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Sie sind in Österreich geschäftlich tätig oder wollen im Ausland tätig werden und stehen vor einer komplexen rechtlichen Fragestellung, eventuell auch noch mit grenzüberschreitendem Bezug? 75 in Wien ansässige CMS Juristinnen und Juristen sind auf die Lösung exakt solcher rechtlicher Herausforderungen spezialisiert.

Ob Sie nun Unterstützung bei Unternehmensgründungen, Unternehmenskauf oder –verkauf benötigen, erfahrene Corporate und M&A-Expertinnen und Experten beraten Sie nicht nur rechtlich, sie nehmen Ihnen auch das gesamte Management des Projekts ab. Im Banken- und Finanzenbereich stehen wir Ihnen bei allen juristischen und steuerlichen Fragen zur Seite, national und international. Sind Sie mit einer (schieds-)gerichtlichen Auseinandersetzung konfrontiert, so navigiert Sie unser Dispute Resolution-Team mit der passenden Taktik und Strategie durch den Prozess. Ihr Immobilien- bzw. Bauprojekt ist bei uns in jeder Phase in guten Händen – wir werden neben der profunden Branchenkenntnis auch wegen unseres technischen Wissens empfohlen. Im Arbeitsrecht begleitet Sie das führende Arbeitsrechtsteam Österreichs, spezialisiert auf Fragen, die Unternehmen beschäftigen. Zusätzlich beraten wir Sie zu Compliance, Gewerblichem Rechtsschutz, Steuerrecht, Wettbewerbs-, Vergaberecht und IT-Recht.

Business macht vor Ländergrenzen nicht halt – ebenso wenig sollte es von lokalen rechtlichen Besonderheiten und kulturellen Usancen aufgehalten werden. Durch unsere besondere Hub-Position und die Zusammenarbeit mit unseren lokal verwurzelten und international tätigen CMS Kolleginnen und Kollegen profitieren Sie von regionaler Marktexpertise und intimer Branchenkenntnis, egal, ob Sie nach CEE/SEE, Westeuropa oder darüber hinaus expandieren wollen.

Seit über 45 Jahren ist es unser Selbstverständnis, Gesetze so für unsere Mandantinnen und Mandanten zu nutzen, damit sie sichere rechtliche Rahmenbedingungen und optimalen Handlungsspielraum für ihre Geschäfte haben. Denn unsere Kompetenz ist kein Selbstzweck, sie ist Werkzeug dafür, worum es wirklich geht: das Lösen der Aufgabe, mit der Sie sich an uns wenden.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen per Online-Formular, Email oder Telefon.

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Standorte

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Feed

16/10/2024
Career Calling 2024
Die Career Calling ist der Place-to-be, wenn es um die Karriereplanung und Ihren Jobeinstieg geht.  Bei der jährlich stattfindenden Messe sind unsere Konzipient:innen sowie Kolleg:innen der Abteilung Human Resources vor Ort und gerne für Ihre Fragen da. Details zur Career Calling 2024
10/06/2024
Smarte Stadtplanung: Rechtsgrundlagen für Planung und Bür­ger­be­tei­li­gung...
Teil 3 der Seminarreihe "Nachhaltige Infrastruktur, grüne Transformation und Stadtentwicklung für Städte und Gemeinden"
06/06/2024
jussuccess
Die  jussucess ist die wichtigste Berufs- und Karrieremesse für Studierende und Absolvent:innen der Rechts­wis­sen­schaft in Österreich. Bei dieser eintägigen Messe am Juridicum Wien können Sie unsere Jurist:innen und Kolleg:innen der Abteilung Human Resources persönlich kennenlernen und Ihre Fragen stellen.Nähere Informationen finden Sie auf jussuccess.
23/04/2024
Tagung Ge­sell­schafts­recht & Un­ter­neh­mens­recht | FlexKapG, VirtGesG & Dis­qua­li­fi­ka­ti­on...
FlexKapG, VirtGesG & Disqualifikation von Ge­schäfts­füh­rer:in­nen 
17/04/2024
EPCON | 29. Ös­ter­rei­chi­scher Energie kongress
EPCON | 29. Ös­ter­rei­chi­scher Energie Kongress 
17/04/2024
Jahresdialog Arbeitsrecht 2024
 
