zinserträge unterliegen in Österreich der progressiven Einkommensteuer. Diese bis zu 55 Prozent der Einkünfte betragen. Ausgeschüttete Zinsen zählen zur Kategorie „Einkünfte aus Ka­pi­tal­ver­mö­gen“. Der gesamten Artikel über Crowdfunding kann auf trend. at nachgelesen werden.
25/07/2024
CMS-Allianz berät Krone beim Einstieg in Schwarz­mül­ler-Grup­pe
JUVE | 03. Juli 2024
27/06/2024
Die Erweiterung des Homeoffice
Ein Kommentar von Daniela Krömer und Christoph Wolf
24/05/2024
Will the CSDDD make life more difficult for executives?
OT: Hoće li Direktiva o dužnoj pažnji za održivo poslovanje otežati život direktora?
24/05/2024
Charging ahead: electricity storage regulation in CEE
CEE Legal Matters | 17 May 2024
22/05/2024
Alles neu durch künstliche Intelligenz?
  
19/04/2024
Tax: A CEE Level of Intricacy
CEE Legal Matters | published on 12 March 2024
18/03/2024
Emerging Europe’s Energy Transition
CEE Legal Matters | 12 March 2024
13/03/2024
Tax: A CEE Level of Intricacy
CEE Legal Matters | 12 March 2024
06/03/2024
Die Recht*haberinnen
Sheconomy |  06.03.2024