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CMS Event über aktuelle Entwicklungen am Zinshausmarkt hielt überraschende Aspekte zur gängigen Vertragsgestaltung parat

24/06/2021

Wer denkt, dass in Kaufverträgen für Zinshäuser rechtliche Lücken eine Ausnahme darstellen, wurde vergangene Woche, bei der aufgrund großer Nachfrage gleich zwei Mal abgehaltenen Veranstaltung, eines Besseren belehrt. Denn (Ver)Käufe von Zinshäusern sind laut CMS Studie häufig unklar oder unzureichend geregelt. Deshalb gab es von CMS Partner und Gastgeber Johannes Reich-Rohrwig auch zahlreiche Tipps für Verkäufer und Käufer von Zinshäusern.  

Insgesamt rund 45 Gäste – darunter Dr. Martina Habsburg-Lothringen, Benedikt Grossmann, Heinz Redl oder Markus Steinböck – nutzten an den beiden Veranstaltungstagen die Gelegenheit, um sich im Rahmen des Events „Zinshaus aktuell“ ganz allgemein über die Entwicklungen am Zinshausmarkt, aber auch im Detail über die wichtigsten Aspekte der Vertragsgestaltung zu informieren. 

Denn auch nach Einsetzen der Corona-Krise hat sich der österreichische Zinshausmarkt äußerst stabil und nach wie vor als lukrative Immobilienform präsentiert. Gerhard Hudej, Geschäftsführer der Hudej Zinshäuser Gruppe, die sich auf die Vermarktung von Zinshäusern in ganz Österreich spezialisiert hat, und CMS Partner Johannes Reich-Rohrwig nahmen dies zum Anlass, um gemeinsam einer Reihe von Fragen nachzugehen, die sowohl für Verkäufer als auch Käufer von wesentlicher Bedeutung sind. Worauf es bei Kaufverträgen ankommt und wie sich beide Seiten durch entsprechende Vertragsgestaltung schützen können, ist nicht hinreichend bekannt – wie auch ein Blick auf die Ergebnisse einer von Univ.-Prof. Dr. Johannes Reich-Rohrwig durchgeführten Studie zeigt. 

Auch wenn Verkäufer und Käufer naturgemäß unterschiedliche Interessen haben, ist als guter Zinshaus-Kaufvertrag wohl nur ein solcher zu beschreiben, der beide Seiten zufriedenstellt – und damit auch möglichst wenig Spielraum für nachträgliche Streitereien lässt“, so Univ.-Prof. Dr. Johannes Reich-Rohrwig. 

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund ging es bei der Veranstaltung darum, Käufer wie Verkäufer die Reichweite mangelhafter Verträge bewusst zu machen. 

Was wird in Zinshaus-Kaufverträgen tatsächlich vereinbart? 

Wofür Verkäufer einstehen müssen, hängt genauso von der vertraglichen Einigung ab wie die Möglichkeiten der Käufer, später unter Anwendung reichlich vorhandener gesetzlicher Mittel den Kaufpreis nachträglich zu reduzieren. Umso überraschender sind die Ergebnisse der ausführlichen Analyse von Zinshaus-Kaufverträgen, die unklar definierte Reglungen in nahezu allen Teilbereichen zutage bringt: vom Kaufpreis über Zahlungsfrist & Rücktrittsrechte, Gefahrenübergang, Mieterträge & Kosten, Verwaltung, Mietkautionen, Hauptmietzinsreserve, Leistungsbeschreibung & negative Eigenschaften bis hin zu den Themen Zusicherung & Gewährleistungsansprüche, Gewährleistungsfrist und Anfechtungsmöglichkeiten. 

Im Impulsvortrag von Univ.-Prof. Dr. Johannes Reich-Rohrwig ging es um Tipps zur Vermeidung von Haftungen auf Seiten der Verkäufer. Gleichzeitig wurden aber auch all jene Punkte präsentiert, auf die Käufer ihren Blick richten sollten. 

Alle Detailergebnisse dazu finden Sie in kompakter Form hier zusammengefasst. 

600 Kaufverträge unter die Lupe genommen 

Die letzte Woche stattgefundenen Events „Zinshaus aktuell“ waren die ersten, bei denen CMS Partner Johannes Reich-Rohrwig die Ergebnisse seiner umfassenden Studie persönlich präsentierten konnte. Basis stellt die Analyse von 350 Kaufverträgen über Zinshäuser und 250 Kaufverträgen über Miteigentumsanteile an Zinshäusern aus den Jahren 2015 bis 2020 dar. Die Kaufpreise der Zinshäuser in den hier untersuchten Verträgen liegen zwischen 400.000 Euro und knapp über 34 Millionen Euro – Größenordnungen, bei denen mangelhafte Verträge jedenfalls weitreichende Folgen mit sich bringen.

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