Home / Europa / Österreich / ESG

ESG - Anwaltskanzlei für Environment, Social and Governance in Österreich

Kriterien aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG – Environment Social Governance) stehen aufgrund der Erwartungen von Investoren, Kunden und Regulierungsbehörden bei Unternehmensstrategien zunehmend im Vordergrund. Das Thema hat mittlerweile eine Eigendynamik entwickelt und wird in den nächsten Jahren voraussichtlich noch weiter an Bedeutung gewinnen.

Der Einfluss des Bereichs ESG erstreckt sich inzwischen bereits auf sämtliche wirtschaftlichen und politischen Sektoren: von der Energiewirtschaft über Finanzen und Stadtplanung bis hin zum Steuerwesen – um nur einige der Bereiche zu nennen, die zunehmend davon umfasst sind.

Wir beraten Mandanten – vom multinationalen Unternehmen bis hin zum Startup – in allen Sektoren und Bereichen des ESG-bezogenen Rechts, einschließlich zukünftige Mobilität, Klimawandelstrategien, ESG Due Diligence und Risikobewertungen, Corporate Digital Responsibility, nachhaltige Versorgungsketten, Whistleblowing, ESG-Fonds und grüne Immobilienfinanzierung.

Wir von CMS setzen auf einen integrierten, multidisziplinären Ansatz, um die Probleme in einer sich rasch entwickelnden ESG-Landschaft vorhersehen und verstehen zu können, was uns wiederum ermöglicht, innovative Lösungen für und mit unseren Mandanten zu entwickeln.

Mit ihrem fundierten Fachwissen in diesen Bereichen können unsere Anwaltsteams auf der ganzen Welt Risiken und Bedrohungen identifizieren und gleichzeitig Gelegenheiten nützen, die sich unseren Mandanten durch den zunehmenden ESG-Schwerpunkt bieten.

Wir wollen unsere Mandanten dabei unterstützen, die Anforderungen von Klimawandel, technologischen Umwälzungen, Urbanisierung und sozialen Belangen erfolgreich zu bewältigen.

Bitte wenden Sie sich an einen unserer ESG-Rechtsexperten, um Lösungen zu finden, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.

Wie können wir Ihr Unternehmen unterstützen?

Senden Sie uns eine Nachricht und wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ihre Nachricht wurde versendet.

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns mit Ihnen so bald wie möglich in Verbindung setzen.

Bitte prüfen Sie diese Felder.

Durch die Angabe Ihrer persönlichen Daten in diesem Formular stimmen Sie deren Verwendung in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzbestimmungen zu.

