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ESG

Nachhaltigkeit hat viele Facetten. Eine davon ist, wie Unternehmen zu einer nachhaltigeren Welt beitragen können. Die Bedeutung dieser Facette wächst. Immer mehr Unternehmen stellen sich die Frage, wie sie nachhaltiger wirtschaften können – so auch CMS Deutschland. Aus Überzeugung, aber auch aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben. Branchenübergreifend verlangen Kunden, Investoren und Geschäftspartner greifbares Engagement für nachhaltigeres Wirtschaften. Auf dem Markt der Bewerbenden ist die nachhaltige Ausrichtung dabei, ein K.o.-Kriterium zu werden. In nicht wenigen Branchen werden gar ganze Geschäftsmodelle in Richtung ESG transformiert.

Welche Rolle spielt das Recht im nachhaltigen Wirtschaften? Der Gesetzgeber, aber auch Unternehmen haben das Recht als „Tool“ erkannt, Nachhaltigkeit handfest zu machen. Wer sein Unternehmen an ESG-Kriterien ausrichten will, erkennt schnell, dass rechtlich noch lange nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Dieser Trend wird oft auch als „Verrechtlichung“ bezeichnet.

Wer Nachhaltigkeit nicht auf seine unternehmerische Agenda schreibt, wird über kurz oder lang nicht zukunftsfähig sein und mit den Anforderungen von Mandanten sowie Mitarbeitenden nicht mehr Schritt halten können. Daher legen wir bei CMS Wert auf einen ressourcenschonenden und nachhaltigen Geschäftsbetrieb. Es ist unsere unternehmerische und auch gesellschaftliche Verantwortung, diese gemeinsame Aufgabe jeden Tag anzugehen.
Dr. Martin Vorsmann, Managing Partner

CMS unterstützt Mandanten auf vielfältige Weise dabei, Recht im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und Nachhaltigkeitsherausforderungen optimal anzuwenden, Risiken zu reduzieren und den neuen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Als Full-Service-Kanzlei verfügen wir über entsprechende Expertise in allem, was nachhaltiges Wirtschaften rechtlich ausmacht. Diese Expertise bündeln wir in einer Praxisgruppe, in der ESG-Spezialisten aus vielen Rechtsgebieten für Sie zusammenkommen.

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Governance & Risk Compliance
Corporate Governance & Risk Compliance
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2018 den Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ veröffentlicht. Seither ist Na
Environment & Climate Change
Environment & Climate Change
Das Bewusstsein in Gesellschaft, Unternehmen und Politik für den Klimawandel und dessen schädliche Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und
Social / Human Rights
Social & Human Rights
Sustainable Finance
Sustainable Finance
Im Europäischen Green Deal hat sich die Europäische Union verpflichtet, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Wirtschaftsraum der Welt zu werde

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CMS Green Trail
Modularer Stufenplan unterstützt beim ESG Assessment – digitaler Zugang, bran­chen­spe­zi­fi­sche Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für Ihre ESG Strategie
10/05/2023
CMS Green Globe
Stay informed about the latest sustainability claims trends and developments The CMS Green Globe is an interactive platform that allows businesses and clients to stay aware and duly informed about all the main rapidly changing trends and developments in relation to sustainability claims. The CMS Green Globe helps you to avoid greenwashing your consumer. Here you find:Latest news on sustainability claim­s­In­ter­ac­ti­ve map – Country-specific trends for 32 ju­ris­dic­tion­s­Glo­bal trendsRelated ESG products by CMSKey contacts/CMS Green Globe TeamSubscribe to CMS Green Globe Newsletter here.

