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Anwaltskanzlei für Immobilien- & Bauwirtschaft in Österreich

Europäisches und österreichisches Immobilienrecht

Dank unserer langjährigen Erfahrung bei Bauprozessen und der Durchführung baubegleitender Rechtsberatung, können unsere kompetenten Expertinnen und Experten praxiserprobte Verfahren und Standards nutzen, um effizientes Projekt- und gegebenenfalls auch Schadensmanagement durchzuführen. Wir sind aufgrund der Größe unserer Teams in der Lage, große Projekte und Bauprozesse effizient und erfolgreich abzuwickeln.

Bauprozesse und baubegleitende Rechtsberatung

Mit Österreichs erfahrensten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Bereich des Immobilien- & Bauvertragsrechts und über 4.800 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in über 40 Ländern, bieten wir über die Landesgrenzen hinweg systematische Rechtsberatung, die vom Inlandsmarkt aus koordiniert wird. Unsere Expertinnen und Experten können Sie insbesondere in folgenden Bereichen unterstützen:

Rechtsberatung zum An- und Verkauf von Immobilien

Wenn Sie ein Bau- oder Immobilienprojekt entwickeln, eine oder eine Mehrzahl von Immobilien an- oder verkaufen, Sie einen Immobilien-Fonds einrichten oder verwalten oder ein Joint-Venture im Immobiliensektor gründen wollen, können Ihnen unsere Expertinnen und Experten für Immobilien und Bauprojekte umfassende rechtliche Unterstützung bieten. Wir beraten Sie beispielsweise gerne zu allen Fragen in Bezug auf:

  • eine effiziente Vertragsgestaltung für den An- und Verkauf von Immobilienprojekten
  • Mietrecht, Pachtverträge, Betreiber- und Managementverträge
  • öffentliches Baurecht
  • steuerliche Fragen zu Bau- und Immobilienprojekten (Immobiliensteuern)
  • Rechtsfragen zur Planung (Architektenrecht) und Projektstrukturierung
  • Bauabwicklung sowie Gewährleistungs- und Schadenmanagement
Sie möchten Ihr Immobilienprojekt in Österreich verwirklichen? Mit der Immo Road Map Austria haben wir einen kompakten Leitfaden entwickelt, der Sie durch den juristischen Dschungel führt – von der Projektidee bis zur Realisierung.   
Immo Road Map Austria
Ihr Begleiter für Im­mo­bi­li­en­ent­wick­lung in Österreich

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15/03/2024
CMS berät Sfakianakis Group bei Erwerb von Ajar Car Rental
Pressemitteilung - 15. März 2024 CMS Österreich hat die griechische Sfakianakis Group bei der Übernahme der Ajar Car Rental GmbH von der saudi-arabischen Al Jomaih Group mit umfassender Rechtsberatung unterstützt. Ajar Car Rental GmbH bietet als Mas­ter-Fran­chise­neh­mer von Enterprise, National und Alamo in Österreich landesweit Autovermietung an. Im Zuge der Übernahme leistete das Team von CMS Österreich wesentliche Unterstützung und Beratung zu allen Aspekten der Transaktion, einschließlich Due Diligence, Arbeitsrecht, Compliance, gewerblicher Rechtsschutz, Banken & Finanzen und Wett­be­werbs­recht. Alexander Rakosi (Partner, Gesellschaftsrecht/M&A) leitete das Transaktionsteam von CMS, zu dem auch Christoph Birner (Associate, Gesellschaftsrecht/M&A) und Thomas Liegl (Associate, Gesellschaftsrecht/M&A) gehörten. Alexander Rakosi merkt an: „Wir freuen uns sehr, dass wir die Sfakianakis Group bei ihrem Markteintritt in Österreich erfolgreich unterstützen und zum weiteren Wachstum unserer Kundin im Automobilsektor beitragen konnten.