Wird gesendet
12/10/2023
ESG in der Im­mo­bi­li­en­bran­che

Feed

28/11/2023
CMS als Rechtsberater für die Klimakonferenz der Vereinten Nationen ausgewählt
Pressemitteilung - 27.11.2023CMS wird die COP28, die vom 30. November bis 12. Dezember 2023 in den Vereinigten Arabischen Emiraten stattfinden wird, umfassend und pro bono unterstützen. Die rechtliche Unterstützung umfasst nachhaltige Finanzierung, Datenschutz und Datensicherheit, Mar­ken­re­gis­trie­rung, Markenschutz, Re­pu­ta­ti­ons­ma­nage­ment, ver­an­stal­tungs­be­zo­ge­ne Beratung, UN-bezogene Partnerschaften, zwi­schen­staat­li­che Zusammenarbeit, Tech­no­lo­gie­platt­for­men für Start-ups und relevante Vereinbarungen mit globalen Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men. Geleitet wird die Initiative von Dr. Döne Yalçın, Partnerin und Mitglied des globalen CMS Sustainability and ESG Leadership Teams. Unterstützt wird sie dabei von Munir Hassan, Partner und Leiter der CMS Energy & Climate Change Group, und mehr als 160 CMS Kolleg:innen weltweit. Darüber hinaus wird das Projekt durch die Zusammenarbeit mit Stakeholdern aus der gesamten Sozietät gestärkt, um einen umfassenden und effektiven Prozess zu gewährleisten. Dieser Beitrag ist ein wichtiger Meilenstein für die Kanzlei und bekräftigt ihr Engagement für den Klimaschutz. Mit dem Beitritt zum UN Global Compact leistet CMS einen aktiven Beitrag zur weltweit größten Initiative für soziale Verantwortung von Unternehmen. Das Engagement umfasst vier Kernbereiche: Umwelt, Menschenrechte, Arbeit und Kor­rup­ti­ons­be­kämp­fung. CMS räumt dem Klimaschutz Priorität ein, was sich in ehrgeizigen Nach­hal­tig­keits­zie­len widerspiegelt, und ist der festen Überzeugung, dass ein erfolgreicher Schritt in eine nachhaltigere Zukunft eine durchdachte Gesetzgebung erfordert, die ihre integrale Rolle bei der Umsetzung dieser notwendigen Veränderungen anerkennt. Das Übereinkommen von Paris hat das Ziel, die globalen Emissionen bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren. Sechs Jahre vor Ablauf der Frist wird das Zusammentreffen von Re­gie­rungs­ver­tre­tern, politischen Ent­schei­dungs­trä­gern, Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen, Bürgern und Unternehmen auf der COP28 entscheidend sein, um die Fortschritte zu bewerten und Pläne zur Erreichung dieses Ziels zu entwickeln. Für den Erfolg dieser Bemühungen sind sofortige und gemeinsame Anstrengungen des öffentlichen und des privaten Sektors von entscheidender Bedeutung. Durch die Befähigung von Regierungen und Unternehmen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, und durch die Stärkung ihrer Fähigkeit, wirksame Veränderungen in großem Maßstab herbeizuführen, setzt sich CMS für eine bessere Arbeitswelt ein – eine Welt, die zu­kunfts­ori­en­tiert, nachhaltig und inklusiv ist. Dr. Döne Yalçın, Managing Partner, International Co-head of ESG and Sustainability: "Es ist ein Privileg und eine Ehre für uns, als Rechts­dienst­leis­ter für die COP28 ausgewählt worden zu sein. Diese Ernennung ist ein Beweis für unser Engagement, Nachhaltigkeit in unserer DNA zu verankern. Wir freuen uns, eine Veranstaltung zu unterstützen, die das Potenzial hat, einen positiven globalen Wandel bei der Bewältigung der Klimakrise herbeizuführen. Unser Ansatz fügt sich nahtlos in das Konzept 'Unite, Act, Deliver' ein und zeigt unser un­er­schüt­ter­li­ches Engagement für die Förderung globaler Nach­hal­tig­keits­be­mü­hun­gen.
13/11/2023
Advertising with Green Claims and Sustainability Labels
CMS and Sustainability&
12/10/2023
ESG in der Im­mo­bi­li­en­bran­che
CMS Business Breakfast 
04/10/2023
ESG als Gebot der Stunde in der Im­mo­bi­li­en­bran­che
Ökologische, soziale und ethische Kriterien bestimmen Österreichs Im­mo­bi­li­en­zu­kunft  
