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Wettbewerbsrecht in der serbischen Lebensmittelindustrie – bisherige Praxis und Trends

Update CEE German Desk Lebensmittelbranche - Serbien

September 2018

Die bisherige Vorgehensweise der serbischen Wettbewerbsbehörde zeigt, dass die Wettbewerbsbehörde die Besonderheiten und die Bedeutung der Lebensmittelindustrie wahrnimmt und entschlossen ist, die Wahlfreiheit der Verbraucher zu schützen und die Konzentration von Marktmacht zu verhindern.¹ Wesentliche Tätigkeiten der Wettbewerbsbehörde in diesem Wirtschaftszweig und die laufende Sektorenuntersuchung des Einzelhandelsmarktes weisen auf ihr verstärktes Interesse an der Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften in der serbischen Lebensmittelindustrie hin.

Sektorenuntersuchung des Einzelhandelsmarktes

Die Wettbewerbsbehörde leitete im April 2017 die bisher umfangreichste Untersuchung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Einzelhandelsmarkt auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene.

Die Ergebnisse der ersten Phase dieser Sektorenuntersuchung wurden Ende Mai 2018 veröffentlicht.² Eine der wichtigsten Erkenntnisse dieser Phase der Sektorenuntersuchung ist die hohe Konzentration des Einzelhandelsmarktes, insbesondere in der Hauptstadt Belgrad, wo die größten Einzelhandelsketten aufgrund des erzielten Umsatzes einen Marktanteil von ca. 45 % (Delhaize), 19 % (Mercator/Idea), 6 % (Aman), 3,5 % (Veropoulos) und 3,4 % (Metro) halten. Der bevorstehende Markteinstieg des neuen Einzelhändlers – des deutschen Unternehmens Lidl – wurde ebenfalls als wesentlicher Faktor erkannt, da sein künftiger Marktanteil auf 5–7 % geschätzt wird.

Obwohl der Einzelhandelsmarkt ein stabiles, aber bescheidenes Wachstum verzeichnet, stellen das relativ niedrige Einkommen der Verbraucher und der Mangel an bedarfsgerechten Geschäftsräumlichkeiten das Haupthindernis für ein erhebliches Marktwachstum dar.

Die Wettbewerbsbehörde kündigte bis Ende des Jahres den Abschluss der zweiten Phase der Sektorenuntersuchung an, die auf die Analyse der Vertragsverhältnisse zwischen den Herstellern, Vertriebshändlern und Einzelhändlern gerichtet sein wird. In Anbetracht des weiten Adressatenkreises sowie der verschiedensten zu prüfenden Sachverhalte könnte diese unter Umständen zu Verfahren gegen Unternehmen führen, die ihre Geschäftstätigkeit nicht an die Wettbewerbsvorschriften angepasst haben. Nach bisherigen Ankündigungen wird sich die Wettbewerbsbehörde mit zahlreichen Themen wie z. B. der Festlegung der Verhandlungsmacht der Hersteller und großer Handelsketten, Rabattpolitik, Bedingungen für den Zugang zu den Vertriebsnetzen der Einzelhändler und der Listung von Produkten sowie privater Handelsmarken auseinandersetzen.

Wettbewerbsbeschränkungen in der Lebensmittelindustrie

Eine der wichtigsten Entscheidungen der Wettbewerbsbehörde betraf die Lebensmittelbranche. So entschied die Wettbewerbsbehörde in 2012, dass Frikom, der regionale Marktführer für die Herstellung von Eis und Tiefkühlkost und Mitglied des kroatischen Konzerns Agrokor, seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hatte. Um die Marktführung beizubehalten und das Wachstum der Wettbewerber zu verhindern, hatte Frikom seinen Käufern unter anderem verboten, die konkurrierenden Produkte zu verkaufen, was die Wettbewerbsbehörde als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bewertete und eine für serbische Verhältnisse hohe Strafe von ca. EUR 3 Mio. verhängte. Die Wettbewerbsbehörde leitete Mitte 2017 ein neues Verfahren gegen Frikom wegen des Verdachts ein, dass Frikom in der Zwischenzeit die verbotene Praxis fortgesetzt habe.