Feed

16/04/2024
CMS Fair Trade Coffee – 90 Minuten ESG in Recht & Praxis
90 Minuten ESG in Recht & Praxis
27/02/2024
EUDR meistern: Rechtliche Einordnung und praktische Lösungen – Ein Webinar...
CMS und LiveEO laden Sie herzlich zu einem informativen Webinar über die neue EU-Ent­wal­dungs­ver­ord­nung (EUDR) ein. Dieses Webinar ist ein Muss für Fachleute, die die Auswirkungen der Verordnung verstehen und intelligente Lösungen für die Einhaltung der Vorschriften erkunden möchten. In diesem Webinar werden wir auf die Komplexität der EUDR eingehen und ihre rechtlichen Auswirkungen auf Unternehmen erläutern. Erfahren Sie, wie sich die Verordnung auf Ihre Ge­schäfts­pro­zes­se auswirkt und welche Perspektiven sie für Nachhaltigkeit und Compliance eröffnet. Darüber hinaus lernen Sie die innovative KI-Technologie von LiveEO kennen, die effektive Lösungen für den Umgang mit EU­DR-An­for­de­run­gen bietet. Ganz gleich, ob Sie Führungskraft, Com­pli­ance-Be­auf­trag­ter oder Um­welt­be­auf­trag­ter sind, dieses Webinar bietet Ihnen wichtige Einblicke und umsetzbare Strategien zur Anpassung an die EUDR. Es ist ein unverzichtbarer Leitfaden, um rechtliche Fragen zu klären und technologische Lösungen für eine optimierte Compliance zu entdecken.
20/02/2024
RECAP COP28 – Was war? Was bleibt? Was kommt?
Was bleibt von der COP28? Welche Bedeutung haben die Beschlüsse für die nachhaltige Transformation der Wirtschaft?Diese und andere Fragen stellten wir uns nach der in Dubai Ende 2023 abgehaltenen UN-Kli­ma­kon­fe­renz, die wir als Rechts­dienst­leis­ter der COP28 begleitet haben. Unsere Experten nehmen Sie mit und wagen eine Prognose – von A wie Ausstieg (aus fossilen Energieträgern) über E wie Erneuerbare Energien bis W wie Wasserstoff. Außerdem berichten wir von unseren Eindrücken vor Ort und stehen für Ihre Fragen bereit.
01/02/2024
Wie die EU ESG-Rating Anbieter regulieren will 
Wir zeigen die wesentlichen Regeln der geplanten ESG-Rating Verordnung zu Zulassung, Transparenz und Vermeidung von In­ter­es­sens­kon­flik­ten auf
31/01/2024
„Vegane Milch“, „detox“, „be­kömm­lich“ – Ein Überblick über „gesunde“ Werbeversprechen
In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die vielfältigen Werbeversprechen in Verbindung mit „gesunden“ und nicht-fleisch­hal­ti­gen Le­bens­mit­tel­pro­duk­te
30/01/2024
CO2-Preis für Wareneinfuhren: Erste Stufe des CBAM ist scharf gestellt
Es wird ernst für Einführer von unter den CBAM fallenden Waren: Bis zum 31. Januar 2024 muss der erste CBAM-Bericht abgegeben werden
18/01/2024
EU-Parlament bringt erste Richtlinie im Kampf gegen Greenwashing auf den...
Die Regelungen zur Eindämmung von Greenwashing im europäischen Binnenmarkt haben sich im Laufe des Ge­setz­ge­bungs­pro­zes­ses weiter verschärft
03/01/2024
Refurbished Products
Rechtliche Pro­blem­stel­lun­gen bei der Vermarktung wie­der­auf­be­rei­te­ter Produkte
21/12/2023
EU-Lie­fer­ket­ten-Richt­li­nie: Rat und Parlament haben sich geeinigt
Men­schen­recht­li­che und umweltbezogene Sorg­falts­pflich­ten werden künftig EU-weit gelten. Dazu muss das deutsche Lie­fer­ket­ten­ge­setz (LkSG) angepasst werden
15/12/2023
Sus­taina­bi­li­ty-Wer­bung für Arzneimittel und Medizinprodukte
Auch im Ge­sund­heits­sek­tor gewinnen nachhaltigere Produkte mehr und mehr an Bedeutung. Welche rechtlichen Vorgaben gelten hier für umweltbezogene Aussagen
06/12/2023
2024 - Themen, die Sie bewegen werden
Das Jahr 2023 hat die Welt in besonderem Maße bewegt. Die Zunahme regionaler Krisen und Kriege sowie eine instabile wirtschaftliche Lage haben uns allen viel abverlangt. In diesen herausfordernden Zeiten gilt es besonders, vorausschauend zu handeln und den Realitäten mit Augenmaß zu begegnen, um sich auch im Jahr 2024 erfolgreich behaupten zu können. Besonders hervorzuheben ist hierbei die zukünftige Ausrichtung unseres Handelns. Künstliche Intelligenz ist mittlerweile allgegenwärtig und stellt uns vor die Frage nach einem adäquaten und un­ter­neh­mer­freund­li­chen Rechtsrahmen. In Zeiten geopolitischer Spannungen wird