04/04/2024
Kommunale Infrastruktur neu gedacht: Be­schaf­fungs­mo­del­le und rechtliche...
Teil 1 der Seminarreihe "Nachhaltige Infrastruktur, grüne Transformation und Stadtentwicklung für Städte und Gemeinden"
04/04/2024
Seminarreihe: Nachhaltige Infrastruktur, grüne Transformation und Stadt­ent­wick­lung...
KDZ Seminarreihe 
21/03/2024
CMS Employment Snack | Arbeitsrecht und Datenschutz – eine Stand­ort­be­stim­mung
CMS Employment Snack
15/03/2024
CMS berät Sfakianakis Group bei Erwerb von Ajar Car Rental
Pressemitteilung - 15. März 2024 CMS Österreich hat die griechische Sfakianakis Group bei der Übernahme der Ajar Car Rental GmbH von der saudi-arabischen Al Jomaih Group mit umfassender Rechtsberatung unterstützt. Ajar Car Rental GmbH bietet als Mas­ter-Fran­chise­neh­mer von Enterprise, National und Alamo in Österreich landesweit Autovermietung an. Im Zuge der Übernahme leistete das Team von CMS Österreich wesentliche Unterstützung und Beratung zu allen Aspekten der Transaktion, einschließlich Due Diligence, Arbeitsrecht, Compliance, gewerblicher Rechtsschutz, Banken & Finanzen und Wett­be­werbs­recht. Alexander Rakosi (Partner, Gesellschaftsrecht/M&A) leitete das Transaktionsteam von CMS, zu dem auch Christoph Birner (Associate, Gesellschaftsrecht/M&A) und Thomas Liegl (Associate, Gesellschaftsrecht/M&A) gehörten. Alexander Rakosi merkt an: „Wir freuen uns sehr, dass wir die Sfakianakis Group bei ihrem Markteintritt in Österreich erfolgreich unterstützen und zum weiteren Wachstum unserer Kundin im Automobilsektor beitragen konnten.“Das CMS Due Diligence Team umfasste Rebecca Herlitz (Associate, Gesellschaftsrecht/M&A), Mariella Kapoun (Partnerin, Im­mo­bi­li­en­recht), Hans Lederer (Partner, Gewerblicher Rechtsschutz), Andreas Lichtenberger (Associate, Da­ten­schutz­recht), Caroline Pavitsits (Associate, Arbeitsrecht), Kai Ruckelshausen (Partner, Banken & Finanzen), Sheldon Sookdeo (Associate, Banken & Finanzen), Maximilian Uidl (Associate, Im­mo­bi­li­en­recht), Marlene Wim­mer-Nis­tel­ber­ger (Partnerin, Re­gu­lie­rungs­recht), Jens Winter (Partner, Arbeitsrecht) und Dieter Zandler (Partner, Wett­be­werbs­recht), sowie die juristischen Mitarbeiter Roman Namestek, Ferdinand Sima und Mattias Torggler. PHH Rechtsanwälte erbrachten unter Leitung von Rainer Kaspar und Philip Rosenauer die Rechtsberatung für Al Jomaih. Über die Sfakianakis Group Die 1958 gegründete Sfakianakis Group ist einer der führenden diversifizierten Konzerne in Griechenland, mit Schwerpunkt auf den Bereichen Automobil, Industrie und Einzelhandel. Sie hat ihre Zentrale in Athen, befindet sich vollständig in Familienbesitz und beschäftigt europaweit mehr als 1,500 Mit­ar­bei­ter:in­nen in 14 Ländern. Im Automobilsektor betreibt die Sfakianakis Group eines der größten Kfz-Ver­triebs­un­ter­neh­men der Region, das Ver­triebs­ge­schäft von BYD und Suzuki, ein führendes Lang­zeit-Lea­sing­un­ter­neh­men (Executive Lease) und eine rasch wachsende Autovermietung als Mas­ter-Fran­chise­neh­mer von En­ter­pri­se-Na­tio­nal-Ala­mo in 14 Ländern.