“Das CMS Due Diligence Team umfasste Rebecca Herlitz (Associate, Gesellschaftsrecht/M&A), Mariella Kapoun (Partnerin, Im­mo­bi­li­en­recht), Hans Lederer (Partner, Gewerblicher Rechtsschutz), Andreas Lichtenberger (Associate, Da­ten­schutz­recht), Caroline Pavitsits (Associate, Arbeitsrecht), Kai Ruckelshausen (Partner, Banken & Finanzen), Sheldon Sookdeo (Associate, Banken & Finanzen), Maximilian Uidl (Associate, Im­mo­bi­li­en­recht), Marlene Wim­mer-Nis­tel­ber­ger (Partnerin, Re­gu­lie­rungs­recht), Jens Winter (Partner, Arbeitsrecht) und Dieter Zandler (Partner, Wett­be­werbs­recht), sowie die juristischen Mitarbeiter Roman Namestek, Ferdinand Sima und Mattias Torggler. PHH Rechtsanwälte erbrachten unter Leitung von Rainer Kaspar und Philip Rosenauer die Rechtsberatung für Al Jomaih. Über die Sfakianakis Group Die 1958 gegründete Sfakianakis Group ist einer der führenden diversifizierten Konzerne in Griechenland, mit Schwerpunkt auf den Bereichen Automobil, Industrie und Einzelhandel. Sie hat ihre Zentrale in Athen, befindet sich vollständig in Familienbesitz und beschäftigt europaweit mehr als 1,500 Mit­ar­bei­ter:in­nen in 14 Ländern. Im Automobilsektor betreibt die Sfakianakis Group eines der größten Kfz-Ver­triebs­un­ter­neh­men der Region, das Ver­triebs­ge­schäft von BYD und Suzuki, ein führendes Lang­zeit-Lea­sing­un­ter­neh­men (Executive Lease) und eine rasch wachsende Autovermietung als Mas­ter-Fran­chise­neh­mer von En­ter­pri­se-Na­tio­nal-Ala­mo in 14 Ländern.
29/11/2023
Gut, richtig und wichtig: ESG im Fokus der Im­mo­bi­li­en­bran­che
Erschienen in derstandard. at | 24. November 2023 
09/11/2023
Bauvertragsrecht – Die Gemeinde als Bauherr
Zielgruppe Mit der Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Bauprojekten befasste Mit­ar­bei­ter*in­nen kommunaler Ver­wal­tungs­ein­hei­ten (Gemeinden, Städte, Ge­mein­de­ver­bän­de und deren Betriebe. Bür­ger­meis­ter*in­nen, Amts­lei­ter*in­nen, Bau­amts­lei­ter*in­nen, Ab­tei­lungs­lei­ter*in­nen sowie an der Thematik Interessierte Personen. Ziel Die Gemeinde tritt regelmäßig als Bauherr auf: Feu­er­wehr­häu­ser, Bauhöfe, Gemeindeämter, Schulbauten oder In­fra­struk­tur­bau­ten wie Tunnel oder Brückenbauten. Dieses Seminar soll den Teilnehmenden ein Grund­ver­ständ­nis für jene Vertragsarten vermitteln, die am Beginn jedes Bauvorhabens (Neubau, Umbau, Sanierung) stehen. Dies umfasst Verträge mit Konsulenten (Architekten, Fachplanern, Örtliche Bauaufsicht etc.) sowie Verträge mit Ausführenden (Ein­zel­ge­werk­ver­ga­be, Ge­ne­ral­un­ter­neh­mer (GU), Teil-GU, Totalunternehmer (TU) usw. Regie-/ Einheits- oder Pauschalpreis) gleichermaßen. Neben einem Überblick über die grundsätzlichen Ge­stal­tungs­mög­lich­kei­ten wird ein besonderes Augenmerk auf häufige Streitthemen und Fallstricke gelegt. Am Ende des Seminars sollen die Teilnehmenden in der Lage sein, das für ein bevorstehendes Bauvorhaben zweckmäßigste Modell auszuwählen und drohende Risken besser einschätzen zu können. Pro­gramm­schwer­punk­te­Ver­trags­ab­schluss und -form­Ver­trags­grund­la­gen­Leis­tungs­um­fang­Ver­gü­tun­gLeis­tungs­än­de­run­gen­Prüf- und WarnpflichtABGB vs. ÖNORM B2110Ge­fahr­tra­gung­Über­ga­be­Haf­tun­gen: Gewährleistung, Scha­den­er­satz­Ver­trags­stra­fen­Ver­trags­be­en­di­gung/Rück­tritt­Si­cher­hei­ten­Sub­un­ter­neh­mer­Ver­si­che­run­gen­Strei­tig­kei­ten­Häu­fi­ge Be­griff­lich­kei­ten
12/10/2023
ESG in der Im­mo­bi­li­en­bran­che
CMS Business Breakfast 
04/10/2023
ESG als Gebot der Stunde in der Im­mo­bi­li­en­bran­che
Ökologische, soziale und ethische Kriterien bestimmen Österreichs Im­mo­bi­li­en­zu­kunft  
11/09/2023
Europäischer Im­mo­bi­li­en­in­vest­ment­markt im Jahr 2022 trotz viel­ver­spre­chen­dem...