Cybersicherheit mehr denn je essenzieller Bestandteil jeder Un­ter­neh­mens­stra­te­gie bleiben müssen, Datenschutz und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Tech­no­lo­gie­nut­zung sind Schlüs­sel­fak­to­ren für geschäftlichen Erfolg. Themen wie die Umsetzung der globalen Min­dest­be­steue­rung in Deutschland und die Beschleunigung von Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren bei In­fra­struk­tur­pro­jek­ten werden Unternehmen auch im kommenden Jahr weiter be­schäf­ti­gen. Die­se Her­aus­for­de­run­gen sind zweifellos anspruchsvoll, bergen jedoch auch erhebliches Potenzial. Mut machen die Prognosen der Wirt­schafts­for­schen­den. So rechnet das DIW für das kommende Jahr wieder mit einem leichten Wirt­schafts­wachs­tum von 1,2 Prozent. Zeit also, verlorene Zuversicht wieder zu­rück­zu­ge­win­nen. Gerade in Zeiten globaler Her­aus­for­de­run­gen ist es von entscheidender Bedeutung, nicht nur wirtschaftliche Verantwortung zu tragen, sondern auch aktiv dazu beizutragen, den ge­sell­schaft­li­chen Zusammenhalt zu stärken und die Demokratie zu verteidigen. Gemeinsam spielen wir eine bedeutende Rolle als Sta­bi­li­täts­fak­to­ren in der Gesellschaft, indem wir soziale Verantwortung übernehmen und uns für eine gerechte und inklusive Entwicklung sowie den Schutz demokratischer Werte einsetzen. Zeit also, die Weichen zu stellen. Mit Mut und un­ter­neh­me­ri­scher Weitsicht. Im Jahr 2024 stehen wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich mit unserer breiten Expertise zur Seite, um Sie aktiv bei der Bewältigung dieser umfassenden Her­aus­for­de­run­gen zu unterstützen. Einen Überblick über die wichtigsten Themen des kommenden Jahres haben wir wie gewohnt für Sie zu­sam­men­ge­stellt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Chancen und Her­aus­for­de­run­gen anzugehen, und danken Ihnen einmal mehr für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Gemeinsam können wir viel erreichen – wirtschaftlich, rechtlich und ge­sell­schaft­lich. 
06/12/2023
Nachhaltigkeit in der Un­ter­neh­mens­füh­rung
Das Thema Nachhaltigkeit ist in den letzten Jahren immer bedeutsamer geworden. Inzwischen haben Geschäftsleiter nicht mehr nur eine Verantwortung für die wirtschaftliche Performance ihres Unternehmens, sondern sie müssen zudem für die Einhaltung bestimmter sozialer, ethischer und umweltrelevanter Standards sorgen. Das führt zu einer deutlichen Verlagerung der Zielsetzung von Unternehmen: weg von der (bloßen) Ge­winn­ma­xi­mie­rung (shareholder value) hin zur Ausrichtung an den Bedürfnissen verschiedener In­ter­es­sen­grup­pen (stakeholder value). Nach­hal­tig­keits­ver­pflich­tun­gen im un­ter­neh­me­ri­schen Alltag Unter der Abkürzung ESG (Environmental, Social and Governance) vereinen sich verschiedene Konzepte zur Nach­hal­tig­keits­aus­rich­tung, die teilweise gesetzlich geregelt sind, zu denen sich Unternehmen zum Teil aber auch freiwillig bekennen. Umfasst werden Themen wie Compliance, Ar­beit­neh­mer­rech­te, Chan­cen­gleich­heit und Umweltschutz.  Beachtung gesetzlich normierter Nach­hal­tig­keits­ver­pflich­tun­gen Gesetzlich normierte Nach­hal­tig­keits­ver­pflich­tun­gen findet man inzwischen sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene. Das wohl bekannteste „ESG-Gesetz“ in Deutschland ist das seit 2023 geltende Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG), wonach Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ab 2024 Lieferketten einer fortdauernden Prüfung im Hinblick auf menschenrechts- und umweltbezogene Risiken zu unterziehen ha­ben. Ge­schäfts­lei­ter müssen gesetzlich normierte Nach­hal­tig­keits­ver­pflich­tun­gen zwingend beachten. Insofern handelt es sich um eine sog. gebundene Entscheidung ohne Er­mes­sens­spiel­raum. Aufgrund der Le­ga­li­täts­pflicht haben Geschäftsleiter sicherzustellen, dass ihr Unternehmen so organisiert ist, dass keine Gesetze verletzt werden. Kommt es gleichwohl zur Verletzung einer gesetzlich vorgesehenen Nach­hal­tig­keits­norm und entsteht dadurch ein kausaler