27/09/2023
Legal Tech Update: ESG & Technologie
Legal Tech Update
26/09/2023
Werben mit Green Claims und Umgang mit Um­welt­zer­ti­fi­ka­ten
CMS und die Umwelt- und Nach­hal­tig­keits­exper­ten von Sustainability& informieren über die Entwicklung und Implementierung von Nach­hal­tig­keits­kon­zep­ten in Ihrem Unternehmen und die rechtskonforme Kommunikation und Bewerbung dieser Maß­nah­men.   Die Entwicklung und Implementierung von Nach­hal­tig­keits­kon­zep­ten ist heutzutage kein „nice to have“ mehr, sondern ein absolutes „must do“ für jedes Unternehmen. Diese sollen auch publikumswirksam beworben werden. Doch das setzt normkonforme Substantiierung durch eine gutachterliche Bewertung voraus, wie dies nunmehr im Entwurf der Green Claims Directive ausdrücklich vorgesehen ist.   Un­ter­neh­men sehen sich daher mit Fragen konfrontiert, wie etwa:Wie darf ich meine Nach­hal­tig­keits­maß­nah­men kom­mu­ni­zie­ren?Wie werbe ich richtig mit Green Claims?Darf ich Um­welt­zer­ti­fi­ka­te auf meinen Produkten anbringen?Wie überprüfe ich die Aussagen meiner Mitbewerber?Auf all diese Fragen bieten wir Antworten!
09/08/2023
CMS berät GREEN SOURCE und Core Value bei der Finanzierung und dem Ankauf...
Pres­se­infor­ma­ti­on - 9. August 2023  CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH hat GREEN SOURCE und Core Value Capital im Zusammenhang mit der Finanzierung und dem Ankauf eines 63 MW Solar Parks in Ungarn erfolgreich beraten. Das Projekt betrifft die Errichtung von Solarkraftwerken mit einer Ge­samt­spit­zen­leis­tung von 63 MW durch eine ungarische Pro­jekt­ge­sell­schaft im Eigentum von GREEN SOURCE, Core Value Capital und einer Gruppe von Co-Investoren. Die Kommunalkredit Austria AG stellte eine Finanzierung von insgesamt EUR 37,5 Millionen zur Verfügung. Ein internationales CMS-Team aus Österreich und Ungarn hat den langjährigen CMS-Mandanten GREEN SOURCE GmbH sowie Core Value Capital im Zusammenhang mit der Verhandlung und dem Abschluss der Kaufvertrags- und Kre­dit­do­ku­men­ta­ti­on sowie der Erfüllung aller Aus­zah­lungs­vor­aus­set­zun­gen beraten. Die ungarische Pro­jekt­ge­sell­schaft wurde schon im Jahr 2022 von den genannten Gesellschaftern schrittweise von den ursprünglichen Projektplanern übernommen. Der Abschluss des Kreditvertrags erfolgte im März 2023, das Closing folgte im Juli 2023. Das Kernteam wurde von Stefan Paulmayer (Partner, Banking & Finance) und David Kohl (Partner, Corporate/M&A) geleitet und umfasste auch Wolfgang Hellsberg (Anwalt, Banking & Finance), Marco Selenic (Anwalt, Corporate/M&A) und Ramona Mujanovic (Associate, Banking & Fi­nan­ce).„Die­ses weitere erfolgreiche Projekt im Bereich Renewable Energy Finance zeigt die steigende Bedeutung von nachhaltigen Investments und unterstreicht unsere Kompetenz in diesem Bereich. Auch die Zusammenarbeit mit der Kreditgeberin, Kommunalkredit Austria, und deren Beratern war ausgesprochen professionell und ziel­ori­en­tiert“, so Partner Stefan Paulmayer. „Es war uns eine große Freude, unseren langjährigen Mandanten GREEN SOURCE bei einer weiteren erfolgreichen Transaktion zu un­ter­stüt­zen“, stimmt Partner David Kohl zu. Bernd Fislage, CEO der Kommunalkredit: "Unser Ziel ist es, eine bessere Welt zu schaffen, indem wir die Entwicklung und den Bau von nachhaltiger Infrastruktur ermöglichen. Wir sind stolz darauf, diese Transaktion im Lead begleitet zu haben und der Bevölkerung eine weitere erneuerbare Energiequelle bieten zu können. Wir gratulieren GREEN SOURCE und Core Value Capital zur Realisierung dieses wichtigen Projekts und freuen uns darauf, unsere Zusammenarbeit mit GREEN SOURCE und Core Value Capital fortzusetzen und mit zukünftigen gemeinsamen Projekten die Energiewende zu be­schleu­ni­gen."Das