Pressemitteilung - 11.09.2023 Laut der aktuellen European Real Estate Deal Point Study der internationalen Wirt­schafts­kanz­lei CMS gingen die Ge­samt­in­ves­ti­tio­nen auf dem europäischen Immobilienmarkt im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um rund 14 Prozent auf 248 Milliarden Euro zurück. In der ersten Jahreshälfte 2022 erholten sich die Märkte von der Co­vid-19-Pan­de­mie, was zu einer Vielzahl von Transaktionen und Ge­samt­in­ves­ti­tio­nen führte, die das Rekordniveau von 2020 erreichten. In der zweiten Jahreshälfte 2022 führten die stark gestiegenen Fi­nan­zie­rungs­kos­ten jedoch zu einem vorsichtigen In­ves­ti­ti­ons­ver­hal­ten und damit zu einem Rückgang des Ge­samt­in­ves­ti­ti­ons­ni­veaus in Europa. Besonders ausgeprägt war der Rückgang im vierten Quartal 2022, in dem die Investitionen gegenüber dem Ver­gleichs­zeit­raum 2021 um 57 Prozent auf rund 47 Milliarden Euro einbrachen. Der CMS-Report zeigt sehr unterschiedliche In­ves­ti­ti­ons­trends in den einzelnen europäischen Ländern. So verzeichneten Italien, Spanien und Belgien im Jahr 2022 ein höheres In­ves­ti­ti­ons­vo­lu­men als im Vorjahr. In Frankreich blieb das In­ves­ti­ti­ons­ni­veau auf Vorjahresniveau, während in Deutschland und Großbritannien ein Rückgang zu verzeichnen war.„Die Volatilität des europäischen Im­mo­bi­li­en­mark­tes im Jahr 2022 macht deutlich, dass die Investoren, angesichts der sich ständig ändernden wirtschaftlichen Bedingungen, aufmerksam und anpassungsfähig bleiben müssen. Die anhaltende Unsicherheit auf dem Markt hat jedoch ein günstiges Umfeld für Käufer geschaffen, da sie beim Erwerb von Immobilien durchaus Rabatte aushandeln können.“, erläutert Johannes Hysek, Partner und Rechtsanwalt im Ge­schäfts­be­reich Real Estate bei CMS Österreich. „Auch in diesem Jahr sind die Im­mo­bi­li­en­in­ves­ti­tio­nen weiter zurückgegangen. In der ersten Hälfte des Jahres 2023 gab es eine deutliche Zurückhaltung bei den Investoren. Einer der Hauptgründe dafür ist das stetig steigende Zinsumfeld. Bislang gibt es keine Anzeichen für eine Trendwende, sodass die weitere Entwicklung abzuwarten bleibt.“„Die recht unterschiedliche Entwicklung der europäischen Im­mo­bi­li­en­märk­te hat im vergangenen Jahr auf der Käuferseite teilweise attraktive In­ves­ti­ti­ons­mög­lich­kei­ten eröffnet. Vor allem bei Büro- und Wohnimmobilien in guten Lagen konnten wir wieder ein verstärktes Interesse beobachten.“, fasst Nikolaus Weselik, Partner bei CMS Wien und Spezialist für Bau- und Immobilienrecht, die Ergebnisse der Studie zusammen. Gregor Famira, Partner bei CMS Österreich und Co-Leiter der regionalen Real Estate Practice Area Group, ergänzt: „In­ter­na­tio­na­le Investoren tätigten im Jahr 2022 mit einem Anteil von 54 Prozent die Mehrheit der Im­mo­bi­li­en­in­ves­ti­tio­nen. In den osteuropäischen Ländern hatten sie eine noch stärkere Stellung als in den anderen Ländern. Hier stand bei fast zwei Dritteln (63 Prozent) der von CMS begleiteten Transaktionen ein ausländischer Investor auf der Käuferseite. Unsere Studie - mittlerweile