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Immolex 2024/19 | 04.03.2024
In der Praxis wird oft versucht, zur „Absicherung“ einer (allenfalls unwirksamen) Befristungsabrede einen (gerichtlichen) Räumungsvergleich zu schließen. Der OGH hat bereits mehrfach bestätigt, dass ein Räumungsvergleich nichtig ist, wenn er gegen die gesetzlichen Bestimmungen über die Befristung von Bestandverhältnissen verstößt und damit der Kündigungsschutz umgangen werden soll.
CMS Expert:in Mariella Kapoun geht in ihrem Beitrag der Frage nach, wann ein (gerichtlicher) Räumungsvergleich zulässig und rechtlich durchsetzbar ist.