Open navigation
Suche
Suche

Wählen Sie Ihre Region

Le­bens­be­en­den­de Maßnahmen: wer entscheidet?

Ärztekrone

27 Jul 2015 Österreich 1 min. Lesezeit

Auf dieser Seite

Autoren

Die vorhergehenden Beiträge haben sich mit der Errichtung einer verbindlichen/beachtlichen Patientenverfügung - uU in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht - auseinandergesetzt. Eindeutig ist, wie vorzugehen ist, wenn eine verbindliche PatV medizinische Maßnahmen ausschließt bzw. eine beachtliche PatV eindeutig ist.

Attachment
Lebensbeendende Maßnahmen: wer entscheidet?
Zurück nach oben Zurück nach oben
Achtung, be­trü­ge­ri­sche E-Mails im Namen von CMS!