in der 13. Auflage - zeigt die aktuellen Standards und Bandbreiten bei Transaktionen auf und wird von vielen Marktteilnehmern gerne bei Verhandlungen her­an­ge­zo­gen.” Die CMS-Analyse des Im­mo­bi­li­en­mark­tes 2022 zeigt folgende Haupt­trends: Die Nachfrage nach Büroimmobilien zieht wieder an. Nach dem Rekordtief im Jahr 2021 (19 Prozent) ist das Interesse der Investoren an diesem Segment wieder gestiegen und der Anteil hat sich auf 24 Prozent erhöht. Damit sind Büroimmobilien neben Wohnimmobilien die begehrteste Assetklasse in Europa.  Auf Investitionen in Wohnimmobilien entfiel ein Marktanteil von 24 Prozent. Damit waren sie die begehrteste Assetklasse bei den von CMS beratenen Transaktionen. Wohnimmobilien sind besonders beliebt, weil sie stabile Renditen erwirtschaften und damit gerade in unsicheren Zeiten für Investoren attraktiv sind.  Der Großteil der Im­mo­bi­li­en­in­ves­ti­tio­nen entfiel auf internationale Investoren. Ihr Anteil lag mit 54 Prozent nahezu auf Vorjahresniveau (55 Prozent). Nationale Käufer, deren Investitionen 46 Prozent ausmachten, hatten den Markt bis 2020 aufgrund der Co­vid-19-Pan­de­mie dominiert. Dieser Trend hat sich nun nach Aufhebung der pan­de­mie­be­ding­ten Rei­se­be­schrän­kun­gen leicht zugunsten internationaler Investoren um­ge­kehrt.  An­hal­tend starkes Si­cher­heits­be­dürf­nis auf Verkäuferseite. Der Anteil der Transaktionen, bei denen Maßnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass der Käufer seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt, blieb mit 70 Prozent auf dem Rekordniveau des Vorjahres 2021.  Bei den vertraglichen Ver­jäh­rungs­re­ge­lun­gen konnten die Käufer häufiger für sich günstige Konditionen aushandeln. Zum einen wurde häufiger als früher die Geltung der käu­fer­freund­li­chen gesetzlichen Ver­jäh­rungs­re­geln vereinbart. Zum anderen wurden im Jahr 2022 häufiger Ver­jäh­rungs­fris­ten von mehr als 24 Monaten vereinbart, während der Anteil der kurzen Ver­jäh­rungs­fris­ten von bis zu 18 Monaten leicht zurückgegangen ist.  Deut­li­che Zunahme ver­kaufs­freund­li­cher Haf­tungs­be­schrän­kun­gen. De-minimis- und Basket-Klauseln wurden 2022 deutlich häufiger vereinbart (52 Prozent bzw. 42 Prozent) und setzen damit auch in käu­fer­freund­li­che­ren Zeiten den Marktstandard. Dies entspricht einem Anstieg der De-mi­ni­mis-Klau­seln um acht Prozent und der Basket-Klauseln um zehn Prozent bei den von CMS im vergangenen Jahr durchgeführten Transaktionen. In­ter­es­san­ter­wei­se war die Anzahl der Transaktionen mit Haf­tungs­be­gren­zungs­ver­ein­ba­run­gen in Osteuropa besonders hoch, einschließlich De-mi­ni­mis-Klau­seln (70 Prozent), Basket-Klauseln (52 Prozent) und Caps (75 Prozent) - ein Trend, der das Wachstum dieses Segments in ganz Europa angetrieben hat.  Die CMS European Real Estate Deal Point Study 2023 umfasst mehr als 2.500 Transaktionen im Zeitraum von 2010 bis 2022 und ermöglicht es CMS, wichtige Markttrends zu identifizieren und Mandanten im dynamischen Umfeld des europäischen Im­mo­bi­li­en­mark­tes effektiv zu beraten.