Schaden, droht die persönliche, unbeschränkte Haftung des Ge­schäfts­lei­ters gegenüber der Gesellschaft (§ 43 GmbHG, § 93 AktG, § 116 AktG). Er­mes­sens­spiel­raum bzgl. freiwilliger ESG-Standards Anders verhält es sich mit freiwilligen ESG-Standards. Hier steht Ge­schäfts­lei­tern ein Er­mes­sens­spiel­raum zu: Im Rahmen un­ter­neh­me­ri­scher Entscheidungen müssen Geschäftsleiter das Für und Wider der Einhaltung dieser Standards abwägen. Kommt es infolge einer solchen un­ter­neh­me­ri­schen Entscheidung zu einem Schaden, genießen Geschäftsleiter nur dann die Haf­tungs­pri­vi­le­gie­rung der sog. Business Judgement Rule, wenn die Entscheidungen auf Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Gesellschaft und unbeeinflusst von Eigen- oder Drittinteressen getroffen wurden. Dabei hat die Ge­winn­ma­xi­mie­rung nicht immer Vorrang: Zwar dient diese (vordergründig) dem Wohle der Gesellschaft. Geschäftsleiter müssen aber selbst freiwillige ESG-Standards be­rück­sich­ti­gen, denn deren Nichteinhaltung kann zu immensen Imageschäden führen, die den Un­ter­neh­mens­er­folg nachhaltig gefährden können. ESG-Faktoren müssen daher im Rahmen einer un­ter­neh­me­ri­schen Entscheidung möglicherweise stärker berücksichtigt werden als eine gegebenenfalls nur kurzfristige Ge­winn­ma­xi­mie­rung. Käme ein Gericht zu dem Ergebnis, dass die Abwägung er­mes­sens­feh­ler­haft und daher die Entscheidung nicht zum Wohle der Gesellschaft erfolgte, käme der Geschäftsleiter nicht in den Genuss des Haf­tungs­pri­vi­legs der Business Judgement Rule. Mit anderen Worten: die Nicht­be­rück­sich­ti­gung selbst freiwilliger ESG-Standards kann für Geschäftsleiter gefährlich werden. Mittelbar wirkt sich der Umgang mit diesen Standards über die Re­port­ing-Ver­pflich­tun­gen und damit auf das Ansehen (und Rating) des Unternehmens in der Öffentlichkeit aus.  Einfluss der Stakeholder Studien belegen, dass Kunden von Unternehmen erwarten, zu ESG-Themen eine klare Haltung zu entwickeln. Erfüllt ein Unternehmen diese Erwartungen nicht, riskiert es einen Vertrauens- und Re­pu­ta­ti­ons­ver­lust. Der entstandene Imageschaden lässt sich – wenn überhaupt – nur mit hohen Marketingkosten beheben. Ebenfalls empirisch belegt ist, dass Investoren Nachhaltigkeit vermehrt in In­ves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen einfließen lassen. Nicht zuletzt spielt in Zeiten zunehmenden Personal- und Fach­kräf­te­man­gels und der damit verbundenen Risiken für das Unternehmen der Einfluss einer positiven, nachhaltigen Un­ter­neh­mens­kul­tur eine entscheidende Rolle für die Attraktivität als Arbeitgeber und somit für die Gewinnung und das Halten von Personal.  Das geht doch nur die Großen an! Oder? Zunehmend sind auch mittlere und kleinere Unternehmen von Nach­hal­tig­keits­an­for­de­run­gen betroffen. Dies zeigt sich beispielhaft in der Herabsetzung des Mit­ar­bei­ter-Schwel­len­werts für die Anwendbarkeit des LkSG ab 2024. Noch deutlicher wird dies bezüglich nicht ausdrücklich geregelter An­for­de­run­gen: Best-Prac­ti­ce-Stan­dards entfalten Aus­strah­lungs­wir­kung wie beispielsweise der Deutsche Corporate Governance Kodex auf die Einbeziehung von Nach­hal­tig­keits­aspek­ten in das Ri­si­ko­ma­nage­ment. Unmittelbar nur für größere Unternehmen geltende Pflichten werden über die Lieferkette, erwartete Ratings oder aufgrund von Be­richts­pflich­ten „von oben nach unten durchgereicht“ und auch Ban­ken­fi­nan­zie­rung setzt zunehmend die Erfüllung bestimmter Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en voraus. Fazit Geschäftsleiter kommen nicht umhin, sich mit gesetzlichen und selbst freiwilligen ESG-Standards aus­ein­an­der­zu­set­zen – nicht nur zur Ri­si­ko­ver­mei­dung, sondern auch zur Wahrnehmung der damit verbundenen Chancen. Unternehmen, die sich rechtzeitig mit der Frage der passenden Einbeziehung in die Un­ter­neh­mens­stra­te­gie beschäftigen und sich mit einer strukturierten, chancen- und risikobasierten Herangehensweise den Her­aus­for­de­run­gen stellen, dürften klar im Vorteil sein.