12/03/2024
Afterwork with Jusfinder
Sie studieren Wirtschaftsrecht oder Jus und möchten uns in entspannter Atmosphäre besser ken­nen­ler­nen?Dann nehmen Sie beim "Afterwork with Jusfinder" am Dienstag, den 12.03.2024, um 16:00 Uhr in der „Hannelore – Bar & Living Room“ teil und erfahren Sie mehr über die vielfältigen Ein­stiegs­mög­lich­kei­ten bei CMS Reich-Rohrwig Hainz - abseits von überlaufenen Karrieremessen können wir uns in einem ganz ungezwungenen Rahmen unterhalten! 
11/03/2024
FAQs zur Flexiblen Ka­pi­tal­ge­sell­schaft (FlexKapG)
1. Was ist die Flexible Ka­pi­tal­ge­sell­schaft (FlexKapG) bzw. FlexCo? Die Flexible Ka­pi­tal­ge­sell­schaft, auch FlexKapG oder FlexCo genannt, ist eine neue Rechtsform für österreichische Unternehmen, die ab 01.01.2024 gegründet werden kann. Als Ka­pi­tal­ge­sell­schaft haften Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt für die Aufbringung des Stammkapitals und für die Einhaltung der Gläu­bi­ger­schutz­be­stim­mun­gen. Die Rechtsform wurde speziell entwickelt, um den Bedürfnissen von Start-ups und Neu­grün­der:in­nen, aber auch von etablierten KMU und Großunternehmen gerecht zu werden.2. Wie unterscheidet sich das Stammkapital der FlexKapG von dem einer herkömmlichen GmbH? Die Ka­pi­tal­erfor­der­nis­se einer FlexKapG und einer GmbH sind gleichhoch. Das Kapital hat mindestens EUR 10.000.- zu betragen. Davon sind mindestens EUR 5.000,- bei der Gründung bar einzuzahlen, sofern nicht Sacheinlagen eingebracht werden. Der kleinste Ge­sell­schafts­an­teil bei einer FlexKapG hat mindestens EUR 1,-, bei einer GmbH mindestens EUR 70,- zu betragen.3. Welche Erleichterungen gibt es bei schriftlichen Beschlüssen in der FlexKapG? Die Möglichkeit, schriftliche Um­lauf­be­schlüs­se zu fassen, wurde wesentlich vereinfacht. Der Ge­sell­schafts­ver­trag kann nun vorsehen, dass eine schriftliche Stimmabgabe auch ohne Zustimmung aller Gesellschafter möglich ist, einschließlich der schriftlichen Beschlussfassung per E-Mail.4. Welche Besonderheiten gibt es bei den Ge­schäfts­an­tei­len in der FlexKapG im Vergleich zu herkömmlichen GmbHs? Die gesetzlichen Be­schluss­ein­hei­ten sind bei GmbH und FlexKapG gleich. Virtuelle Ge­ne­ral­ver­samm­lun­gen als Videokonferenzen sind zu­läs­sig. Ge­sell­schaf­ter:in­nen der FlexKapG können bei der Ausübung ihres Stimmrechts ihre Stimmen uneinheitlich abgeben; dies ist vor allem für Treuhänder wichtig.5. Was sind Un­ter­neh­mens­wert-An­tei­le und wie unterscheiden sie sich von klassischen Ge­schäfts­an­tei­len? Das FlexKapGG ermöglicht die Ausgabe von Un­ter­neh­mens­wert-An­tei­len in Höhe von bis zu 24,999% des Stammkapitals. Diese