04/09/2023
3. MILG: Der geplante Mietpreisdeckel unter der Lupe
Wie sieht der von der Bundesregierung vorgeschlagene Mietpreisdeckel im Detail aus? Welche Auswirkungen hat dieser?
02/08/2023
Die JUVE '14 unter 40' |CMS Real Estate Expertin Mariella Kapoun unter...
Erschienen am 02. August 2023, JUVESie sind jung, klug, auffallend gut und auf dem besten Weg den Markt der Zukunft in Österreich zu prägen. Allerdings sind sie noch keine 40 Jahre alt: Die JUVE '14 unter 40'. Mariella Kapoun, CMS Real Estate Expertin, ist eine der 14 Auserwählten.
30/06/2023
Newsflash | Das ändert sich an (bestehenden) Maklerverträgen mit Woh­nungs­su­chen­den...
Newsflash 
20/04/2023
ÖGEBAU-ENQUETE: Sonderregelungen für Bauverträge im ABGB
Einrichtung von „Bausenaten“ & Definition Bauvertrag Impulsstatement: RA Dr. Georg KARASEK, Rechtsanwalt in Wien An­schlie­ßend Diskussion mitMag.a Barbara RATH-RUG­GEN­THA­LER, Vizepräsidentin des HG WienUniv.-Prof. Dr. Christian KOLLER, Universität WienModeration: Univ.-Prof. Dr. Alexander SCHOPPER, Universität Innsbruck Leis­tungs­än­de­run­gen / Weisungsrecht Impulsstatement: RA Dr. Nikolaus WESELIK, Rechtsanwalt in Wien­An­schlie­ßend Diskussion mitArch. DI Bernhard SOMMER, Präsident der Kammer der Zi­vil­tech­ni­ker:in­nen Wien, Nie­der­ös­ter­reich und BurgenlandMag. Wolfgang HUSSIAN, PORR AGModeration: Univ.-Prof. Dr. Alexander SCHOPPER, Universität Innsbruck Zu­rück­be­hal­tungs­recht / Versicherung / Deckungs- und Haftrücklass Impulsstatement: Univ.-Prof. Dr. Brigitta ZÖCHLING-JUD, Universität Wien­An­schlie­ßend Diskussion mitRA Dr. Georg SEEBACHER, Rechtsanwalt in GrazLStA Hon.-Prof. Dr. Johannes STA­BENTHEIN­ER­Mo­de­ra­ti­on: Univ.-Prof. Dr. Andreas KLETEČKA, Universität Salzburg Verjährung Impulsstatement: Univ.-Prof. Dr. Alexander SCHOPPER, Universität Inns­bruck­An­schlie­ßend Diskussion mitDr. Petra LEUPOLD, LL.M., Verein für Kon­su­men­ten­in­for­ma­ti­on (VKI)Bun­des­in­nungs­meis­ter Ing. Robert JÄGERSBERGER, Bundesinnung BauModeration: Univ.-Prof. Dr. Brigitta ZÖCHLING-JUD, Universität Wien Kulinarischer Ausklang Aus or­ga­ni­sa­to­ri­schen Gründen ersuchen wir um Anmeldung auf www. oegebau. at oder per E-Mail an kon­takt@oege­bau. at bis spätestens 13. April 2023.