In 2017 bestrafte die Wettbewerbsbehörde Vital und Victoria Oil, die größten Speiseölhersteller in Serbien, wegen Abschluss eines Vertrags über geschäftliche Zusammenarbeit, wonach sich Victoria Oil zur Herstellung des gesamten Speiseöls von Vital verpflichtet hatte. Die Wettbewerbsbehörde kam zum Schluss, dass ihre Vereinbarung als Vereinbarung zwischen Wettbewerbern die Einschränkung des Speiseölangebots zur Folge hatte.³

Einzelfreistellung als wichtiges Merkmal des serbischen Wettbewerbsrechts

Es ist ebenso wichtig anzumerken, dass die Einzelfreistellung vom Kartellverbot im vorgeschriebenen Verfahren vor der Wettbewerbsbehörde für jene Vereinbarungen, die die Bedingungen der Gruppenfreistellung nicht erfüllen, ein Spezifikum des serbischen Wettbewerbsrechts im Vergleich zu vergleichbaren Rechtssystemen in der Region und EU und daher eine zusätzliche administrative Last darstellt. Sofern die Vertragsparteien der nicht gruppenfreigestellten Vereinbarung kein gesetzlich vorgeschriebenes Einzelfreistellungsverfahren vor der Wettbewerbsbehörde einleiten, drohen ihnen Verfahren und Sanktionen.

Als Beispiel sei eines der letzten Verfahren der Wettbewerbsbehörde vom Mai 2018 gegen den polnischen Sportartikelhersteller Polanik und seinen serbischen Vertriebspartner genannt, und zwar wegen Abschluss einer Alleinvertriebsvereinbarung, welche die Bedingungen der Gruppenfreistellung nicht erfüllte und von der Wettbewerbsbehörde keine Einzelfreistellung bekommen hatte.4 Dieses spricht unter anderem für die Bereitschaft der Wettbewerbsbehörde, die Unterlassung der Parteien, einen Antrag für die Einzelfreistellung zu stellen, zu sanktionieren und Verfahren gegen ausländische Gesellschaften zu führen.

Ankauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Die Wettbewerbsbehörde richtete einen Teil ihrer Tätigkeiten auf die Verhinderung des Missbrauchs von Verhandlungsmacht der Verarbeitungsbetriebe und anderer Abnehmer von landwirtschaftlichen Erzeugnissen über Primärerzeugern.

So stellte die Wettbewerbsbehörde in 2012 fest, dass Imlek, der nationale Marktführer im Bereich der Herstellung von Milchprodukten, die marktbeherrschende Stellung missbraucht hatte, indem er als marktbeherrschender Abnehmer von Rohmilch den Landwirten ungerechte Geschäftsbedingungen in den Verträgen über den Ankauf von Rohmilch auferlegte.

In 2017 untersuchte die Wettbewerbsbehörde den Markt für den Ankauf von Himbeeren, des wichtigsten Ausfuhrerzeugnisses der serbischen Landwirtschaft, da sich die Himbeererzeuger in den Vorjahren beschwert hatten, dass die niedrigen Ankaufspreise Folge der unzulässigen Abreden auf dem Ankaufsmarkt seien. Die Wettbewerbsbehörde hat Anfang 2018 die Ergebnisse der Sektorenuntersuchung veröffentlicht. Eine der Erkenntnisse der Wettbewerbsbehörde war, dass auf dem Markt für den Ankauf von Himbeeren keine wesentlichen Störungen festzustellen waren.

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¹ Bedingte Freigabe der Übernahme der slowenischen Kette Mercator seitens des regionalen Marktführers – des kroatischen Unternehmens Agrokor – unter Vornahme von Strukturmaßnahmen: http://www.kzk.gov.rs/kzk/wp-content/uploads/2014/07/agrokor-merkator2013.pdf (nur in Serbisch). Bedingte Freigabe der Übernahme des nationalen Marktführers für Zuckererzeugung Sunoko und der Zuckerfabrik Senta unter Vornahme von Strukturmaßnahmen: http://www.kzk.gov.rs/kzk/wp-content/uploads/2017/04/DECISION-on-approving-concentration-in-investigation-procedure-Sunoko-LLC.pdf. Beschluss über die Einleitung der Sektorenuntersuchung des Einzelhandelsmarktes Nr. 5/0-01-319/2017-1 vom 12. April 2017.

² Quelle: http://www.kzk.gov.rs/kzk/wp-content/uploads/2018/06/Retail-ENG.pdf.

³ Quelle: http://www.kzk.gov.rs/en/komisija-izrekla-meru-zastite-konkur.

Quelle: http://www.kzk.gov.rs/en/komisija-pokrenula-postupak-protiv-d.

Autoren

Raško Radovanović