Kartellschadenersatzverfahren haben in Österreich in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dieses Wachstum ist zu einem großen Teil auf eine Zunahme von Kartellgerichtsentscheidungen zurückzuführen, mit denen Geldbußen gegen Kartellanten auf der Grundlage einer verstärkten Aktivität der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und des österreichischen Bundeskartellanwalts in diesem Bereich verhängt werden (beginnend mit der Entscheidung bezüglich des Aufzugs- und Fahrtreppenkartells).
Schadenersatzansprüche für Geschädigte - Wegweisende Entscheidungen des EuGH
Auf der Grundlage von Entscheidungen, in denen kartellrechtswidriges Verhalten festgestellt wurde, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in mehreren Fällen die Möglichkeit zur Erlangung von Schadensersatz sowohl für unmittelbar Geschädigte als auch für mittelbar Geschädigte bestätigt, einschließlich jener Fälle, in denen Schäden angeblich durch nicht am Kartell Beteiligte verursacht wurden („Umbrella-Pricing“ oder "Preisschirmeffekt" ). Darüber hinaus waren österreichische Kartellschadenersatzverfahren der Auslöser für wegweisende Entscheidungen des EuGH, wie bspw. das Kone-Verfahren zu kartellrechtlichen Schadenersatzansprüchen auf der Grundlage von Preisschirmeffekten und das Donau Chemie-Verfahren hinsichtlich des Rechts auf Akteneinsicht möglicher Schadenersatzkläger. Nunmehr hat der Oberste Gerichtshof im Mai 2018 ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet und gefragt, ob Fördergeber, die vom Aufzugskartell betroffenen Kunden öffentlich subventionierte Mittel zur Verfügung gestellt haben (wie Wohn- und Baugenossenschaften), von den Kartellanten Schadensersatz (aus erhöhten Darlehenssummen aufgrund erhöhter Produktkosten) verlangen können.
Kartellrechtspraxis - Verzögerungen bei Großverfahren
Obwohl private Kartellverfahren heute eine zentrale Rolle in der österreichischen Kartellrechtspraxis spielen und die österreichischen Gerichte das Recht durch Einleitung von Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH aktiv prägen, kommt es in Großverfahren aufgrund zahlreicher vorgelagerter Streitigkeiten über Verfahrensfragen oftmals zu erheblichen Verzögerungen bei der Entscheidung in der Sache.
Ausführliche Informationen zu dem Thema finden Sie in der Publikation Private Competition Enforcement Review. Twelfth Edition als Download.
07/02/2019
Kartellschadenersatzverfahren haben in Österreich in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dieses Wachstum ist zu einem großen Teil auf eine Zunahme von Kartellgerichtsentscheidungen zurückzuführen, mit denen Geldbußen gegen Kartellanten auf der Grundlage einer verstärkten Aktivität der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und des österreichischen Bundeskartellanwalts in diesem Bereich verhängt werden (beginnend mit der Entscheidung bezüglich des Aufzugs- und Fahrtreppenkartells).
Schadenersatzansprüche für Geschädigte - Wegweisende Entscheidungen des EuGH
Auf der Grundlage von Entscheidungen, in denen kartellrechtswidriges Verhalten festgestellt wurde, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in mehreren Fällen die Möglichkeit zur Erlangung von Schadensersatz sowohl für unmittelbar Geschädigte als auch für mittelbar Geschädigte bestätigt, einschließlich jener Fälle, in denen Schäden angeblich durch nicht am Kartell Beteiligte verursacht wurden („Umbrella-Pricing“ oder "Preisschirmeffekt" ). Darüber hinaus waren österreichische Kartellschadenersatzverfahren der Auslöser für wegweisende Entscheidungen des EuGH, wie bspw. das Kone-Verfahren zu kartellrechtlichen Schadenersatzansprüchen auf der Grundlage von Preisschirmeffekten und das Donau Chemie-Verfahren hinsichtlich des Rechts auf Akteneinsicht möglicher Schadenersatzkläger. Nunmehr hat der Oberste Gerichtshof im Mai 2018 ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet und gefragt, ob Fördergeber, die vom Aufzugskartell betroffenen Kunden öffentlich subventionierte Mittel zur Verfügung gestellt haben (wie Wohn- und Baugenossenschaften), von den Kartellanten Schadensersatz (aus erhöhten Darlehenssummen aufgrund erhöhter Produktkosten) verlangen können.
Kartellrechtspraxis - Verzögerungen bei Großverfahren
Obwohl private Kartellverfahren heute eine zentrale Rolle in der österreichischen Kartellrechtspraxis spielen und die österreichischen Gerichte das Recht durch Einleitung von Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH aktiv prägen, kommt es in Großverfahren aufgrund zahlreicher vorgelagerter Streitigkeiten über Verfahrensfragen oftmals zu erheblichen Verzögerungen bei der Entscheidung in der Sache.
Ausführliche Informationen zu dem Thema finden Sie in der Publikation Private Competition Enforcement Review. Twelfth Edition als Download.