10/03/2023
Immo Road Map Austria
Ihr Begleiter für Im­mo­bi­li­en­ent­wick­lung in Österreich
14/12/2022
Erneuerbare Wärme – das Wichtigste auf einen Blick
Mit dem Er­neu­er­ba­re-Wär­me-Ge­setz (EWG) beabsichtigt die Bundesregierung, einen Beitrag zur Kli­ma­neu­tra­li­tät Österreichs zu leisten. Die Re­gie­rungs­vor­la­ge für das EWG sieht vor, die Wärmeversorgung von Gebäuden bis 2040 auf erneuerbare Energieträger sowie qua­li­täts­ge­si­cher­te (d. h. dekarbonisierte) Fernwärme umzustellen und die Verbrennung fossiler Energieträger schrittweise zu untersagen. Das EWG soll einerseits den Einbau von Heizsystemen in Neubauten, andererseits die Umstellung von Heizsystemen in Be­stands­ge­bäu­den regeln. Ob der Entwurf tatsächlich noch vor Jänner beschlossen wird, ist zum Stand der Ver­öf­fent­li­chung dieses Beitrags allerdings noch un­ge­wiss. Ach­tung Pro­jekt­ent­wick­ler!Die in der Vorlage zum EWG vorgesehenen Ein-, Um- und Aus­bau­ver­pflich­tun­gen bei Heizanlagen erfassen sowohl bestehende als auch neu zu errichtende Wohn- als auch Nicht-Wohn­ge­bäu­de. Ver­bot fossiler Wärmeträger im Neu­bau­We­sent­li­che Neuerung der Re­gie­rungs­vor­la­ge ist das umfassende Verbot von Errichtung, Einbau und Aufstellung von Öl-, Kohle- und Gasheizungen in Neubauten ab (vor­aus­sicht­lich) 2023. Für zentrale Öl- und Kohleanlagen gilt dies schon seit dem Öl­kes­se­l­ein­bau­ver­bots­ge­setz 2019 (ÖKEVG). Ab 01.01.2023 sind laut Entwurf auch bestehende dezentrale Wär­me­be­reit­stel­lungs­an­la­gen auf Basis von Öl und Kohle sowie Gasheizungen erfasst. Das ÖKEVG soll durch das EWG ersetzt werden. Still­le­gungs­ge­bot für zentrale fossile Heizanlagen im BestandKern des Gesetzes ist das Still­le­gungs­ge­bot für zentrale Heizanlagen in bestehenden Baulichkeiten. Erdgasheizungen sind bis 2040 stillzulegen, Öl-, Kohle- und Flüs­sig­gas­hei­zun­gen schon bis 2035. Baulichkeiten mit zentralen mit Öl, Kohle oder Flüssiggas betriebenen Heizanlagen sind darüber hinaus besonders betroffen: Abhängig vom Baujahr der Anlage, trifft den Ge­bäu­de­ei­gen­tü­mer die Still­le­gungs­pflicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt. Laut aktuellem Entwurf sind zentrale Ölheizungen mit einem Baujahr älter als 1980 bereits bis 2025 einzustellen, jüngere Anlagen schrittweise bis 2035 (sukzessives Still­le­gungs­ge­bot). Das bedeutet nicht unbeträchtliche Mehrkosten für die Deinstallation von fossilen Bestandsanlagen und für den Umbau auf andere Anlagen, die sowohl für den laufenden Betrieb als auch in der Projektplanung und Ver­trags­ge­stal­tung, insb bei der Kauf­preis­be­mes­sung, zu berücksichtigen sind. Er­neu­er­ba­ren­ge­bot für zentrale Heizanlagen im BestandWird in Be­stands­ge­bäu­den eine bestehende zentrale Heizanlage saniert, verbessert oder erneuert, muss die Anlage nach dem Umbau mit erneuerbaren Energieträgern oder qua­li­täts­ge­si­cher­ter Fernwärme betrieben werden. Ab (vor­aus­sicht­lich) 01.01.2023 dürfen darüber hinaus zentrale Heizanlagen, die mit Öl, Kohle oder Flüssiggas betrieben werden, nicht durch eine fossile Heizanlage getauscht werden. Die zu ersetzende Heizanlage ist stillzulegen. Das EWG