in­ter­dis­zi­pli­nä­re ungarische CMS-Team unter der Leitung von Erika Papp (Managing Partner Ungarn, Banking & Finance) umfasste außerdem Zoltán Poronyi (Senior Counsel, Corporate/M&A), Ádám Takács (Associate, Banking & Finance), Péter Deák (Senior Associate, Energy), Szabina Soptei (Senior Associate, Banking & Finance), Zita Gressai (Associate, Banking & Finance) und Emese Mezo (Associate). Weitere an der Transaktion beteiligte Berater waren Green Legal (Johannes Trenkwalder) sowie CMS Deutschland (Antje Becker-Boley, Dorothee Janzen, Marc Seibold, Andreas Grunert) und DLA Piper Köln, die jeweils Dritte, die an dem Bauprojekt beteiligt waren, zu bestimmten Aspekten beraten haben. PHH beriet Kommunalkredit Austria AG zu Fragen des ös­ter­rei­chi­schen Rechts und wurde von Dentons Réczicza Law Firm zu Themen des ungarischen Rechts begleitet.Über GREEN SOURCE und Core Value Capital GREEN SOURCE ist ein 2006 in Wien gegründetes, international ausgerichtetes Unternehmen, das sich auf die Entwicklung, den Bau, den Betrieb und O&M (Operations and Maintenance) von Pho­to­vol­ta­ik-Frei­flä­chen­an­la­gen in Zentral- und Osteuropa für private und institutionelle Investoren spezialisiert hat. GREEN SOURCE verfügt über umfangreiche Bran­chen­kennt­nis­se, langjährige Erfahrung in den mittel- und osteuropäischen Märkten und kann auf ein breites Netzwerk an bewährten Part­ner­un­ter­neh­men zurückgreifen. Bis heute hat GREEN SOURCE 28 Projekte mit einer Gesamtkapazität von über 332 MW entwickelt, gebaut und verkauft. Damit ist GREEN SOURCE einer der führenden Pro­jekt­ent­wick­ler in Mittel- und Osteuropa. Das Unternehmen besteht aus einem in­ter­dis­zi­pli­nä­ren, flexiblen und kompetenten Expertenteam, das sich aus Projektmanagern, Technikern, Bankern und Beratern zusammensetzt. Core Value Capital ist eine 2012 gegründete Pri­va­te-Equi­ty-Ge­sell­schaft mit Sitz in Wien.Über Kom­mu­nal­kre­dit Kom­mu­nal­kre­dit Austria AG ist ein Spezialist für Infrastruktur- und En­er­gie­fi­nan­zie­run­gen. Gemeinsam mit ihren Kunden als Partner schafft die Kommunalkredit Austria AG Werte, die das Leben der Menschen nachhaltig verbessern. Dabei erleichtert sie die Errichtung und den Betrieb von In­fra­struk­tur­ein­rich­tun­gen, indem sie die Fi­nan­zie­rungs­be­dürf­nis­se von Projektträgern und -entwicklern mit der wachsenden Zahl von Investoren, die nach nachhaltigen An­la­ge­mög­lich­kei­ten suchen, in Einklang bringt. Die wichtigsten Anlagesegmente sind Energie & Umwelt, Kommunikation & Digitalisierung, Verkehr, soziale Infrastruktur sowie natürliche Ressourcen.
10/07/2023
Stromspeicher in Österreich
Rechtlicher und regulatorischer Rahmen
12/05/2022
Sustainable | Alles über (Vor)Urteile in der Arbeitswelt
CMS Employment Snack 
31/03/2022
Sustainable | Arbeit § Zeit
CMS Employment Snack 
03/02/2022
Nachhaltigkeit in der Werbung – Greenclaims rechtssicher kommunizieren
Werbung mit Nachhaltigkeit ist derzeit auf Pro­dukt­ver­pa­ckun­gen und in der Un­ter­neh­mens­kom­mu­ni­ka­ti­on omnipräsent. Gleichzeitig melden sich vermehrt Ver­brau­cher­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen zu Wort, die solche...
28/01/2022
Unterstützung für e-Mobility und Solarenergie im Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz
Ladeprivileg Am 01.01.2022 trat eine e-mo­bi­li­ty-freund­li­che Änderung des WEG in Kraft. Die Installation einer Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge auf dem eigenen Garagenplatz oder Au­to-Ab­stell­platz und die Zuleitung über allgemeine Teile eines Hauses mit Ei­gen­tums­woh­nun­gen entspricht ab sofort der Übung des Verkehrs und dient einem wichtigen Interesse des Woh­nungs­ei­gen­tü­mers.  Recht­lich gesehen übt ein Woh­nungs­ei­gen­tü­mer sein Änderungsrecht gemäß § 16 WEG aus, wenn er eine Ladevorrichtung auf seinem Garagen- oder Abstellplatz installiert, auch wenn er dafür auch allgemeine Teile nutzt, zB für die Verlegung von Leitungen. Solche Änderungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung aller anderen Woh­nungs­ei­gen­tü­mer, sofern die Be­ein­träch­ti­gung schutzwürdiger Interessen anderer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer möglich ist. Wenn die Zuleitung über bestehende Einrichtungen möglich ist, oder wegen der möglichen Implikationen des Betriebs einer solchen Ladevorrichtung auf die elektrische Versorgung der gesamten Liegenschaft können solche schutzwürdige Interessen anderer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer beeinträchtigt werden und es ist eine Zustimmung der anderen Woh­nungs­ei­gen­tü­mer notwendig. Eine nicht erteilte Zustimmung kann unter den Voraussetzungen des Abs. 2 Z 1 bis 3 WEG gerichtlich ersetzt werden. Das ist ein sehr mühseliger Weg, vor allem bei großen Woh­nungs­ei­gen­tums­an­la­gen mit vielen Ei­gen­tü­mern. Doch hier kommt die Novelle dem kli­ma­freund­li­chen Woh­nungs­ei­gen­tü­mer, der eine Ladevorrichtung anbringen möchte, mit einer Zu­stim­mungs­fik­ti­on zu Hilfe. Sie ist im neuen Abs 5 des § 16 WEG geregelt. Er muss nicht mehr von jedem der anderen Eigentümer eine Zustimmung einholen, vielmehr gilt die Zustimmung als erteilt, wenn diese nicht aktiv gegenüber dem Woh­nungs­ei­gen­tü­mer widersprechen – und zwar binnen 2 Monaten ab ihrer Verständigung von der geplanten Änderung. Widersprechen einzelne Eigentümer doch, kann die Zustimmung wie bisher gerichtlich ersetzt wer­den. Al­ler­dings gibt es auch zwei schlechte Nach­rich­ten: Zum einen sind Schnell­la­de-Ein­rich­tun­gen nicht begünstigt, sondern nur ein- oder dreiphasige La­de­vor­rich­tun­gen bis zu 5,5 kW. Zum anderen trägt der klimafreundliche Woh­nungs­ei­gen­tü­mer, der eine Ladevorrichtung für seinen Parkplatz installiert, das Risiko, dass die anderen Eigentümer seinem Beispiel folgen und eine Ge­mein­schafts­an­la­ge errichten. Sind seit Errichtung seiner Ladeeinrichtung fünf Jahre oder mehr verstrichen, muss er seinen Stellplatz bzw seine Garage an die Ge­mein­schafts­an­la­ge anschließen, wenn dadurch die Versorgung der Ge­mein­schafts­an­la­ge besser genutzt werden kann. Das wird wohl meistens der Fall sein, ist aber sachgerecht, weil Ge­mein­schafts­an­la­gen langfristig sinnvoller sind. Weitere Erleichterungen Ebenso wie La­de­vor­rich­tun­gen für Elektroautos in der Garage werden auch andere be­güns­ti­gungs­wür­di­gen Änderungen einzelner Woh­nungs­ei­gen­tü­mer unterstützt, näm­lich:Ein­zel-PV-An­la­gen oder So­lar­ther­mie­an­la­gen. Normalerweise wird zwar eine Ge­mein­schafts­an­la­ge auf dem gemeinsamen Dach eines Hauses errichtet. Die neue Begünstigung hat allerdings bei Reihenhäusern (oder Einzelhäusern im Woh­nungs­ei­gen­tum) eine größere praktische Bedeutung. Außerdem wird der Ein-/Umbau einer einbruchsicheren Eingangstüre zum Woh­nungs­ei­gen­tums­ob­jekt auf gleiche Weise erleichtert, die barrierefreie Ausgestaltung des WE-Objekts oder die Anbringung von Be­schat­tungs­vor­rich­tun­gen, wenn sie sich harmonisch in das Gesamtbild des Hauses einfügen. Wenn sich ein einzelner Woh­nungs­ei­gen­tü­mer an die anderen Woh­nungs­ei­gen­tü­mer wenden will oder muss (zB um sie von seinem Änderungswunsch zu informieren und die Zu­stim­mungs­fik­ti­on auszulösen), steht er vor dem Problem, dass ihm die Zu­stell­an­schrif­ten der nicht auf der Liegenschaft wohnhaften Woh­nungs­ei­gen­tü­mer nicht bekannt sind. Die WEG-Novelle führt eine da­ten­schutz­kon­for­me Auskunftspflicht des Verwalters über die Namen und die Zu­stell­an­schrif­ten der anderen Woh­nungs­ei­gen­tü­mer ein.