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EU-Ge­bäu­de­richt­li­nie in Österreich: De­kar­bo­ni­sie­rung des Im­mo­bi­li­en­sek­tors bleibt trotz globaler Un­si­cher­hei­ten auf der Agenda

12 Jun 2025 Österreich 2 min. Lesezeit
Inmitten anhaltender globaler Herausforderungen sind viele langfristige politische Themen vorübergehend in den Hintergrund getreten. Dennoch stehen entschlossene Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes vor der Umsetzung, auch in Österreich. Eine davon ist die Umsetzung der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD).Die EPBD zielt darauf ab, den Gebäudesektor bis 2050 nahezu emissionsfrei zu gestalten. Sie verpflichtet EU-Staaten zu umfassenden Maßnahmen wie der energetischen Sanierung schlechter Gebäude, dem Ausstieg aus fossilen Heizsystemen ab 2028 sowie der Einführung eines einheitlichen Energieausweissystems. Zudem müssen Neubauten künftig als Nullemissionsgebäude konzipiert und mit erneuerbaren Energien ausgestattet sein. Österreich hat sich zur nationalen Umsetzung bekannt, wodurch die Anforderungen direkt für Stakeholder relevant werden.Die Richtlinie bringt weitreichende Pflichten und Chancen für den Immobiliensektor mit sich: Eigentümer:innen müssen Sanierungen planen, Entwickler:innen müssen neue Standards umsetzen und Vermieter:innen müssen sich mit Kosten- und Mietveränderungen auseinandersetzen. Förderungen, finanzielle Anreize und Schutzmaßnahmen sollen die soziale Verträglichkeit sichern. Frühzeitiges Handeln hilft, Risiken zu minimieren, Fördermittel zu sichern und ein nachhaltiges Portfolio aufzubauen.

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