lässt Spielraum: Es wird nicht zwingend einen Austausch alter Anlagen verlangen, ein Umstieg auf Fernwärme udgl (siehe unten) ist auch möglich. Das Er­neu­er­ba­ren­ge­bot ist bei Pro­jekt­ent­wick­lun­gen sowohl in der Planung als auch in der konkreten Ver­trags­ge­stal­tung entsprechend zu be­rück­sich­ti­gen. Für Reparaturen, Sanierungen und Ausbesserungen an fossilen Heizanlagen sind die Kosten für die Entfernung und Entsorgung alter sowie den Einbau neuer Anlagen mit einem möglichen Umstieg auf Fernwärme zu vergleichen (wobei die Re­gie­rungs­vor­la­ge einige technische Ausnahmen vorsieht).  Um­stel­lungs­ge­bot für dezentrale An­la­gen­De­zen­tra­le, mit Öl, Kohle oder Gas betriebene Bestandsanlagen werden strenger behandelt: Sie müssen bis 2035 bzw 2040 (Erdgas) auf zentrale nicht-fossile Anlagen umgestellt werden. Nur der Betrieb mit erneuerbaren Energieträgern oder qua­li­täts­ge­si­cher­ter Fernwärme werden zulässig sein. Für dezentrale Erdgasheizungen gilt dies nach einer Sonderregel nur, wenn sich das Gebäude in einem Gebiet befindet, in dem qua­li­täts­ge­si­cher­te Fernwärme entweder vorhanden ist oder bis 2035 ausgebaut werden soll. Daraufhin sind die einzelnen Wohnungen innerhalb von fünf Jahren an diese zentrale Anlage anzuschließen. Steht in Baulichkeiten diese Umstellung noch aus, ist dies in der Projekt- und vor allem der Kostenplanung zu be­rück­sich­ti­gen. Genauer zu prüfen ist im Einzelfall ua, was „qua­li­täts­ge­si­cher­te Fernwärme“ exakt bedeutet und wie der Im­mo­bi­li­en­in­ves­tor dies feststellen kann bzw prüfen kann, ob „bis 2035 ausgebaut werden soll“. Ob Mieter einen bestimmten Umstieg erzwingen oder sich umgekehrt dagegen wehren können, ist ebenfalls noch nicht vollständig klar. Laut Re­gie­rungs­vor­la­ge ist mit weiteren Regelungen für jene erdgasbasierten Anlagen zu rechnen, die nicht vom Er­neu­er­ba­ren­ge­bot, vom sukzessiven Still­le­gungs­ge­bot und vom Umstellungsgebot dezentraler Anlagen umfasst sind. Daher soll es für den Ausstieg aus fossilen Gasheizungen in Be­stands­ge­bäu­den zeitnah einen weiteren Entwurf geben. Auch diese Erdgasanlagen werden allerdings bis 2040 stillzulegen sein. Energy Outlook – ist grünes Gas die Zu­kunft?Er­klär­te Ziele des EWG sind laut Vorlage (unter anderem) der Ausbau der Fernwärme und die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energieträger oder qua­li­täts­ge­si­cher­te (dh dekarbonisierte) Fernwärme. Energie aus erneuerbarem Gas fällt laut Entwurf unter Energie aus erneuerbaren Energieträgern und ist deshalb ein Mittel zur Dekarbonisierung der Fernwärme. Die Erläuterungen zur Re­gie­rungs­vor­la­ge verweisen für Letzteres (neben Abwärmenutzung, Wärmepumpen, Geothermie und Biomasse) auf die Nutzung von grünem Gas. Dementsprechend sind Heizungsanlagen, die mit erneuerbarem Gas betrieben werden, vom Still­le­gungs­ge­bot für zentrale Heizanlagen (s. oben) ausgenommen. Auch die noch ausstehenden Regelungen zu vom EWG nicht erfassten Erdgasanlagen werden nichts daran ändern: Grüngasanlagen dürfen jedenfalls über 2040 hinaus betrieben wer­den. Au­toren: Tho­mas Hamerl, Johannes Hysek, Karl We­ber-Woi­set­schlä­ger