Anteile gewähren einen Anspruch auf den Bilanzgewinn und den Li­qui­da­ti­ons­er­lös, jedoch kein Stimmrecht und kein Bezugsrecht bei Ka­pi­tal­erhö­hun­gen. Dafür gewähren sie beim Exit, wenn die Grün­dungs­ge­sell­schaf­ter ihre Anteile mehrheitlich verkaufen, ein Mitverkaufsrecht zu gleichen Konditionen. Un­ter­neh­mens­wert-An­tei­le sind leicht übertragbar und insbesondere für Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gun­gen und Finanzinvestoren attraktiv.6. Welche Vorteile bietet das FlexKapGG beim Rückkauf von Un­ter­neh­mens­an­tei­len? Das FlexKapGG ermöglicht den Rückerwerb von Un­ter­neh­mens­wert-An­tei­len. Diese können für zukünftige Übertragungen zeitlich beschränkt vorgehalten werden. Es können auch vertragliche Rück­ver­kaufs­rech­te für Un­ter­neh­mens­wert-An­tei­le vereinbart werden.7. Wie unterscheidet sich die Kapitalerhöhung bei der FlexKapG von der bei der herkömmlichen GmbH? Die FlexKapG gibt es nicht nur die „ordentliche Ka­pi­tal­erhö­hung“ (wie bei der GmbH). Bei der FlexKapG können der Ge­sell­schafts­ver­trag und die Ge­ne­ral­ver­samm­lung die Ge­schäfts­füh­rung ermächtigen, innerhalb von 5 Jahren eine Kapitalerhöhung durchzuführen (sogenanntes genehmigtes Kapital“). Daneben kann auch Vorsorge für Options- und Wandlungsrecht auf Ge­schäfts­an­tei­le und un­ter­neh­mens­wert-An­tei­le durch eine „bedingte Ka­pi­tal­erhö­hung“ getroffen werden, und für Anteils- und Wand­lungs­op­tio­nen können beide Formen kombiniert werden („genehmigtes bedingtes Kapital“). Dies alles gibt der Ge­schäfts­füh­rung mehr Hand­lungs­spiel­raum und Flexibilität.8. Welche Fi­nan­zie­rungs­in­stru­men­te kann die FlexKapG ausgeben? Das FlexKapGG ermöglicht die Ausgabe von Fi­nan­zie­rungs­in­stru­men­ten wie Wandel- und Ge­winn­schuld­ver­schrei­bun­gen, Op­ti­ons­schuld­ver­schrei­bun­gen, Wandeldarlehen und Genussrechte, die bisher in der GmbH etabliert waren.9. Welche Möglichkeiten der Ka­pi­tal­her­ab­set­zung sieht das FlexKapGG vor? Wenn der Ge­sell­schafts­ver­trag dies regelt, können flexible Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten ihr Kapital durch Einziehung von Ge­schäfts­an­tei­len herabsetzen, ohne dass es eines vorherigen Erwerbs durch die Gesellschaft bedarf. Dies bietet die rechtliche Grundlage für ge­sell­schafts­ver­trag­li­che Austritts- und Aus­schluss­rech­te. Vor­aus­set­zung ist allerdings, dass der Erwerb aus freien Rücklagen möglich ist, sonst nur, wenn eine ordentliche Ka­pi­tal­her­ab­set­zung mit Gläubigeraufruf erfolgt.10. Wer profitiert am meisten vom FlexKapGG? Das FlexKapGG richtet sich nicht nur an Neu­grün­der:in­nen und Start-ups, sondern bietet auch bestehenden Unternehmen attraktive Vorteile, insbesondere bei der Gründung von Toch­ter­ge­sell­schaf­ten und der Umwandlung bestehender GmbHs in eine flexible Ka­pi­tal­ge­sell­schaft.